Beschlussvorlage - 0890-1/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Das ehemalige Grundschulgebäude Dahl, Zwischen den Brücken 11, wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2022/2023 als zusätzlicher Standort der Förderschule Gustav Heinemann im Rahmen einer Übergangslösung genutzt.

 

2. r die erforderlichen Anpassungsarbeiten im Hinblick auf die Nutzung durch die Förderschule Gustav Heinemann werden für 2021 außerplanmäßig Haushaltsmittel i. H. v. 123.000 € mit Kompensation aus der Maßnahme Kita Markanaplatz (Finanzstelle 5.000401) bereitgestellt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 0890/2021 hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulaufsicht und der Förderschule Gustav Heinemann das Nutzungskonzept dargestellt. Gleichzeitig auch auf die nachfolgend aufgeführten Arbeiten hingewiesen:

 

  • Zur Vorbereitung auf das praktische Leben soll ein Klassenraum als eine Art „Trainingswohnung“ dienen. Entsprechend ist dies bei der Ausstattung zu berücksichtigen.
  • Im Solitärgebäude sollte nach Möglichkeit ein Bastel- und Werkraum geschaffen werden.
  • Weiterhin soll im Solitärgebäude soll ein Behinderten-WC und eine Dusche eingebaut werden.

 

Zwischenzeitlich konnten die dafür voraussichtlichen Kosten durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft überschlägig auf 123.000 € berechnet werden.

Um die verbleibende knapp bemessene Zeit bis Schuljahresbeginn 2022/2023 effektiv nutzen zu können, soll mit den vorbereitenden Arbeiten unverzüglich begonnen werden. Dazu ist es notwendig, die erforderlichen Mittel noch in 2021 zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel werden außerplanmäßig mit Kompensation aus der Maßnahme Kita Markanaplatz bereitgestellt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Die Schüler*innen der Förderschule Gustav Heinemann werden im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ gefördert.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Es sind Anpassungsarbeiten für den Schulbetrieb der Förderschule vorzunehmen. Wegen der knappen Zeit bis zum Schuljahr 2022/2023 soll mit den vorbereitenden Arbeiten noch in 2021 begonnen werden.

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

rderschulen

Finanzstelle:

5000nnn

Bezeichnung:

rderschule Gustav Heinemann

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen Hochbau

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

123.000 €

 

123.000 €

 

 

 

Eigenanteil

123.000 €

 

123.000 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000401

Bezeichnung:

Kita Markanaplatz

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein

- zahlung (-)

 

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

785100

Auszahlungen Hochbau

 

123.000 €

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben für die Baumaßnahme sind lt. Baukostenschätzung wie folgt als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren: Beim Gebäude werden 88.469 € aktiviert und über die Restnutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben. Die Küchen im Gebäude (insgesamt 23.930 €) werden separat aktiviert und über 18 Jahre abgeschrieben. 9.850 € werden als Außenanlage aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben. Dadurch fallen folgende jährliche Abschreibungen an: 2.212 € (88.469 €/40 Jahre) für das Gebäude, 1.329 € (23.930 €/18 Jahre) für die Kücheneinrichtungen und 1.407 € (9.850 €/7 Jahre) für die Außenanlage. Somit ergibt sich eine jährliche Gesamtabschreibung von 4.948 € als Auswirkung in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung zu 100% aus der Bildungspauschale erfolgt, sind für die Vermögensgegenstände in Höhe der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden: Gebäude (88.469 €), Kücheneinrichtungen (23.930 €) und Außenanlage (9.850 €). Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauern führt somit zu Beträgen in Höhe der Abschreibungen. Insgesamt ergibt sich eine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten in Höhe von 4.948 €.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

4.948 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

4.948 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-4.948 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

gez.

gez.

i.V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen