Berichtsvorlage - 1056/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 03.11.2021 durch die CDU-Fraktion aufgefordert, den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Haltestellenumbau wiederzugeben sowie die möglichen maximalen Kapazitäten für weitere Umrüstungen auf Basis einer hundertprozentigen Kostenübernahme durch den VRR bis 2024 aufzuzeigen (0912/2021). Dazu wird nachfolgend Stellung genommen.

 

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel und dient dazu, allen Menschen die volle Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG ist das Thema verstärkt in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So soll mit Hilfe des Nahverkehrsplans das Ziel verfolgt werden, bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen. Eine vollständige Umsetzung kann und muss bis zum Jahr 2022 jedoch nicht erfolgen. Der Nahverkehrsplan muss vielmehr darstellen, wie das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit in Zukunft erreicht wird. Daraufhin wurde folgendes Vorgehen von der Verwaltung erarbeitet.

 

Der barrierefreie Umbau der Haltestellen erfolgt anhand einer Prioritätenliste. Diese wurde der Politik im Jahr 2018 erstmalig vorgestellt und ist auch in den Nahverkehrsplan eingeflossen (0035/2018). Die Grundlage für die Prioritätenliste bildet eine Kategorisierung der Haltestellen. So wurden die Kategorien I bis V sowie eine Sonderkategorie gebildet. Die Haltestellen der Sonderkategorie sind aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorrangig umzubauen. Anschließend erfolgt der barrierefreie Umbau der Haltestellen aus den Kategorien I-IV, wodurch die Prioritätenliste sukzessive abgearbeitet wird. Die Haltestellen der Kategorie V werden zunächst nicht grundsätzlich umgebaut, da diese aufgrund ihrer geringeren Bedeutung nicht alle Ausstattungsmerkmale (u.a. Barrierefreiheit) aufweisen müssen (s. Nahverkehrsplan S. 102).

 

Insgesamt gibt es ca. 1000 Haltepunkte (eine Haltestelle besteht aus mehreren Haltepunkten) in Hagen. Davon sind ca. 250 Haltepunkte bereits barrierefrei. Ohne die Haltepunkte der Kategorie V verbleiben ca. 520 Haltepunkte, die in Zukunft barrierefrei umzubauen sind. Aktuell werden die letzten Haltestellen der Sonderkategorie sowie der Kategorien I und II geplant, sodass im Jahr 2022 die Planung der Haltestellen der Kategorie III beginnt.

 

hrlich sollen jeweils 30 weitere Haltepunkte geplant, für eine Förderung angemeldet und ausgebaut werden. Dabei stellen 30 Haltepunkte jeweils einen Bauabschnitt dar. Aktuell werden die Haltepunkte des 5. Bauabschnittes geplant. Dieses Vorgehen wird auch im Nahverkehrsplan dargestellt so zeigt dieser auf Seite 109 einen Zeitplan für die nächsten zehn Jahre auf. Dort ist ersichtlich, dass der barrierefreie Haltestellenumbau einen enormen zeitlichen Vorlauf benötigt. Der Vorgang aus Planung, Förderantrag, Bescheid und Umbau umfasst einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Der Umbau der Haltepunkte des 5. Bauabschnittes ist demnach frühestens Ende 2023/Anfang 2024 realisierbar. Eine Beschleunigung des Vorgangs ist nicht möglich, da u.a. Fristen eingehalten werden müssen. Allein zwischen der Stellung des Förderantrags und der Ausstellung des Bescheids beim VRR liegt i.d.R. über ein Jahr. Erst mit Erteilung des Förderbescheids kann dann der WBH mit der Umsetzung beauftragt werden. Der WBH stellt dann zunächst ein Leistungsverzeichnis auf, wonach dann eine Ausschreibung stattfinden kann.

 

Eine weitere Erhöhung der Anzahl der Haltepunkte pro Bauabschnitt ist nach jetzigem Stand weder von Seiten der Verwaltung noch des WBH möglich. Dies ist primär mit knappen personellen Kapazitäten zu begründen. Ein Teil der jährlich zu planenden Haltepunkte wird jeweils durch die Verwaltung selbst geplant, der zweite Teil durch ein externes Büro. Sowohl die eigenständig durchgeführten Planungen als auch die Betreuung des Büros sind mit einem enormen Aufwand verbunden. Beispielsweise führen einzelne Schritte wie die Vermessung der Haltepunkte zu einem großen zeitlichen Aufwand. Die Anzahl von 30 Haltepunkten pro Jahr stellt daher einen realistischen Maximalwert dar.

 

Darüber hinaus ist die Förderung durch den VRR bei einer Beantragung nach § 12 ÖPNVG NRW mit Förderhöchstsätzen verbunden. Die Höchstsätze betragen 25.000€ netto für den Tiefbau sowie 10.000€ netto für Wartehallen. Da der barrierefreie Umbau von Haltepunkten i.d.R. mit Kosten über 25.000€ einhergeht (z.B. Bushaltestelle Fasanenweg ca. 38.000€, Bushaltestelle Heilig-Geist-Straße stadteinwärts ca. 80.000€), entfällt für die Stadt Hagen immer ein Eigenanteil. Dies wird durch Aufstockung der Förderung des VRR von 95 % auf 100 % nicht beeinflusst, da der Förderhöchstsatz für den Tiefbau weiterhin 25.000€ beträgt.

 

Dass der Wert von 30 Haltepunkten pro Jahr nicht weiter erhöht werden kann, steht demnach in keinem Zusammenhang mit dem erwähnten Eigenanteil an der Förderung von 5 % und wird durch die Übernahme dieser 5 % durch den VRR nicht beeinflusst.

 

Die Stadt Hagen hat sich dazu entschieden, erstmalig für den in 2021 gestellten Förderantrag für den Umbau von 30 Haltepunkten (4. Bauabschnitt), eine Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW zu beantragen. Hier liegt der Fördersatz zwar nur bei 90 %, aber es gibt keine Förderobergrenzen für den Tiefbau und die Wartehallen. Eine Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW ist nur für Maßnahmen in dieser Größenordnung möglich, Zuschussanträge mit wenigen Haltepunkten müssen weiterhin über den § 12 ÖPNVG NRW beantragt werden.

 

Mit der Bewilligung des Zuschussantrages für den 4. Bauabschnitt, der in 2021 gestellt wurde, wird frühestens im Sommer 2022 gerechnet, so dass realistisch gesehen im Herbst (sofern die Haushaltsgenehmigung bis dahin vorliegt) der WBH mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt werden kann. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe ist beim WBH viel Personal für die Beseitigung der Hochwasserschäden gebunden, somit rechnet die Stadt Hagen damit, dass mit dem Baubeginn der Maßnahme frühestens im Sommer 2023 zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Zuschussantrag für den für 2022 geplanten 5. Bauabschnitt, mit ebenfalls 30 Haltepunkten, erst in 2023 und nicht in 2022 eingereicht.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Der barrierefreie Umbau von Haltestellen betrifft grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderungen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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08.12.2021 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept mit einer deutlich größeren Anzahl zum Umbau von barrierefreien Haltepunkten für das Jahr 2024 zu entwickeln unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BfHO/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0