Beschlussvorlage - 1020/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsauberkeit in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; VB4/S - Dezentraler Steuerungsdienst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt den Projektauftakt „Sauberes Hagen“ in der dargelegten Form.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen des startenden Projektes durch die HEB GmbH prüfen zu lassen, wie, mit welchem Aufwand und zu welchen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt eine Übernahme der Reinigung öffentlicher Flächen durch die HEB GmbH im Bereich Wehringhausen (zwischen der Rehstraße und dem Bergischen Ring sowie Wehringhauser Straße und Buschey) möglich wäre. Dabei soll herausgestellt werden, ob und ich welchem Umfang das Prüfungsergebnis auch auf andere Bereiche der Stadt übertragbar wäre.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung außerdem, über die WBH AöR sowie die HEB GmbH eine Prüfung zu veranlassen, welche Schnittstellen im Bereich von Reinigung und Grünpflege bestehen und welcher Optimierungsbedarf innerhalb dieser Schnittstellen besteht, um mehr Sauberkeit auf den betreuten Flächen zu erreichen.
Sachverhalt
Begründung
Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Hagen hat mit Datum vom 10.09.2021 folgenden Antrag gestellt:
„Die Fachverwaltung erarbeitet ein integriertes Konzept, mit dem die Sauberkeit in unserer Stadt verbessert wird. Schwerpunkte sollten dabei die einheitliche Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die öffentlichen Flächen und die Verstärkung der ordnungsbehördlichen Maßnahmen sein. Die Finanzierung für erste mögliche Umsetzungsschritte innerhalb dieses Konzeptes wird in die Haushaltsplanungen für die Jahre 2022/23 aufgenommen. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben wird die Verwaltung gebeten, dem Rat eine erste Machbarkeitsstudie in der Novembersitzung vorzulegen. Eine abschließende Entscheidung trifft der Rat dann in seiner Dezembersitzung.“.
Dar Rat hat den Antrag am 23.09.2021 zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:
„Die Verwaltung stellt bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2021 die für eine Beratung notwendige Faktenlage zusammen. Diese umfasst insbesondere eine Darstellung der konkreten Zuständigkeiten, eine Übersicht über den Ressourceneinsatz und Ausführungen zur Quantität und Qualität der Kontrollen.“.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 28.10.2021 auf Grundlage der Vorlage 0811/2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung erarbeitet unter Beteiligung aller entsprechenden Partner, Unternehmen der Stadt, sowie städtischer Dienststellen ein Konzept in dem die Optionen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt dargestellt werden. Dabei sind auch die Varianten einer optimierten Kooperation der beteiligten Partner aufzunehmen und es ist eine knappe Bewertung der Wirkung der bisherigen Maßnahmen sowie eine Bepreisung von ggf. zusätzlichen Maßnahmen darzustellen.“.
In seiner Klausurtagung am 10.11.2021 hat der Verwaltungsvorstand dazu Folgendes festgelegt:
Es besteht Einigkeit darüber, dass gesamtstädtische Bemühungen unternommen werden müssen, um die Sauberkeit in unserer Stadt zu verbessern. Insofern macht sich der Verwaltungsvorstand die Zielsetzung der bisherigen Beschlüsse ausdrücklich zu eigen. Was genau unter „mehr Sauberkeit“ definiert wird, möchte die Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen und Gruppen in einem Workshop erarbeiten. Denn schließlich sind es auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter, die in ihren Bezirken eigene Einblicke in die Situation gewinnen und Hinweise aus der Bürgerschaft erhalten. Außerdem sollen auch sie über die zuständigen Organe später über Optimierungsmaßnahmen beschließen.
Als Arbeitshypothese formuliert der Verwaltungsvorstand vier Handlungsfelder, auf denen kombinierte Optimierungsmaßnahmen konzipiert werden könnten, nämlich: Ordnungspolitik, Reinigung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erziehung zu mehr kollektiver Verantwortung.
Der Prozess soll als Projekt gestaltet und organisatorisch im VB4 angesiedelt werden. Dazu muss eine verantwortliche Person gefunden und benannt werden. Die Suche wurde bereits aufgenommen. Diese Person soll insbesondere mit der Befugnis ausgestattet werden, alle für den Projektabschluss notwendigen Auskünfte aus der Verwaltung und der HEB GmbH sowie der WBH AöR zu erhalten. Über den Fortschritt des Projektes soll sie dem Verwaltungsvorstand regelmäßig berichten. Ob eine externe Unterstützung erforderlich sein wird, steht bisher noch nicht fest.
Sobald eine Person für das Projekt zur Verfügung steht, soll das Projekt in einer gemeinsamen Runde des Verwaltungsvorstandes mit der WBH AöR sowie der HEB GmbH seinen offiziellen Auftakt erhalten. Die Nennung einer zeitlichen Perspektive für den Projektablauf erfordert, dass die Projektverantwortlichen den Prozess beschreiben.
Will man dieses Projekt, so muss man akzeptieren, dass mit konkreten Vorschlägen, die Eingang in den Doppelhaushalt 2022/23 finden können, eher nicht zu rechnen ist.
Ungeachtet möglicher Vorschläge aus dem Projekt ist in der bisherigen politischen Diskussion wiederholt die Option einer Ausweitung der öffentlichen Reinigung zur Sprache gekommen. Damit die Diskussion anhand von Fakten geführt werden kann, regt die Verwaltung an, an einem Beispiel darstellen zu lassen, welche Auswirkungen eine solche Ausweitung hätte. Dazu müsste die HEB GmbH einen konkreten Vorschlag liefern und insbesondere mit Zahlen unterlegen.
Außerdem sind wiederholt die „Schnittstellen“ zwischen der WBH AöR und der HEB GmbH in die Diskussion eingebracht worden. Dem folgend schlägt die Verwaltung vor, diese auf Optimierungsmöglichkeiten untersuchen zu lassen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Sebastian Arlt |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
