Beschlussvorlage - 0890/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes Dahl, Zwischen den Brücken 11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.10.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.11.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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10.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.11.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Aufgrund des Vorschlags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2021 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Schulausschuss der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, unverzüglich mit dem gegenwärtigen Eigentümer der alten Grundschule Dahl (Zwischen den Brücken 11, 58091 Hagen) in Verhandlungen über den Erwerb oder die Anmietung der beiden Gebäude zu treten.“
Angesichts stark steigender Schülerzahlen besteht allgemein der Bedarf an weiteren Schulplätzen. Voraussetzung für eine Übernahme des Gebäudes ist jedoch ein konkretes bedarfsorientiertes Nutzungskonzept. Für diese konkrete Nutzung käme als Übergangslösung die Förderschule Gustav Heinemann in Betracht, die im Schuljahr 2021/2022 mit 246 Schüler*innen einen neuen Höchststand zu verzeichnen hat. Nach der Prognose wurde von 236 Schüler*innen ausgegangen. Damit haben die Klassen dieser Schule im Durchschnitt 12,95 Schüler*innen; der Klassenfrequenzhöchstwert für diese Schulform liegt bei 13.
Daneben ist die bekannte Situation an der benachbarten Grundschule Goldberg zu berücksichtigen. Aus dem noch nicht abgeschlossenen Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2022/2023 liegen bereits 111 Anmeldungen vor, von denen nur rund 75 Schüler*innen dort berücksichtigt werden können.
Als planmäßige Lösung für die Zukunft wurde durch den Rat am 10.12.2020 ein Neubau auf dem Grundstück Franzstraße 75 beschlossen (Vorlage 0749/2020). Es ist jedoch der Zeitraum bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme zu überbrücken, was in den vorhandenen Raumressourcen beider Schulen nicht möglich sein wird, da diese bereits vollständig ausgelastet sind.
Nach Besichtigung des Gebäudes und Erörterung mit der Schulleitung der Förderschule sowie der Schulaufsicht wird folgendes Nutzungskonzept gesehen:
- Es erfolgt eine planmäßige Nutzung mit 4 Klassen. Bei dringendem Bedarf wäre eine weitere Klasse möglich.
- Pro Klasse ist maximal von 13 Schüler*innen (Klassenfrequenzhöchstzahl) auszugehen, also insgesamt bis zu 65 Schüler*innen.
- Da das Gebäude über keinen Aufzug verfügt, könnten dort nur Schüler*innen ohne starke körperliche Einschränkungen beschult werden.
- Es sollen dort ältere Schüler*innen (15 bis 18 Jahre) beschult werden, die damit auch ihre Berufsschulpflicht erfüllen.
- Zur Vorbereitung auf das praktische Leben soll ein Klassenraum als eine Art „Trainingswohnung“ dienen. Entsprechend ist dies bei der Ausstattung zu berücksichtigen.
- Im Solitärgebäude sollte nach Möglichkeit ein Bastel- und Werkraum geschaffen werden.
- Weiterhin soll im Solitärgebäude soll ein Behinderten-WC und eine Dusche eingebaut werden.
- Für den Sportunterricht können Stunden in der Sporthalle Volmetal zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend könnte für einzelne Schwimmeinheiten das Lehrschwimmbecken in der GS Volmetal genutzt werden.
Das bisher für Seminare genutzte Gebäude befindet sich in einem sehr guten, bezugsfertigen Zustand. Bis auf die erwähnten wenigen Ergänzungen im Solitärgebäude können die vorhandenen Räume in dem vorhandenen Raumzuschnitten insgesamt so genutzt werden, Umbauten sind nicht notwendig
Mit der Eröffnung dieses zusätzlichen Standortes wird die bestehende Raumknappheit der Förderschule Gustav Heinemann bis zur Fertigstellung des Neubaus abgemildert. Gleichzeitig kann die Förderschule der Grundschule Goldberg zwei Unterrichtsräume überlassen. Damit wird für zwei Jahrgänge der Grundschule die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse ermöglicht, wodurch der Anmeldeüberhang im Sinne einer ortsnahen Beschulung aufgehoben bzw. zumindest deutlich reduziert werden kann.
Angesichts des allgemein zu erwartenden starken Anstiegs der Schülerzahlen geht die Verwaltung davon aus, dass auch nach Beendigung der Nutzung durch die Förderschule es weitere Überbrückungsbedarfe geben wird. Entsprechend wird derzeit von einer längerfristigen schulischen Nutzung des Gebäudes ausgegangen.
Die vertragliche Gestaltung wird in einer parallellaufenden nichtöffentlichen Vorlage dargestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Die Schüler*innen der Förderschule Gustav Heinemann werden im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ gefördert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
