Beschlussvorlage - 0818/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagen - 3. Änderungsverfahren A) Verlängerung der Geltungsdauer B) Änderung der Denkmalliste C) Redaktionelle Änderungen D) Hinweis zu ND-9 Ulme Auf dem Graskamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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02.12.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung – ND-VO), wie sie als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist.
Sachverhalt
entfällt
Begründung
zu A) Verlängerung der Geltungsdauer
Die vom Rat der Stadt Hagen am 09.02.2012 beschlossene Naturdenkmalverordnung – ND-VO tritt am 26.03.2022 außer Kraft. Um den Schutz der hierin aufgelisteten Bäume und Baumgruppen weiterhin zu gewährleisten, soll die ND-VO um weitere 10 Jahren verlängert werden bis zum 25.03.2032. Die ND-VO hat sich in der Praxis bewährt und kann inhaltlich unverändert bleiben.
zu B) Änderung der Denkmalliste
Eine Überprüfung der derzeit geschützten Naturdenkmäler im Rahmen von Sichtkontrollen zeigte, dass alle, mit Ausnahme von vier Naturdenkmäler, weiterhin ihre Schutzzwecke erfüllen und in der Liste verbleiben können.
ED-5: Der Berg-Ahorn an der Delsterner Straße 120 musste im Winter 2015/16 aufgrund von massivem Pilzbefall gefällt werden.
M-4: Die Blut-Buche im Volkspark war seit Sommer 2021 abgängig. Am 21.10.2021 fiel sie im Sturm, kurz bevor sie gefällt werden sollte.
M-6: Zwei Rosskastanien im Funckepark wurden zwischen 2017 und 2018 aufgrund von Pilzbefall gefällt. Ihre auf einer Höhe von 2,50 m belassenen Stämme bieten Lebensraum für totholz-bewohnende Insekten.
M-13: Die vier Bäume an der Raiffeisenstraße 37 wurden fälschlicherweise in die ND-VO aufgenommen. Sie befinden sich im baulichen Außenbereich, zudem im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplans Hagen im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.26 „Haßley“ und müssen deshalb aus der Naturdenkmalverordnung gestrichen werden.
zu C) Redaktionelle Änderungen
Der Gesetzestext der ND-VO (Präambel und Paragrafen) wird an das aktuelle Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) angepasst. Zudem werden redaktionelle Änderungen in der Baumliste, wie z. B. Korrekturen von Straßennamen und Aktualisierungen von Flurstücksnummern, vorgenommen.
zu D) Hinweis zu ND-9 Ulme Auf dem Graskamp
Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Angabe in der Drucksachennummer 1163/2017 korrigiert werden. In der öffentlichen Beschlussvorlage 1163/2017 zum 2. Änderungsverfahren der ND-VO vom 23.01.2018 zur Aufnahme des Naturdenkmals ND-9 Ulme Auf dem Graskamp wurde irrtümlicherweise der Abstand des Baumes zur Grundstücksgrenze mit 6 m angegeben. Er beträgt tatsächlich ca. 3 m. Dieser korrigierte Sachverhalt führt nicht zu einer geänderten Bewertung der Schutzwürdigkeit der Ulme.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Vorlage. Zu streichende Passagen sind durchgestrichen, neu aufzunehmende Passagen sind grau hinterlegt.
Anlage 1: Darstellung der Änderungen und Korrekturen in der ND-VO
Anlage 2: Aktualisierte ND-VO.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Der Schutz innerstädtischer Bäume ist praktizierter Klimaschutz.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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285 kB
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2
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(wie Dokument)
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204,2 kB
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