Beschlussvorlage - 1007/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung und räumliche Erweiterung des Sportanlagenmanagements (SAM) für den Sportpark Ischeland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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03.12.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Zusammenhang mit der Nutzung der geplanten Mehrzweckhalle für bis zu 5.000 Zuschauer im Sportpark Ischeland soll das Sportanlagenmanagement (SAM) sowie ein darin integriertes Stellplatzmanagement fortgeschrieben und um die Überlaufstellplätze (Flächen J und K) erweitert werden. Diesem SAM muss der Vorhabenträger beitreten.
Begründung
Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hatte am 27.02.2008 die Einrichtung eines Sportanlagenmanagements SAM verfügt.
Funktion und Aufgabe des SAM ist die zeitliche Koordinierung der Nutzung der Sportanlagen im Sportpark Ischeland insbesondere bei Sport- und sonstigen Veranstaltungen mit großen Zuschauerzahlen.
Der Sportpark Ischeland und die einzelnen vorhandenen Sportanlagen sind im Lageplan dargestellt.
Zu den Sportanlagen zählen danach:
- das Ischeland-Stadion (zzgl. des Sportplatzes oberhalb der Osttribüne),
- das Westfalenbad,
- die Krollmann-Arena (Ischelandhalle),
- die ehem. Reitanlage (Platz und Halle),
- der Kunstrasenplatz am Höing,
- der Höing-Rasenplatz,
- der Tennen-Sportplatz
und demnächst anstelle des „Käfig“-Tennenplatzes
- die Mehrzweckhalle (ARENAhagen).
Des Weiteren sind in Nachbarschaft zu den Sportanlagen
- die AWO Kindertagesstätte Ischeland,
- die Grundschule Meinolf und
- das Theodor-Heuss-Gymnasium einschließlich Aula (neben Krollmann-Arena) und einer Turnhalle
angesiedelt.
Der Sportpark ist durch zwei Buslinien der Hagener Straßenbahn AG an das örtliche ÖPNV-Netz und an den Hagener Hauptbahnhof angebunden. Außerdem sollen demnächst den Besuchern der Sportanlagen und Schulen folgende PKW-Parkeinrichtungen zur Verfügung stehen (Buchstaben entsprechend Plananlage):
- Vorplatz Stadion (A) – 152 Stellplätze
- Parkplatz Stadionstraße (B) – 333 Stellplätze
- Parkplatz Am Sportpark (C + E) – 239 Stellplätze
- Vorplatz Krollmann-Arena (F + G) – 69 Stellplätze
- Wirtschaftsweg zwischen Stadion und Krollman-Arena (H + I) – 48 Stellplätze
- Überlauf-Parkplätze südlich ehem. Reitanlage Humpertstr. (J + K) – 210 Stpl.
- Parkplatz Theodor-Heuss-Gymnasium (L) – 45 Stellplätze ab 17 Uhr
- Parkhaus Westfalenbad (M) – 165 Stellplätze bis 17 Uhr / 303 Stpl. ab 17 Uhr
- Otto-Ackermann-Platz (N) – 370 Stellplätze (für Krollmann-Arena gesichert)
Ohne Betrachtung des Otto-Ackermann-Platzes ergibt sich somit insgesamt ein PKW-Parkplatzangebot von 1.399 Stellplätzen.
Bei Maximalauslastung der Mehrzweckhalle inklusive Regelbetrieb im Sportpark Ischeland und Regelbetrieb der Mehrzweckhalle (Sockelnutzungen), wurde ein Bedarf von 1.399 Stellplätzen ermittelt. Darin enthalten sind auch die Stellplätze für Mitarbeiter und Bedienstete (Servicekräfte am Spieltag) sowie für Spieler/Betreuer der Heimmannschaft.
Der Sport- und Kulturstättenbetrieb mit Besuchern erfordert eine geordnete und koordinierte Nutzung aller Sportanlagen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund einer ausreichenden Zurverfügungstellung von Parkplätzen für die Nutzer und Besucher am Standort und eines damit zusammenhängenden geregelten An- und Abflusses des Verkehrs sowie der Vermeidung von Kapazitätsengpässen.
Das SAM, beim SZS der Stadt Hagen angesiedelt, steuert den Regel- und Eventbetrieb im „Sportpark Ischeland“. Das SZS hat damit die ausschließliche Befugnis, die Nutzung der Anlagen im Eventbetrieb den Vereinen, den Betreibern oder sonstigen Nutzern abschließend zuzuweisen.
Alle Eigentümer und Betreiber der Sportanlagen müssen daher diesem SAM beitreten. Wie bereits die Hagener Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (HVG) und die HAGENBAD GmbH Beitrittserklärungen abgegeben haben, werden auch die Spruth-Stiftung und die Handball Förder gGmbH ihren Beitritt erklären.
Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/21 (706) – Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark – in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag werden die Beitrittserklärungen beizubringen sein.
Mit der Fortschreibung des SAM soll der Realisierung der Mehrzweckhalle (ARENAhagen) mit bis zu 5.000 Zuschauerplätzen Rechnung getragen werden. Dazu gehört auch unumgänglich die Erweiterung des Parkraumangebotes im Bereich des Sportparks, um zu vermeiden, dass in Zukunft Parkplatzsuchverkehr in den umliegenden Wohngebieten auftritt. Auch soll der Otto-Ackermann-Platz prioritär der bisherigen und sich evtl. weiter entwickelnden Nutzung für besondere Veranstaltungen vorbehalten bleiben. Besucher von Veranstaltungen auf dem Otto-Ackermann-Platz wiederum könnten ggf. den Parkraum im Sportpark nutzen. Daher soll das SAM zukünftig auch als übergeordnetes Stellplatzmanagement für die genannten Bereiche fungieren.
Über die zur Verfügungstellung und den Ausbau bzw. Herrichtung der Parkflächen A bis I werden sich die Stadt Hagen und der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan – Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark – vereinbaren.
Da die Parkplatzflächen J und K (Überlaufparken) bereits im Bebauungsplan 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – planungsrechtlich als „Stellplätze“ festgesetzt sind, wird die Stadt Hagen diesbezüglich eine öffentlich-rechtliche Sicherung zugunsten der Mehrzweckhalle geben. Es wird die Option zugunsten der Stadt Hagen vereinbart, diese Sicherung der Stellplätze in Zukunft ggf. an einer anderen Stelle zu übertragen, falls die Flächen J und K im Zuge einer Nachnutzung der ehem. Reitanlage an der Humpertstraße benötigt werden. Die Entscheidung über eine ggf. notwendige optionale Parkplatzfläche oder Parkplatzlösung liegt dann alleinig bei der Stadt Hagen. Hierzu wird es einen gesonderten Vertrag geben.
Der Investor erklärt sich bereit, die Überlaufstellplätze J und K herzustellen. Diese Kosten sollen aus der Bewirtschaftung der Stellplätze refinanziert werden. Das Parkhaus des Westfalenbades wird weiterhin von der HVG bewirtschaftet.
Bevor der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/21 (706) – Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark – als Satzung beschlossen wird, ist eine Verwaltungsvorlage zur Fortschreibung des SAM sowie eines darin integrierten Stellplatzmanagement in die Beratung einzubringen, um die Inhalte der zu erlassenden Einrichtungsverfügung darzulegen und zu beschließen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen |
Anlagen
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(wie Dokument)
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