Beschlussvorlage - 1008/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 Herrn Thorsten Barndt zu wählen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis 01.03.2022.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Da der Schiedsamtsbezirk 2 aktuell unbesetzt ist, wurde er ausgeschrieben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Thorsten Barndt zur Schiedsperson für den Bezirk 2 zu wählen, da er für diese Aufgabe besonders geeignet erscheint.

 

Begründung

 

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

 

Der Schiedsamtsbezirk 2 ist aktuell unbesetzt.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen Schiedsamtsgesetz vom 16. Dezember 1992 (GV NW 1993 S. 32), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 mit Wirkung vom 02.02.2018 (GV. NRW S. 90) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen.

Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 2 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hagen-Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

  1. die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

  1. unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

  1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

  1. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

  1. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

 

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 05.08.2021 gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 2 zu benennen. Zudem wurde im Amtsblatt und in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 2 gesucht werden.

Es bewerben sich zwei Bürger um das Schiedsamt im Bezirk 2, die die Voraussetzungen des § 2 des Schiedsamtsgesetzes mit Ausnahme des Wohnsitzes (Soll-Vorschrift) erfüllen.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 30.09.2021 unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Stellung zu nehmen.

 

Mit Schreiben vom 22.10.2021 spricht sich der BDS für die Wahl von Herrn Barndt aus.

 

Aus Datenschutzgründen sind persönliche Angaben der Bewerber nicht in der öffentlichen Beschlussvorlage, sondern nur in einer Anlage für die Mitglieder der Bezirksvertretung enthalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Thorsten Barndt zur Schiedsperson für den Bezirk 2 zu wählen.

 

Da der vorgeschlagene Bewerber, wie auch der andere Bewerber, seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat, stellt die Gemeinde einen Amtsraum in der Villa Post, Wehringhauser Str. 38, 58089 Hagen, zur Verfügung. Dieser liegt im Schiedsamtsbezirk 1 (Stadtmitte, Remberg, Kuhlerkamp, Wehringhausen).

Nach § 15 des Schiedsamtsgesetzes ist eine Schiedsperson zu einer amtlichen Tätigkeit außerhalb ihres Bezirks befugt, wenn sie die Tätigkeit in einem ihr von der Gemeinde außerhalb des Bezirks zur Verfügung gestellten Amtsraum ausübt.

 

Es entstehen Kosten in gleicher Höhe wie in den Vorjahren.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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24.11.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen