Anfrage - 1002/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Welche dieser städtischen Gesellschaften beziehen Strom der Mark E-AG:

 

a. Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

b. Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

c. Hagener Straßenbahn AG

d. HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

e. BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH

f. Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

g. HAGENagentur GmbH

h. Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

 

Sofern sie keinen Strom der Mark E-AG beziehen, wer sind die jeweiligen Stromlieferanten?

 

2.  Welche der unter 1. genannten Gesellschaften beziehen Ökostrom der Mark E-AG oder Ökostrom von anderen Anbietern?

 

3.  Wie hoch ist der jeweilige Ökostromanteil der einzelnen Gesellschaften gemessen am Gesamtstromanteil der jeweiligen Gesellschaft?

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

   

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen