Beschlussvorlage - 0997/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für den Zeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2024 mit der Option zur Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr bis max. 30.04.2025, mit dem Ziel des Abschlusses eines Ratenleistungsvertrages über die Lieferung von Kraftstoffen und Heizöl für die Stadtverwaltung Hagen, den WBH und den HEB.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Der bestehende Ratenleistungsvertrag mit der Firma Mobene GmbH, Essen endet am 30.04.2022.

 

An den Feuer- und Rettungswachen Mitte und Ost werden Tankanlagen mit Super- und Dieselkraftstofftanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 35.000 und 45.000 Litern vorgehalten. An diesen Tankanlagen werden sowohl die Einsatzfahrzeuge des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (37) als auch die Dienstfahrzeuge der übrigen städtischen Bereiche betankt (Jahresbedarf ca. 220.000 Liter).

Darüber hinaus werden die WBH-Betriebstankstelle in Eilpe und kleinere Dieseltanks, mit jeweiligen Fassungsvermögen von ca. 800 Liter, auf den von dem WBH betriebenen Friedhöfen an den Betriebshöfen Feithstr. 132 und Elseyer Str. 71 und an der Kompostierungsanlage vorgehalten. Hierfür wird ein voraussichtlicher Jahresbedarf von ca. 177.650 Liter angenommen.

 

Der voraussichtliche gesamtstädtische Bedarf an Super-Kraftstoff beträgt ca. 30.000 Liter, hochoktanischer Ottokraftstoff (Super + mit 98 Oktan ohne Biokraftstoffanteile) ca. 3.500 Liter, der Bedarf für Diesel-Kraftstoff beträgt ca. 190.000 Liter. Die von den Dienststellen gemeldeten Bedarfe orientieren sich an den letztjährigen Bestellmengen.

 

Über den Kraftstoffbedarf hinaus benötigt der städtische Fachbereich 65 (Gebäudewirtschaft) zur Bewirtschaftung einzelner Immobilien wie Grundschulen, Sporthallen, Kindergärten und Feuerwehrgerätehäuser, Heizöl mit einem Gesamtjahresvolumen von ca. 190.400 Liter. Die Bedarfsmenge des WBH beträgt beim Heizöl 12.000 Liter.

 

Darüber hinaus und im Zuge der Bedarfsbündelung beteiligt sich der HEB am wirtschaftlichen Einkauf und dem Vergabeverfahren der Stadtverwaltung. Der HEB betreibt eigene Tankanlagen. Die Bedarfsmengen für Diesel und Heizöl betragen ca. 500.000 Liter Diesel und ca. 250.000 Liter Heizöl.

 

Zusammengefasst sollen insgesamt folgende Mengen Kraftstoff und Heizöl für das Vertragsjahr (2022) ausgeschrieben werden:

 

Super + (98 Oktan ohne Biokraftstoffanteile) ca. 2.350 Liter

Super-Kraftstoff ca. 20.000 Liter

Diesel-Kraftstoff ca. 578.400 Liter

Heizöl ca. 301.600 Liter

 

r die Preisfindung, Vergleichbarkeit und Angebotserstellung dienen ein Grundpreis (ohne MwSt) und der jeweilige Preisaufschlag (ohne MwSt.) des Bieters. Der Grundpreis wird anhand einer vorgegebenen Referenzwoche (Wochendurchschnittspreis) ermittelt, welcher von zwei unabhängigen Infodiensten des Energiebereiches (OMR und Future-Services) zur Verfügung gestellt wird. Dieser gilt für alle Bieter gleichermaßen.

Der Preisaufschlag (sämtliche Nebenkosten, wie Transportkosten, Be- und Entladekosten, etc.) gilt als Zuschlags- und Wertungskriterium und besitzt für zwei Jahre Gültigkeit. Für den Fall der Vertragsverlängerung bleibt der Preis unverändert.

 

 Abhängig von den Abnahmemengen variiert der Preisaufschlag. Zusammenfassend gilt, je größer die Abnahmemengen pro Lieferung sind, desto niedriger ist der Preisaufschlag. Die Abnahmemengen finden Ihre jeweiligen Grenzen im Fassungsvermögen der Tankanlagen. Orientiert an den Bestellmengen des letzten Jahres sowie den angestrebten Einsparmengen der städtischen Bereiche, entstehen voraussichtliche folgende Kosten (incl. der gesetzlichen MwSt.):

 

Städtische Bereiche:

 

Diesel und Superkraftstoff (inkl. Super +) ca. 182.000 Euro (01.05. - 31.12.2022)

            273.000 Euro (01.01. - 31.12.2023)

                  273.000 Euro (01.01. - 31.12.2024)

                    91.000 Euro (01.01. - 30.04.2025)

 

Die ausgewiesene Gesamtsumme von ca. 819.000 EUR beinhaltet die Verlängerungsoption von 01.05.2024 - 30.04.2025.

 

 

Heizöl ca.   85.500 Euro (01.05. - 31.12.2022)

                 128.200 Euro (01.01. - 31.12.2023)

                 128.200 Euro (01.01. - 31.12.2024)

                   42.700 Euro (01.01. - 30.04.2025)

 

Die ausgewiesene Gesamtsumme von ca. 384.600 EUR beinhaltet die Verlängerungsoption vom 01.05.2024 - 30.04.2025.

 

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

negative Auswirkungen (-)

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Abnahmemengen haben sich bereits seit der letzten Ausschreibung verringert. Die Verwaltung ist bestrebt, die E-Mobilität weiter auszubauen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Ausschreibung zur Lieferung von Kraftstoffen

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1127

Bezeichnung:

Fahrzeuge

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1127

Bezeichnung:

Städtische Fahrzeuge

Kostenart:

525151

Bezeichnung:

Aufwand Treibstofflager

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

525151

182.000

273.000

273.000

91.000

 

Eigenanteil

 

182.000

273.000

273.000

91.000

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

Diverse

Bezeichnung:

 

Kostenart:

524100

Bezeichnung:

Energiekosten Abrechnung Gebäudewirtschaft

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

524100

85.500

128.200

128.200

42.700

 

Eigenanteil

 

85.500

128.200

128.200

42.700

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

x

Die Aufwendungen sind in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt und werden dem Rat in der Haushaltsplanberatung zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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02.12.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen