Beschlussvorlage - 0998/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung ein integriertes Hochwasserschutzkonzept aufzustellen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Auf Grundlage der EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken und der daraus resultierenden Hochwasserrisikomanagementplanung der Bezirksregierung Arnsberg wurden die Vorarbeiten zur Erstellung des integrierten Hochwasserschutzkonzeptes in den vergangenen Jahren begonnen und müssen nach dem Hochwasserereignis im Juli 2021 intensiviert werden.

Der Verwaltungsvorstand hat zur Erarbeitung des Konzeptes zwei weitere Stellen bewilligt, welche derzeit ausgeschrieben sind und zeitnah besetzt werden sollen.

 

Es wurden bereits hydraulische Grundlagenberechnungen durch ein externes Ingenieurbüro für die Gewässer Volme, Ennepe, Hasper Bach und Selbecker Bach erarbeitet (Mai 2021). In diesen Berechnungen wurden auch Überflutungshöhen, Fließwege und Fließgeschwindigkeiten dargestellt, so dass eine wesentliche Grundlage zur Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für diese Gewässerabschnitte bereits vorliegt. Ob noch weitere Berechnungsgrundlagen an anderen Gewässern durch Ingenieurbüros erstellt werden müssen, wird die weitere Bearbeitung in der Aufstellungsphase zu diesem Konzept zeigen.

Auf Grundlage dieser Berechnungen und der eingetretenen Schäden des Großschadenereignisses müssen präventive Einzelmaßnahmen entwickelt werden, wie z. B. die Renaturierung von Gewässerabschnitten, die Schaffung von Retentionsflächen oder aber bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen.

In das Konzept werden aber auch Einzelmaßnahmen einfließen, die z. T. schon seitens der Fachverwaltung begonnen wurden, so z. B. der Grundstücksankauf von potentiellen Retentionsflächen an Volme und Hasselbach und deren späterer baulichen Herrichtung.

 

Das integrierte Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Hagen darf nicht nur die Situation für das Stadtgebiet berücksichtigen, sondern muss auch die Gewässer im Oberlauf einbeziehen. Es muss das ganzheitliche Wirkungsgefüge der Gewässer betrachtet werden, daraus Konsequenzen gezogen und konkrete Maßnahmen erarbeiten werden.

 

Die Teilschritte bei der Aufstellung des Konzeptes sollen neben der verwaltungsinternen Abstimmung (z. B. Feuerwehr, WBH, Liegenschaftsverwaltung, Bauordnung) auch im politischen Raum und der Öffentlichkeit vorgestellt und besprochen werden. Anregungen aus dieser Beteiligung sollen bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden.

Ebenfalls werden Wechselwirkungen mit anderen Themenfeldern der Ver- und Entsorgung, Trinkwasserversorgung sowie der Städteplanung berücksichtigt.

 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen keine finanziellen Belastungen für die Stadt.

 

Im Aufstellungsprozess entwickelte Einzelmaßnahmen werden zum gegebenen Zeitpunkt in die Haushaltsplanungen einfließen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen