Beschlussvorlage - 0211/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Sondernutzungserlaubnisse für den Bereich Friedrich-Ebert-Platz sollen unter Beachtung der in der Vorlage dargestellten Verfahrensgrundsätze für das Jahr 2004 und danach jeweils für ein Jahr befristet erteilt werden. Auflagen sind im aufgezeigten Umfang den Sondernutzungserlaubnissen als Nebenbestimmungen beizufügen und erforderlichenfalls durchzusetzen.

 

3.     Der Erweiterung der Außengastronomie Bäckerei Vielhaber wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der neugestaltete Friedrich-Ebert-Platz mit seinen angrenzenden Flächen steht seit vorigem Jahr als öffentliche Verkehrfläche zur Ausübung von Sondernutzungen zur Verfügung. Zu diesen Sondernutzungen zählen Großveranstaltungen, Werbe- und Informationsveranstaltungen sowie die Außengastronomien. In Anbetracht der städtebaulichen Bedeutung dieses Platzbereiches legt die Verwaltung hiermit der Bezirksvertretung Mitte einen Bericht über die im Jahre 2003 gemachten Erfahrungen im Zusammenhang mit genehmigten Sondernutzungen vor. Gleichzeitig soll eine Leitlinie für das künftige Verwaltungsverfahren im Rahmen der Sondernutzung festgelegt werden.

 

1.    Veranstaltungen

 

Auf dem Friedrich-Ebert-Platz wurden im Jahre 2003 folgende Großveranstaltungen durchgeführt:

 

1.     Hagen blüht auf

2.     Umwelttag

3.     Autosalon

4.     Weihnachtsmarkt

 

Negative Auswirkungen der Veranstaltungen waren im Grunde nur einzeln zu verzeichnen. Dass es bei Großveranstaltungen gelegentlich zu Lärmbelästigungen kommen kann, ist nicht auszuschließen. Die Verwaltung war hier jedoch bemüht, im Zusammenwirken mit den Veranstaltern die Belästigungen auf ein erträgliches Maß zurückzuführen.

 

Als wenig glücklich hat sich die Aufstellung des Riesenrades in der Rathausstraße im Rahmen des Weihnachtsmarktes erwiesen. Sollte auch bei künftigen Veranstaltungen und Märkten ein solches oder ähnliches Fahrgeschäft aufgebaut werden, müsste über einen anderen Standort nachgedacht werden. Dies gilt auch für die anlässlich der Stadt-Tombola aufgestellten Gewinn-Container und Loshäuschen.

 

Bei den durchgeführten Werbe- und Informationsveranstaltungen handelte es sich um Veranstaltungen im kleineren Rahmen mit geringer Flächeninanspruchnahme. Durch Sondernutzungserlaubnis wurden insgesamt 7 Veranstaltungen genehmigt (z.B. Aktion des Hasper Hammers, Schaufensterwettbewerb, Werbestände), die nicht zu Beanstandungen führten.

 

Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, abgesehen von den Veranstaltungen, die im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen (z. B. die aufgeführten Großveranstaltungen sowie Infostände von gemeinnützigen Einrichtungen, kulturelle und soziale Aktionen), Werbeveranstaltungen nur der anliegenden Geschäfte zuzulassen. Dabei sollen Tonträger usw. zur technischen Lautstärkeverstärkung nicht genehmigt werden. Außerdem können Veranstaltungen der politischen Parteien durchgeführt werden, wobei allerdings Container, Holzbauten u.ä. grundsätzlich nicht aufgestellt werden sollen.

 

 

 

 

 

2.    Außengastronomien

 

Zu den im erweiterten Platzbereich bestehenden und neu einzurichtenden Außengastronomien hat die Bezirksvertretung Mitte in der Sitzung am 18.3.2003 eine Verwaltungsvorlage beschlossen (Drucksachen-Nr. 600028/03). Im einzelnen handelt es sich um folgende Außengastronomien:

 

Restaurant La Siesta

Gaststätte Amadeus

Cafe Extrablatt

Pizzeria Don Peppino

Bäckerei Vielhaber

Cafe und Bar Celona

(Ratskeller)

McDonalds

 

Nach den Angaben in der Vorlage wurden die flächenmäßigen Größen der Außengastronomien und einige Gestaltungsmerkmale festgelegt. Darüber hinaus waren die Sondernutzungserlaubnisse auf die Saison 2003 (1.4. – 31.10) beschränkt. Für die Außengastronomien waren der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis entsprechende Auflagen beigefügt. Es stellt sich die Frage, ob diese Auflagen angesichts der in 2003 gemachten Erfahrungen auch für die jetzt neu zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse beibehalten werden sollen. Die in diesem Zusammenhang wesentlichen Auflagen sind nachfolgend aufgeführt.

 

Auflage 1: Der beigefügte Lageplan mit farbig eingezeichneter Fläche der Außengastronomie (Nutzfläche) ist Bestandteil dieser Erlaubnis und muss genau eingehalten werden. Eine Ausweitung/Überschreitung der Nutzfläche ist unzulässig.

 

Eine weitergehende Flächeninanspruchnahme soll so verhindert werden. Bei festgestellten Verstößen kann die Sondernutzungserlaubnis widerrufen werden. Die Auflage soll deshalb beibehalten werden. Soweit es bei benachbarten Außengastronomien zu einvernehmlichen Flächenverschiebungen kommt, soll hierfür die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden, wenn die Gesamtfläche dadurch nicht verändert wird.

 

Auflage 2: Eine Abgrenzung der Außengastronomiefläche (Nutzfläche) durch Einbauten u.ä.. (z.B. Zaunelemente, Pfosten, Pflanzkübel) ist unzulässig.

 

Die Abgrenzung durch Zaunelemente und Pfosten soll unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten nach wie vor nicht zugelassen werden. Eine Aufstellung von Pflanzkübeln, wobei deren Qualität nicht immer als optimal bezeichnet werden kann, soll –insbesondere auch innerhalb der Aussengastronomieflächen- als Auflockerung und Verschönerungselement zugelassen werden. Die Auflage ist insoweit zu modifizieren und zu fordern, dass die Pflanzkübel stets in einem ordnungsgemäßen Pflegezustand zu halten sind. Nur als Sicherheitselement zur Fahrbahntrasse hin soll ausnahmsweise und im Einzelfall explizit festgelegt werden, dass die Aufstellung von Pflanzkübeln in Form einer durchgehenden Abgrenzung erlaubt wird. Zu den übrigen Verkehrsflächen dürfen die Abgrenzungen maximal nur zu einem Drittel aus Pflanzkübeln bestehen. Der Abstand zwischen zwei Kübeln muss mindestens 1,50 m betragen. Die Zwischenräume sind freizuhalten.

 

Auflage 3: Sonnenschirme dürfen nur in Normalgröße aufgestellt werden und nicht mit Fremdwerbung versehen sein. Sie müssen farblich einheitlich für die gesamte Aussengastronomie gestaltet sein.

 

Die Auflage wird neu gefasst.  Es dürfen Sonnenschirme nur in Normalgröße (max. 4,50m x 4,50 m) aufgestellt werden und nur dann mit Fremdwerbung versehen sein, wenn diese untergeordnet ist. Sie müssen farblich einheitlich für die gesamte Außengastronomie gestaltet sein.

 

Auflage 4: Der Einbau von Bodenhülsen (z.B. für Sonnenschirme) ist nicht gestattet. Gegenstände dürfen nicht fest im Boden verankert werden. Durch aufgestellte Gegenstände darf der Straßenbelag nicht beschädigt oder verschmutzt werden (z.B. Rostbildung auf Plattenbelag).

 

Aus straßenbautechnischen Gründen ist die Auflage auch weiterhin der Sondernutzungserlaubnis beizufügen.

 

Auflage 5: Der im Lageplan ausgewiesene Rettungsweg und der Fußgängerdurchgang entlang der Lichtstelen ist in der vorgegebenen Breite freizuhalten.

 

Auf diese Auflage kann in den infrage kommenden Fällen weiterhin nicht verzichtet werden.

 

Auflage 6: Zur Fahrtrasse hin ist ein Sicherheitsabstand von mind. 2,00 m einzuhalten.

 

Aus Sicherheitsgründen ist die Auflage beizubehalten, sofern Außengastronomien unmittelbar an die Fahrtrasse grenzen.

 

Auflage 7: Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zum jeweiligen Saisonende (31.10. eines jeden Jahres) oder deren Widerruf sind die aufgestellten Gegenstände, insbesondere Stühle, Tische, Sonnenschirme und Pflanzkübel, aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Anschließend ist die gesamte Fläche zu reinigen.

 

Nach Beendigung der Sondernutzung steht die öffentliche Verkehrsfläche wieder uneingeschränkt dem Gemeingebrauch zur Verfügung. Damit dieser behinderungs- und gefährdungsfrei ausgeübt werden kann, muss die Auflage beibehalten werden. Ausnahmsweise können in Einzelfällen bei besonders milder Witterung gebührenpflichtige Ausnahmen gemacht werden, sofern z.B. der Weihnachsmarkt dadurch nicht behindert wird.

 

Auflage 8: Der Matare-Brunnen darf nicht zugestellt werden. Es ist ein Abstand von mind. 1,50 m zum Brunnen einzuhalten.

 

Für die infrage kommenden Außengastronomien ist die Auflage weiterhin erforderlich, um die optische Wirkung des Matare-Brunnens nicht zu beeinträchtigen.

 

 

Auflage 9: Service-Pavillons und Service-Wagen dürfen im Rahmen der Aussengastronomie grundsätzlich nicht errichtet bzw. aufgestellt werden.

 

Der Betrieb von Service-Wagen sowie Service-Pavillons soll grundsätzlich nicht gestattet werden. Eine Ausnahme (z.B. Ratskeller) kann sich nur dann ergeben, wenn ohne die Einrichtungen die Außengastronomie nicht betrieben werden kann, d.h. eine zumutbare räumliche Verbindung zwischen Außengastronomie und Wirtschaftsräumen (z.B. Küche) des Gastronomiebetriebes nicht besteht. Die Auflage ist deshalb im Regelfall für die Außengastronomien auf dem Friedrich-Ebert-Platz der Sondernutzungserlaubnis beizufügen.

 

Auflage 10: Die Gestaltung der Außengastronomien ist im einzelnen mit der Stadt abzustimmen.

 

Die Auflage ist beizubehalten. Sie soll durch Angabe eines Ansprechpartners konkretisiert werden.

 

 

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Sondernutzungen im Bereich Friedrich-Ebert-Platz im großen und ganzen gemeinverträglich durchgeführt worden sind. Die Sondernutzungen tragen zu einer Belebung des Platzes bei und unterstreichen seine städtebauliche Bedeutung und seine Stellung als neues Kommunikationszentrum in der Mitte der Stadt.

 

 

3.    Erweiterung der Außengastronomie Bäckerei Vielhaber

 

Die Bäckerei Vielhaber hat eine Erweiterung der Außengastronomie um

ca. 43 m2  beantragt. Diese Fläche ist im beigefügten Lageplan  dargestellt. Verwaltungsseitig bestehen keine Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

 

 

 

4.    Marktnutzung auf dem Friedrich-Ebert-Platz

 

Unabhängig von den beschriebenen Sondernutzungen wird auf Wunsch der Markthändler z.Zt. verwaltungsintern geprüft, ob auf dem Platz eine regelmäßige Marktnutzung möglich ist. Über das Ergebnis wird in Kürze gesondert berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:  Lageplan Erweiterung Außengastronomie Bäckerei Vielhaber

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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20.04.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Sondernutzungserlaubnisse für den Bereich Friedrich-Ebert-Platz sollen unter Beachtung der in der Vorlage dargestellten Verfahrensgrundsätze für das Jahr 2004 und danach jeweils für ein Jahr befristet erteilt werden. Auflagen sind im aufgezeigten Umfang den Sondernutzungserlaubnissen als Nebenbestimmungen beizufügen und erforderlichenfalls durchzusetzen. Über große Fahrgeschäfte auf dem Friedrich-Ebert-Platz entscheidet die Bezirksvertretung Hagen-Mitte.

 

3.      Der Erweiterung der Außengastronomie Bäckerei Vielhaber wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: