Beschlussvorlage - 1009/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, die von der „Raiffeisenstraße“ abzweigende Verkehrsfläche

 

   Am Wasserturm

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 2 zugeordnet.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “9/16 (677) Wohnbebauung

Haßley Süd als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit

einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das

entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.

 

Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und

Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche

r diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Durch die Beantragung der ersten Baugenehmigungen bei dem Bauordnungsamt der Stadt Hagen ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.

 

Die vorliegende Nummerierung der Gebäude zu der „Raiffeisenstraße“ ist nicht mehr ausreichend, um den Neubauten eine Hausnummer ohne Zusatz zuzuweisen. Es wäre nur glich die Gebäude mit den Hausnummern „10 - 10z“ zu versehen.

Zur eindeutigen Orientierung muss die zuführende, vorhandene Straße ebenfalls die

Bezeichnung erhalten. Die vorhandene Bebauung aus den 9 Häusern

Raiffeisenstraße 2, 2a, 2b, 4, 4a, 6, 6a, 8, 8a“ wird dementsprechend mit neuen

Hausnummern versehen. Daraus können Regressansprüche der Eigentümer für die

Änderung der Briefköpfe, Anbringen einer neuen Hausnummer, …. entstehen.

 

Ein Bürger schlägt als Straßennamen die Bezeichnung „Am Wasserturm vor.

 

Es gibt keine Gründe gegen die Benennung „Am Wasserturm“, da der Name,

aufgrund von Gleichheiten des Wortstamms, nicht zu Verwechselungen führen kann.

Allerdings weist die Bezeichnung zu dem örtlich vorhandenen Wasserturm, welche

bei einem Wegfall des Gebäudes keinen Bezug mehr hat.

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller

benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet vorhanden.

Durch diese gegebenen Begriffsbezeichnungen und der Wahrung historischer

Ortsbezeichnungen wird der Name ckelbusch als Alternative vorgeschlagen.

 

In Anlehnung an diese Vorgabe wird gebeten, der Verkehrsfläche -im beigefügten

Plan grau dargestellt- den Namen:

 

Am Wasserturm

 

zu geben.

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten

Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Plan

grau markierte Straßenfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Bebauungsplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Anlage: Lageplan

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.11.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen