Beschlussvorlage - 1009/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Baugebiet "Haßley Süd"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Dennis Hiddemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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24.11.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “9/16 (677) Wohnbebauung
Haßley Süd“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit
einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd“ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das
entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.
Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und
Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche
für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Durch die Beantragung der ersten Baugenehmigungen bei dem Bauordnungsamt der Stadt Hagen ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Die vorliegende Nummerierung der Gebäude zu der „Raiffeisenstraße“ ist nicht mehr ausreichend, um den Neubauten eine Hausnummer ohne Zusatz zuzuweisen. Es wäre nur möglich die Gebäude mit den Hausnummern „10 - 10z“ zu versehen.
Zur eindeutigen Orientierung muss die zuführende, vorhandene Straße ebenfalls die
Bezeichnung erhalten. Die vorhandene Bebauung aus den 9 Häusern
„Raiffeisenstraße 2, 2a, 2b, 4, 4a, 6, 6a, 8, 8a“ wird dementsprechend mit neuen
Hausnummern versehen. Daraus können Regressansprüche der Eigentümer für die
Änderung der Briefköpfe, Anbringen einer neuen Hausnummer, …. entstehen.
Ein Bürger schlägt als Straßennamen die Bezeichnung „Am Wasserturm“ vor.
Es gibt keine Gründe gegen die Benennung „Am Wasserturm“, da der Name,
aufgrund von Gleichheiten des Wortstamms, nicht zu Verwechselungen führen kann.
Allerdings weist die Bezeichnung zu dem örtlich vorhandenen Wasserturm, welche
bei einem Wegfall des Gebäudes keinen Bezug mehr hat.
Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller
benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet vorhanden.
Durch diese gegebenen Begriffsbezeichnungen und der Wahrung historischer
Ortsbezeichnungen wird der Name „Häckelbusch“ als Alternative vorgeschlagen.
In Anlehnung an diese Vorgabe wird gebeten, der Verkehrsfläche -im beigefügten
Plan grau dargestellt- den Namen:
Am Wasserturm
zu geben.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Plan
grau markierte Straßenfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Bebauungsplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Lageplan
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
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(wie Dokument)
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65 kB
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