Beschlussvorlage - 0954/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der IV. Nachtrag zur Änderung der Satzung für den Frauenbeirat vom 14. rz 1991 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-nummer 0954/2021 ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Frauenbeirat der Stadt Hagen hat die Gleichstellungsbeauftragte beauftragt, auf Grundlage der am 28.09.2021 in der Sitzung des Frauenbeirates vorgestellten potentiellen Satzungsaktualisierungen (s. Synopse) und der diskutierten Modifizierungen, eine Änderung der Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen vom 14.03.1991 in der Fassung des III. Nachtrages vom 13.07.2016 vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für die Beschlussfassung im Rat zu erstellen.

 

 

Begründung

 

Neben redaktionellen Änderungen und der Überarbeitung mit dem Genderstar (*) werden einige Ergänzungen bzw. inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Ziel ist es, insgesamt eindeutige und klare Formulierungen zu finden.

 

Da sich der Frauenbeirat (FB) nicht nur der problembehafteten und negativen Themen annimmt, soll grundsätzlich der Begriff “Probleme“ durch “Themen“ ersetzt werden.

 

Mittlerweile haben bereits drei Ratsgruppen jeweils zwei stellvertretende Mitglieder benannt. Diese unterschiedliche Handhabung hinsichtlich der Bestellung/Wahl von Stellvertreterinnen soll einheitlich und auf lange Sicht eindeutig geregelt werden.

 

Um regelmäßige Erfahrungs- und Informationsaustausche zwischen den verschiedenen Verwaltungen und dem politischen Gremium Frauenbeirat zu initiieren, soll die grundsätzliche Frage der Teilnahmemöglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen des Wirtschaftsbetriebes Hagen R (WBH) sowie aller sonstigen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Hagen als beratende Mitglieder geregelt werden.

 

Der Begriff “Ausländerinnen“ soll durch die Formulierung “Frauen mit Migrationshintergrund“ aktualisiert werden.

 

Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und eines nun gültigen Gleichstellungsplansr die Stadt Hagen ist die ursprüngliche Bezeichnung Frauenförderplan zu ersetzen.

 

Die Funktion der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten war bisher nicht vergeben. Da nach der letzten Satzungsänderung eine Stellvertreterin für die Gleichstellungsbeauftragte bestellt wurde, soll der Passus hinsichtlich der Geschäftsführung des Frauenbeirates erweitert werden.

 

Aufgrund der Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die für die Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen geltenden Bestimmungen der GO NRW zu aktualisieren.

 

Der Frauenbeirat ist im Hinblick auf das Anhörungsrecht in § 7 Absatz 2 der Satzung vor der Beschlussfassung über den IV. Nachtrag zu der vorgesehenen Änderung anzuhören.

 

Die Synopse und die Textfassung des IV. Nachtrages sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.11.2021 - Frauenbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen