Beschlussvorlage - 1047/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

  1. HSP- und Controllingbericht zum Stand des III. Quartals
    1.         Haushaltssanierungsplan 2021 zum Stand des III. Quartals

r das Haushaltsjahr 2021 ist gemäß Fortschreibung HSP eine Gesamtkonsolidierung in Höhe von nahezu 83 Mio. €. eingeplant. Zum Stand 30.09.2021 zeigt sich eine Verschlechterung in Höhe von 2,28 Mio. €. Diese Entwicklung ergibt sich -wie bereits im Vorjahr- als Folge der massiven HH-Belastungen durch die Corona-Pandemie. Ein zusätzlicher Effekt wird durch die Hochwasserkatastrophe im Juli verursacht. Ohne diese beiden Sondereinflüsse wäre das Konsolidierungsziel vollständig erreicht.

 

Die Details können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.

 

1.2.           Prognose Ergebnishaushalt 2021 zum Stand des III. Quartals

Bereits im fortgeschriebenen Haushalt für das Jahr 2021 sind die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge (z. B. in der Gewerbesteuerentwicklung) bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen berücksichtigt. Das geplante Ergebnis beträgt 1,62 Mio. €. Der aktuelle Prognosebericht zeigt demgegenüber einen Rückgang auf 1,16 Mio. €. Hervorzuheben ist in dem Zusammenhang, dass dieses prognostizierte Ergebnis um Einflüsse aus der Hochwasserkatastrophe komplett bereinigt ist. Es war im Rahmen der Berichterstellung nur unzureichend möglich, eine vollumfängliche Datenbasis für die mit den Hochwasserschäden verbundenen Ergebniseinflüsse aufzustellen. Immer noch sind finale Abschätzungen nur schwer möglich, so dass verzerrende Effekte die Aussagekraft in Frage gestellt hätten. Eine Konkretisierung wird sich aus dem zu erstellenden Wiederaufbauplan ergeben.

Wie schon in der Prognose zum 30.06. wird das o. g. Ergebnis von 1,16 Mio. €. nur unter Ansatz der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (siehe Punkt 1.3.) erreicht.

 

Der Controllingbericht ist in der Anlage 3 beigefügt.

 

1.3.           Bilanzierungshilfe (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz)

r die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Haushaltsbelastungen besteht die Pflicht des Ansatzes einer entsprechenden Bilanzierungshilfe. Rechtliche Grundlage bildet das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz.

 

Im Gegensatz zum Vorjahr wird in 2021 sowohl im fortgeschriebenen Haushalt als auch in der aktuellen Prognose hiervon Gebrauch gemacht. Die Bilanzierungshilfe beläuft sich im fortgeschriebenen Haushalt auf 27,4 Mio. € und sinkt in der Prognose um 4,9 Mio. € auf 22,5 Mio. €. Somit zeigen sich -trotz der jüngst wieder stark gestiegenen Inzidenzwerte- die positiven Ergebniseinflüsse, welche sich vor allem mit der Pandemieentwicklung in der zweiten Jahreshälfte begründen lassen.

 

2. Gewerbesteuerentwicklung 2021

Der für 2021 fortgeschriebene Haushaltsansatz beträgt 80.172.000 €. Nach dem im Jahr 2020 bedingt durch die Coronakrise die Gewerbesteuereinnahmen auf rund 68 Mio. € abgesunkenen waren, lag die Jahressollstellung 2021 zunächst bei nur knapp 70 Mio. €. Im Jahresverlauf 2021, vor allem im Sommer, kam es zu deutlichen Nachveranlagungen, so dass das Anordnungssoll momentan bei rd. 98 Mio. € liegt.

 

2.1. Stundungen von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 werden Anträge auf Stundung mit Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie begünstigt abgewickelt, d.h. unbürokratisch und in der Regel zinslos bewilligt. Am 10.12.2020 hat der Rat beschlossen, die ursprünglich bis 31.12.2020 befristete Regelung bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Diese Regelung wurde mit Ratsbeschluss vom 24.06.2021 nochmals bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Antragsfrist für diese Stundungen ist zum 30.09.2021 ausgelaufen.

Es wurden seit Beginn der Regelung 517 coronabedingte Stundungen ausgesprochen mit einem Volumen von rund 10 Mio. €. Seit Ende September 2020 handelt es sich teilweise um Anschlussstundungen, weil seit Beginn der Krise in der Regel ein Stundungszeitraum von 6 Monaten gewählt wurde. Seit Jahresbeginn 2021 wurden die Stundungen in der Regel auf drei Monate befristet. Von den gesamten Stundungen entfallen 136 auf Vergnügungssteuern mit einem Volumen von rund 1,7 Mio. €.

Im Rahmen der Flutkatastrophe endete die Antragsfrist laut Ratsbeschluss vom 23.09.2021 mit dem 31.10.2021. Es wurden insgesamt 6 Gewerbesteuer-Stundungen mit einem Volumen von rund 25.000 € ausgesprochen.

 

3. Schuldenstand

 

 

17.11.2021

Vorjahr

Liquiditätskredite

       926.500.000 €

       986.000.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           5.778.350 €

5.774.232 €

Liquiditätskredite gesamt

       932.278.350 €

991.774.232 €

 

 

 

Investitionskredite

       49.729.666 €

57.590.434 €

rderkredite

           4.677.030 €

4.988.950 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         19.357.672 €

18.736.340 €

Investitionskredite gesamt

         73.764.368 €

81.315.724 €

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

 

Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich insbesondere durch die weiter gestörten Lieferketten und das dynamische Pandemiegeschehen weiter eingetrübt. Die Inflation ist zuletzt in den USA, in der EU und in Deutschland erneut unerwartet hoch ausgefallen. Die US-Zentralbank FED hat reagiert und eine stufenweise Reduzierung ihrer Anleihekäufe ab November beschlossen, Mitte 2022 könnten sie auslaufen. Zu einer Anhebung der Leitzinsen gab es jedoch keine Aussage, Bankvolkswirte erwarten den ersten Zinsschritt der FED im ersten Halbjahr 2023. Die EZB will ihre Ankaufdynamik im vierten Quartal etwas reduzieren. Sie geht jedoch weiterhin davon aus, dass die Inflation 2022 nachlassen und es keinen Grund zu einer Zinserhöhung geben wird. Mit diesen Aussagen trat die EZB den gestiegenen Zinsanhebungserwartungen entgegen, die zuletzt gestiegenen Zinsen gaben daraufhin wieder etwas nach.

Die Prognosen der Bankvolkswirte für den Geldmarkt sehen ganz überwiegend ein stabiles Zinsniveau in den nächsten zwölf Monaten. Allerdings gibt es im Markt auch Meinungen, dass die Inflation höher als von der EZB erwartet sein wird und es mit einer früheren Straffung der Geldpolitik eher zu steigenden Zinsen kommt. Im Kapitalmarkt gehen die Prognosen weiterhin von einem leicht steigenden Zinsniveau aus.

 

3.2. Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

20.08.2021

06.10.2021

17.11.2021

EONIA (Tagesgeld)

   -0,482 (-0,468)

   -0,484 (-0,468)

   -0,486 (-0,472)

  3 Monats-Euribor

    0,548 (-0,491)

     -0,551 (-0,505)

   -0,566 (-0,522)

12 Monats-Euribor

-0,494 (-0,372)

-0,487 (-0,460)

-0,483 (-0,474)

  3 Jahre Swapsatz

-0,461 (-0,431)

-0,343 (-0,489)

-0,206 (-0,506)

  5 Jahre Swapsatz

-0,380 (-0,390)

-0,166 (-0,432)

-0,070 (-0,447)

10 Jahre Swapsatz

0,114 (-0,208)

0,207 (-0,225)

  0,215 (-0,223)

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen