Mitteilung - 1048/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die dargestellten Schnitt- und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an Wegen und Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch wachsende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstückausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

Begründung :

 

Der WBH beabsichtigt die jährlichen Schnitt - und Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen in den Wintermonaten 2021/2022 durchzuführen. Die aus Sicht des WBH erforderlichen Maßnahmen sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs.5  Nr.2 bis zum 1. März 2022 abzuschließen.

 

Die vorgeschlagenen Schnitt - und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Die Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Sichtschutzes sowie Trenn - bzw. Gliederungsfunktionen der betroffenen Gehölzflächen.

 

Die vg. Funktionen gehen verloren, wenn der Aufwuchs im Laufe der Zeit zu stark wird. Durch die dicht wachsenden Gehölze wird der vorhandenen Strauchschicht das Licht entzogen, so dass diese nach und nach verloren gehen. Mit dem Verlust der Strauch- und Krautschicht ist ein wesentlicher ökologischer Wertverlust verbunden. 

 

Im Zuge der vorgesehenen Schnitt- und Rodungsmaßnahmen müssen demzufolge auch Bäume mit geringem Stammumfang entfernt werden. Erhaltenswerte Großume, werden nur dann entfernt, wenn von ihnen offensichtlich Gefahren ausgehen werden (z.B. durch Zwieselbildungen). Hierzu wird der WBH den Bezirksvertretungen eine gesonderte Auflistung der betreffenden Gefahrenbäume zur Kenntnis geben.

 

Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an den Wegen oder Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1m hoch werdende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft freigehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

 

 

 

 

 

BV Mitte :

 

  1. Treppenanlage Georgstraße: Entlang einer privaten Grundstückszufahrt wird ein    Gehölzstreifen entfernt und durch schwachwüchsige, blühende Gehölze ersetzt.
  2. Fritz-Steinhoff-Park: An der Unterkunft des Siedlerbundes wird auf Wunsch des Siedlerbundes das Gebäude großgig freigestellt um Müllablagerungen u.ä. entgegen zu wirken. Nach der Entfernung der Gehölze soll die Fläche am Gebäude eingesät werden.
  3. Villa Post: Dort werden zwei größere abgestorbene Buchsbaumpflanzen entfernt. Die  Freifläche wird anschließend mit Stauden bepflanzt.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

4.   Kita Hovestadtstraße

5.   Am Sportpark

6.   Ehemaliger Kinderspielplatz Haferkamp

7.   Entlang Sportplatz "Käfig" am Höing

8.   Brahmsstraße

9.   Am Sportpark

10. Bolzplatz Feithstraße (Freischneiden Ballfangzaun)

11. Ehemalige Hausmeisterwohnungen oberhalb der Krollmannarena

      (Rückschnitt im Bereich der Zufahrt zum THG-Schulhof bzw. zu den

       Containerstandort)

 

BV Eilpe/Dahl

 

  1. Kinderspielplatz Hohlestraße: Der Kinderspielplatz grenzt an der Straße "In der Welle" an ein privates Grundstück. Um den Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenze schneiden zu können, muss das private Nachbargrundstück befahren bzw. betreten werden. Dabei kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes. In Abstimmung mit dem Nachbarn wird die Pflanzung bis zum Grenzzaun entfernt, damit der Streifen entlang der Grenze zukünftig gemäht werden kann und das Nachbargrundstück nicht mehr betreten werden muss.
  2. Sporthalle Volmetal: Hinter der Sporthalle wird ein Weidenstrauch entfernt, der regelmäßig in die Einzäunung des Flüssiggastanks wächst.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

3. Bolzplatz Grubenstraße (Freischneiden Ballfangzaun)

4. Bolzplatz hinter der GS Volmetal (Freischneiden Ballfangzaun)

5. Otto-Densch Halle und Parkplatz

6. Bolzplatz Hüttenbergstraße (Freischneiden Ballfangzaun)

7. Grünzug Eilpe

8. Hohenfor

 

 

BV Haspe

 

  1. Ernst-Eversbusch-Straße: Im Zuge der Einweihung der Straße wurden an der Straße seinerzeit zwei Wacholder gepflanzt. Diese sind inzwischen vergreist und drohen auseinander zu brechen. Sie sollen gerodet und durch neue Pflanzen ersetzt werden.Enneperstraße/Im Mühlenwert: Die Pflanzen auf dem Mittelstreifen sollen entfernt werden, da sie immer wieder in den Verkehrsraum wachsen. Anschließend soll der Streifen eingesät werden.
  2. Kinderspielplatz Oedeweg: Hier soll ein entlang des angrenzenden Privathauses ein Gehölzstreifen entfernt werden, der zuletzt immer wieder mit menschlichen Fäkalien verschmutzt wurde. Der Streifen soll anschließend eingesät werden.
  3. mershof: Auf Wunsch der Anwohner sollen an zwei Baumscheiben die restlichen Pflanzen entfernt werden. Die Baumscheiben werden im Anschluss eingesät.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den

Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich   Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

5.   Spielbrinkschule

6.   Kinderspielplatz Spielbrink

7.   Ehrenmal Büddinghardt

8.   Grünanlage Kückelhausen

9.   Kinderspielplatz Haenelstraße

10. Ennepepark

11. Vollbrinkstraße

12. Christian Rohlfs-Gymnasium

13. Grundschule Quambusch

14. In der Hülsche

15. Bolzplatz Jungfernbruch

16. Martinstraße

17. Kinderspielplatz In der Geweke

18. Kinderspielplatz Gabelsberger Straße

19. Kinderspielplatz Rönselstraße/Stolzestraße

20. Skateranlage Stephanstraße

21. Straßenbegleitgrün Haenelstraße

22. Kinderspielplatz Erleystraße

23. Grundschule Hestert

24. Straßenbegleitgrün Westfalenstraße

25. Parkplatz Schützenstraße

26. Parkplatz Werkstraße

27. Hüttenplatz

28. Grünanlage Markana

29. Grünanlage Im Zipp

30. Kinderspielplatz Im Zipp

31. Abenteuerspielplatz Im Zipp

32. Gesamtschule Haspe

33. Ernst-Meister.Platz

34. Kinderspielplatz Steinplatz

35. Fußweg von der Hestertschule zur Voerderstraße (Freistellen der  Grundstücksgrenze   "Pfingsten")

36.  Fuß - und Radweg parallel zur Kölner Straße (Schnitt an der Einmündung     Martinstraße)

 

 

BV Nord

 

  1. Freiherr vom Stein-Straße: In der Einmündung neben Haus Nr. 17 sollen Sträucher gerodet werden um die Verkehrsübersicht zu verbessern. Die Fläche wird anschließend eingesät.
  2. Auf dem Kuhl: Gegenüber Haus Nr. 22 sollen einzelne Sträucher unter einer Baumgruppe entfernt, da sie sich dort nicht entwickeln können. Die Fläche wird anschließend eingesät.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

3.   Helfer Siepen

4.   Chemisches Untersuchungsamt, Pappelstraße

5.   Denkmalstraße

6.   Hameckepark (Bereich Wasserspielplatz)

7.   Kinderspielplatz Brauckweg

8.   Schwerterstraße/Ecke Sonntagstraße

9.   Pappelstraße (Gegenüber Einmündung Im Löhken)

10. Wichernstraße (Wendeplatte)

11. Sportplatz Voßacker

12. Weststraße (entlang Europaplatz)

13. Grundschule Overberg

 

 

BV Hohenlimburg :

 

  1. Grünanlage Im Ölm/Ecke Im Kirchenberg: Entlang einer privaten Garagenzeile sollen Sträucher gerodet werden, ebenso entlang des Gehweges. Die entstehenden Randstreifen werden eingesät.
  2. Lennepark: Im Lennepark soll ein Wachholderstrauch entfernt werden. Die freie Fläche wird anschließend eingesät.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

3.   Lennestraße

4.   Regenbogenschule (Feuerwehrschulungszentrum)

5.   Sauerlandstraße

6.   Feuerwache Florianstraße

7.   Kinderspielplatz Ardeyweg

8.   Herbecker Weg/Einmündung Dolomitstraße

9.   Kinderspielplatz Westerwaldweg

10. Gründelbusch

11. Werkzeugstraße

12. Fußwegeverbindung Werkzeugstraße/Sauerlandstraße

13. Bocciabahn Holthausen

14. Kinderspielplatz Mozartstraße

15. Parkplatz neben Pestalozzischule

16. Stichwege von der Buschmühlenstraße zum Radweg an der Lenne

17. Kirchenbergstadion

18. Heydastraße

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

         gez.

         Henning Keune

         Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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24.11.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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24.11.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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25.11.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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25.11.2021 - Bezirksvertretung Haspe

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30.11.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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08.12.2021 - Umweltausschuss