Beschlussvorlage - 1060/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungsgangumstellung an den Gymnasien von G 8 auf G 9- Bündelungsgymnasium in Hagen ab dem Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Gymnasien befinden sich derzeit in dem Prozess der Bildungsgangumstellung von G8 zu G9. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird die Umstellung abgeschlossen sein, es werden dann 9 Jahrgänge beschult.
Aufgrund der Bildungsgangumstellung kommt es in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/206 zu folgender Situation:
Zum Schuljahr 2023/224 gibt es erstmals wieder die Jahrgangsstufe 10 in der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang verbleibt damit ein weiteres Jahr in der Sekundarstufe I, und wird nicht -wie bei den bisherigen Jahrgängen unter G8- zur sog. EF (Einführungsphase) in der Sekundarstufe II. Somit fehlt der S II Jahrgang EF an allen Hagener Gymnasien im Schuljahr 2023/24. Schüler*innen, die ihre Fachoberschulreife mit Qualifikation zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe (FOR-Q) an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule erwerben (sog. Seiteneinsteiger), finden dann keine Einstiegsmöglichkeit in die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium vor. Dies gilt auch für all diejenigen, die die EF wiederholen müssen. In den beiden darauffolgenden Schuljahren setzt sich dies 2024/2025 durch das Fehlen der Q1 (Qualifikationsphase), und 2025/2026 durch das Fehlen der Q2 fort. Organisatorisch soll der deshalb notwendige „Lückenschluss“ durch ein sogenanntes Bündelungsgymnasium erfolgen, das diese Aufgabe gesamtstädtisch übernimmt.
Die Verwaltung hat dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 04.11.2021 dazu grundsätzlich berichtet. Weitere Informationen können der als Anlage beigefügten Vorlage entnommen werden.
Nach Erörterung mit der Oberen Schulaufsicht sowie Gesprächen mit den Gymnasien schlägt die Verwaltung vor, das Christian-Rohlfs-Gymnasium für die Übergangsphase als Bündelungsgymnasium zu bestimmen. Nach dem Durchschnitt der letzten Jahre haben sich am Christian-Rohlfs-Gymnasium im Vergleich mit den anderen Hagener Gymnasien die meisten sogenannten „Seiteneinsteiger“ angemeldet. Zudem sind dort die räumlichen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme der Oberstufenschüler*innen vorhanden. Letztlich ist nach Erörterung mit der Schulaufsicht die zusätzliche Lehrerversorgung an diesem Gymnasium gegeben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,7 kB
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