Beschlussvorlage - 0792/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsvariante 2 zu verfolgen und auf dieser Grundlage den abschließenden Planungsentwurf (Leistungsphasen 1 bis 4) zu erarbeiten und diesen anschließend den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage 0746/2020 hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung durch Beschluss vom 10.12.2020 mit der Planung zur Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde beauftragt. Vorgesehen ist danach die Überbauung des eingeschossigen WC-/Umkleidebereichs um eine Etage. In diesem Bereich ist die Schaffung des kombinierten Bewegungs-/Aulenraumes (Größe rund 150 qm) vorgesehen. Die Unterrichtsräume sollen in einem mehrgeschossigen Solitär neben dem Verwaltungstrakt entstehen.

Die Kostenschätzung vom August 2020 belief sich auf 3.733.000 €. Im Rahmen der Erstgespräche bezüglich einer konkreten Planung wurde seitens des Fachbereichs Gebäudewirtschaft eine alternative Planungsidee geäert, wonach die gesamte Maßnahme durch nur einen mehrgeschossigen Baukörper im Bereich WC-/Umkleide-Hausmeisterbungalow bis zum Anschluss an das Hauptgebäude entlang der Blücherstraße vorstellbar sei. Diese Variante wäre nunmehr umsetzbar, da der Bungalow freigestellt worden ist, somit dieser Bereich insgesamt neu überplanbar wäre. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat dazu eine überschlägige Kostenschätzung erstellt, wonach die Maßnahme ein Kostenvolumen von 4.672.000 € haben würde.

 

Dem gegenüber steht die ursprüngliche Planungsskizze mit dem eingangs bereits erwähnten geringeren Kostenvolumen von zunächst 3.733.000 €.r einen Kostenvergleich beider Varianten wurde diese Kostenschätzung aktualisiert. Das Kostenvolumen beträgt danach nunmehr 4.262.500 €.

 

Die Umsetzung der ursprünglichen Planungsskizze wäre damit voraussichtlich um 409.500 €nstiger. Allerdings wäre bei dieser Variante für die Bauzeit eine Teilauslagerung der Schule notwendig. Die hierfür notwendigen Kosten würden wahrscheinlich höher als die eingesparten Baukosten sein. Sowohl seitens der Verwaltung als auch durch die Grundschule Henry-van-de-Velde wird in der Gesamtsicht die Umsetzung der 2. Variante als deutlich sinnvoller eingeschätzt. Inhaltlich werden insbesondere folgende Vorteile gesehen:

 

  • Alle neu zu schaffenden Räume werden in einem Gebäude zusammengeführt, während die 1. Planungsskizze zwei Gebäudeteile an unterschiedlichen Stellen der Schulliegenschaft vorsieht.
  • Die Hauptfläche des Entwurfes befindet sich außerhalb der Schulhoffläche. Demnach geht keine Schulhoffläche (ausgenommen Fluchtturm) verloren, wie bei der 1. Planungsskizze. Gerade vor den Hintergrund zukünftiger höherer Schülerzahlen ist es wichtig, die vorhandene Schulhoffläche weiter zu erhalten.
  • Die Grundfläche erstreckt sich über die Fläche Hausmeisterhaus, Hausmeistergarten und Hausmeistergarage. Das neue Gebäude übergreift den Bestandsflur und Umkleiden zwischen Schulgebäude und Turnhalle. Somit gehen auch keine Bestandräume verloren, da der Entwurf als eigenständiges Gebäude sich in den Bestand schiebt/übergreift. Die Zugänglichkeit ist über den Bestandshauptflur gewährleistet.
  • Durch das Übergreifen des Neubaus über den Bestand werden verschattete Flächen entstehen. Auf dem Schulhof gibt es derzeit so gut wie keine verschattete Flächen. In diesem Jahr wurden in der kurzen Hitzeperiode Temperaturen an die 40°C auf dem Schulhof gemessen. Gerade im Hinblick auf die Hitzesommer der letzten Jahre sind verschattete Flächen dazu geeignet, Schüler*innen während der großen Pausen sowie bei OGS-Angeboten ab mittags Rückzugsbereiche anzubieten.
  • Durch den Neubau werden verschattete Flächen entstehen, die jedoch voll einsehbar sind. Bei Realisierung der 1. Planungsskizze, konkret durch den Solitär, würden hingegen schlecht oder nicht einsehbare Bereiche entstehen, mit dem Risiko, dass Kinder und vor allem Jugendliche diese Bereiche nach Schulschluss und an Wochenenden zur nicht sachgemäßen Freizeitgestaltung nutzen. Nach Information der Schule wird in letzter Zeit der Schulhof leider zunehmend durch Personen aus der Drogen- und Alkoholszene frequentiert.
  • Durch diese Planungsvariante bleibt der Baumstreifen zur Lützowstraße unangetastet. Bei der 1. Planung würde der Baumstreifen, je nach konkreter Lage des Solitärs, teilweise durch den Baukörper verdrängt. 
  • Mit der neuen Planungsvariante bestünde bei dringendem Bedarf weiterhin die Möglichkeit einer zukünftigen zusätzlichen baulichen Erweiterung. Mit der Realisierung des bisherigen Entwurfs würde diese Option „aufgebraucht“.

 

Angesichts der skizzierten Vorteile für den dauerhaften zukünftigen Betrieb der Grundschule Henry-van-de-Velde schlägt die Verwaltung vor, die Planungsvariante 2 weiter zu verfolgen und auf dieser Grundlage den abschließenden Planungsentwurf (Leistungsphasen 1 bis 4) zu erarbeiten, um ihn dann anschließend den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die grundsätzliche Finanzierung der Maßnahme ist für den Doppelhaushalt 2022/2023 mit jeweils 2.287.400 € vorgesehen. Unbenommen davon wurden bereits 2020 erste Planungskosten für 2021 i. H. v. 97.200 € außerplanmäßig mit Kompensation aus anderen Maßnahmen bereitgestellt.

Eine Priorisierung aller gesamtstädtischen Baumaßnahmen nach technischer und zeitlicher Umsetzbarkeit muss noch erfolgen. Abhängig von dieser Priorisierung könnte eine Einplanung in den Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgen. Die Kosten entsprechen den rechtlichen Verwendungsmöglichkeiten der Bildungspauschale. Die Mittel der Bildungspauschale sind in der Planung jedoch vollständig gebunden. Für deren Verwendung ist daher zwingend eine Priorisierung aller Maßnahmen erforderlich

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

negative Auswirkungen (-)

 

Durch den Erweiterungsbau an der Grundschule Henry-van-de-Velde wird die überbaute Fläche vergrößert. Es entsteht zusätzlicher Schulraum im Umfang von einem Zug, der in der kalten Jahreszeit beheizt werden muss.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Die ersten Planungen werden in 2021 beauftragt (Umfang: 97.200 €).

Die eigentlichen Baukosten sollen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/2023 angemeldet und beraten werden.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5000425

Bezeichnung:

Grundschule Henry-van-de-Velde

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen Hochbau

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

4.672.000€

 

97.200€

2.287.400€

2.287.400€

 

Eigenanteil

4.672.000€

 

97.200€

2.287.400€

2.287.400€

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

X

Die Finanzierung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Rates im Haushalt 2022/2023 eingeplant.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen)

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.09.2021 - Schulausschuss

Erweitern

07.10.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen