Beschlussvorlage - 0954/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
IV. Nachtrag zur Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen vom 14. März 1991
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/GB - Gleichstellungsstelle
- Bearbeitung:
- Sabine Garmann
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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12.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.11.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Frauenbeirat der Stadt Hagen hat die Gleichstellungsbeauftragte beauftragt, auf Grundlage der am 28.09.2021 in der Sitzung des Frauenbeirates vorgestellten potentiellen Satzungsaktualisierungen (s. Synopse) und der diskutierten Modifizierungen, eine Änderung der Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen vom 14.03.1991 in der Fassung des III. Nachtrages vom 13.07.2016 vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für die Beschlussfassung im Rat zu erstellen.
Begründung
Neben redaktionellen Änderungen und der Überarbeitung mit dem Genderstar (*) werden einige Ergänzungen bzw. inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Ziel ist es, insgesamt eindeutige und klare Formulierungen zu finden.
Da sich der Frauenbeirat (FB) nicht nur der problembehafteten und negativen Themen annimmt, soll grundsätzlich der Begriff “Probleme“ durch “Themen“ ersetzt werden.
Mittlerweile haben bereits drei Ratsgruppen jeweils zwei stellvertretende Mitglieder benannt. Diese unterschiedliche Handhabung hinsichtlich der Bestellung/Wahl von Stellvertreterinnen soll einheitlich und auf lange Sicht eindeutig geregelt werden.
Um regelmäßige Erfahrungs- und Informationsaustausche zwischen den verschiedenen Verwaltungen und dem politischen Gremium Frauenbeirat zu initiieren, soll die grundsätzliche Frage der Teilnahmemöglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (WBH) sowie aller sonstigen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Hagen als beratende Mitglieder geregelt werden.
Der Begriff “Ausländerinnen“ soll durch die Formulierung “Frauen mit Migrationshintergrund“ aktualisiert werden.
Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und eines nun gültigen Gleichstellungsplans für die Stadt Hagen ist die ursprüngliche Bezeichnung Frauenförderplan zu ersetzen.
Die Funktion der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten war bisher nicht vergeben. Da nach der letzten Satzungsänderung eine Stellvertreterin für die Gleichstellungsbeauftragte bestellt wurde, soll der Passus hinsichtlich der Geschäftsführung des Frauenbeirates erweitert werden.
Aufgrund der Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die für die Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen geltenden Bestimmungen der GO NRW zu aktualisieren.
Der Frauenbeirat ist im Hinblick auf das Anhörungsrecht in § 7 Absatz 2 der Satzung vor der Beschlussfassung über den IV. Nachtrag zu der vorgesehenen Änderung anzuhören.
Die Synopse und die Textfassung des IV. Nachtrages sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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