Beschlussvorlage - 0211/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussengastronomien und Veranstaltungen im Bereich Friedrich-Ebert-Platzhier: Erfahrungsbericht der Verwaltung 2003/Neuregelungen ab 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Beteiligt:
- 01 Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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20.04.2004
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Beschlussvorschlag
1.
Der Bericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
2.
Sondernutzungserlaubnisse
für den Bereich Friedrich-Ebert-Platz sollen unter Beachtung der in der Vorlage
dargestellten Verfahrensgrundsätze für das Jahr 2004 und danach jeweils für ein
Jahr befristet erteilt werden. Auflagen sind im aufgezeigten Umfang den
Sondernutzungserlaubnissen als Nebenbestimmungen beizufügen und
erforderlichenfalls durchzusetzen.
3.
Der Erweiterung der
Außengastronomie Bäckerei Vielhaber wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der neugestaltete Friedrich-Ebert-Platz mit
seinen angrenzenden Flächen steht seit vorigem Jahr als öffentliche
Verkehrfläche zur Ausübung von Sondernutzungen zur Verfügung. Zu diesen
Sondernutzungen zählen Großveranstaltungen, Werbe- und Informationsveranstaltungen
sowie die Außengastronomien. In Anbetracht der städtebaulichen Bedeutung dieses
Platzbereiches legt die Verwaltung hiermit der Bezirksvertretung Mitte einen
Bericht über die im Jahre 2003 gemachten Erfahrungen im Zusammenhang mit
genehmigten Sondernutzungen vor. Gleichzeitig soll eine Leitlinie für das
künftige Verwaltungsverfahren im Rahmen der Sondernutzung festgelegt werden.
1.
Veranstaltungen
Auf dem Friedrich-Ebert-Platz wurden im Jahre
2003 folgende Großveranstaltungen durchgeführt:
1.
Hagen blüht auf
2.
Umwelttag
3.
Autosalon
4.
Weihnachtsmarkt
Negative Auswirkungen der
Veranstaltungen waren im Grunde nur einzeln zu verzeichnen. Dass es bei
Großveranstaltungen gelegentlich zu Lärmbelästigungen kommen kann, ist nicht
auszuschließen. Die Verwaltung war hier jedoch bemüht, im Zusammenwirken mit
den Veranstaltern die Belästigungen auf ein erträgliches Maß zurückzuführen.
Als wenig glücklich hat sich
die Aufstellung des Riesenrades in der Rathausstraße im Rahmen des
Weihnachtsmarktes erwiesen. Sollte auch bei künftigen Veranstaltungen und
Märkten ein solches oder ähnliches Fahrgeschäft aufgebaut werden, müsste über
einen anderen Standort nachgedacht werden. Dies gilt auch für die anlässlich
der Stadt-Tombola aufgestellten Gewinn-Container und Loshäuschen.
Bei den durchgeführten Werbe-
und Informationsveranstaltungen handelte es sich um Veranstaltungen im
kleineren Rahmen mit geringer Flächeninanspruchnahme. Durch
Sondernutzungserlaubnis wurden insgesamt 7 Veranstaltungen genehmigt (z.B. Aktion
des Hasper Hammers, Schaufensterwettbewerb, Werbestände), die nicht zu
Beanstandungen führten.
Verwaltungsseitig ist
beabsichtigt, abgesehen von den Veranstaltungen, die im überwiegenden
öffentlichen Interesse liegen (z. B. die aufgeführten Großveranstaltungen sowie
Infostände von gemeinnützigen Einrichtungen, kulturelle und soziale Aktionen),
Werbeveranstaltungen nur der anliegenden Geschäfte zuzulassen. Dabei sollen
Tonträger usw. zur technischen Lautstärkeverstärkung nicht genehmigt werden.
Außerdem können Veranstaltungen der politischen Parteien durchgeführt werden,
wobei allerdings Container, Holzbauten u.ä. grundsätzlich nicht aufgestellt
werden sollen.
2.
Außengastronomien
Zu den im erweiterten Platzbereich bestehenden
und neu einzurichtenden Außengastronomien hat die Bezirksvertretung Mitte in
der Sitzung am 18.3.2003 eine Verwaltungsvorlage beschlossen (Drucksachen-Nr.
600028/03). Im einzelnen handelt es sich um folgende Außengastronomien:
Restaurant La Siesta
Gaststätte Amadeus
Cafe Extrablatt
Pizzeria Don Peppino
Bäckerei Vielhaber
Cafe und Bar Celona
(Ratskeller)
McDonalds
Nach den Angaben in der Vorlage wurden die
flächenmäßigen Größen der Außengastronomien und einige Gestaltungsmerkmale
festgelegt. Darüber hinaus waren die Sondernutzungserlaubnisse auf die Saison
2003 (1.4. – 31.10) beschränkt. Für die Außengastronomien waren der
jeweiligen Sondernutzungserlaubnis entsprechende Auflagen beigefügt. Es stellt
sich die Frage, ob diese Auflagen angesichts der in 2003 gemachten Erfahrungen
auch für die jetzt neu zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse beibehalten
werden sollen. Die in diesem Zusammenhang wesentlichen Auflagen sind
nachfolgend aufgeführt.
Auflage 1: Der beigefügte Lageplan mit farbig eingezeichneter
Fläche der Außengastronomie (Nutzfläche) ist Bestandteil dieser Erlaubnis und
muss genau eingehalten werden. Eine Ausweitung/Überschreitung der Nutzfläche
ist unzulässig.
Eine weitergehende
Flächeninanspruchnahme soll so verhindert werden. Bei festgestellten Verstößen
kann die Sondernutzungserlaubnis widerrufen werden. Die Auflage soll deshalb
beibehalten werden. Soweit es bei benachbarten Außengastronomien zu
einvernehmlichen Flächenverschiebungen kommt, soll hierfür die
Sondernutzungserlaubnis erteilt werden, wenn die Gesamtfläche dadurch nicht
verändert wird.
Auflage 2: Eine Abgrenzung der Außengastronomiefläche
(Nutzfläche) durch Einbauten u.ä.. (z.B. Zaunelemente, Pfosten, Pflanzkübel)
ist unzulässig.
Die Abgrenzung durch
Zaunelemente und Pfosten soll unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten nach
wie vor nicht zugelassen werden. Eine Aufstellung von Pflanzkübeln, wobei deren
Qualität nicht immer als optimal bezeichnet werden kann, soll –insbesondere
auch innerhalb der Aussengastronomieflächen- als Auflockerung und
Verschönerungselement zugelassen werden. Die Auflage ist insoweit zu
modifizieren und zu fordern, dass die Pflanzkübel stets in einem ordnungsgemäßen
Pflegezustand zu halten sind. Nur als Sicherheitselement zur Fahrbahntrasse hin
soll ausnahmsweise und im Einzelfall explizit festgelegt werden, dass die
Aufstellung von Pflanzkübeln in Form einer durchgehenden Abgrenzung erlaubt
wird. Zu den übrigen Verkehrsflächen dürfen die Abgrenzungen maximal nur zu
einem Drittel aus Pflanzkübeln bestehen. Der Abstand zwischen zwei Kübeln muss
mindestens 1,50 m betragen. Die Zwischenräume sind freizuhalten.
Auflage 3: Sonnenschirme dürfen nur in Normalgröße aufgestellt
werden und nicht mit Fremdwerbung versehen sein. Sie müssen farblich
einheitlich für die gesamte Aussengastronomie gestaltet sein.
Die Auflage wird neu
gefasst. Es dürfen Sonnenschirme nur in
Normalgröße (max. 4,50m x 4,50 m) aufgestellt werden und nur dann mit
Fremdwerbung versehen sein, wenn diese untergeordnet ist. Sie müssen farblich
einheitlich für die gesamte Außengastronomie gestaltet sein.
Auflage 4: Der Einbau von Bodenhülsen (z.B. für Sonnenschirme) ist nicht
gestattet. Gegenstände dürfen nicht fest im Boden verankert werden. Durch
aufgestellte Gegenstände darf der Straßenbelag nicht beschädigt oder
verschmutzt werden (z.B. Rostbildung auf Plattenbelag).
Aus straßenbautechnischen
Gründen ist die Auflage auch weiterhin der Sondernutzungserlaubnis beizufügen.
Auflage 5: Der im Lageplan ausgewiesene Rettungsweg und der
Fußgängerdurchgang entlang der Lichtstelen ist in der vorgegebenen Breite
freizuhalten.
Auf diese Auflage kann in den infrage kommenden Fällen weiterhin nicht
verzichtet werden.
Auflage 6: Zur Fahrtrasse hin ist ein Sicherheitsabstand von
mind. 2,00 m einzuhalten.
Aus Sicherheitsgründen ist
die Auflage beizubehalten, sofern Außengastronomien unmittelbar an die
Fahrtrasse grenzen.
Auflage 7: Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zum
jeweiligen Saisonende (31.10. eines jeden Jahres) oder deren Widerruf sind die
aufgestellten Gegenstände, insbesondere Stühle, Tische, Sonnenschirme und
Pflanzkübel, aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Anschließend ist
die gesamte Fläche zu reinigen.
Nach Beendigung der
Sondernutzung steht die öffentliche Verkehrsfläche wieder uneingeschränkt dem
Gemeingebrauch zur Verfügung. Damit dieser behinderungs- und gefährdungsfrei
ausgeübt werden kann, muss die Auflage beibehalten werden. Ausnahmsweise können
in Einzelfällen bei besonders milder Witterung gebührenpflichtige Ausnahmen
gemacht werden, sofern z.B. der Weihnachsmarkt dadurch nicht behindert wird.
Auflage
8: Der
Matare-Brunnen darf nicht zugestellt werden. Es ist ein Abstand von mind. 1,50
m zum Brunnen einzuhalten.
Für die infrage kommenden
Außengastronomien ist die Auflage weiterhin erforderlich, um die optische
Wirkung des Matare-Brunnens nicht zu beeinträchtigen.
Auflage
9:
Service-Pavillons und Service-Wagen dürfen im Rahmen der Aussengastronomie
grundsätzlich nicht errichtet bzw. aufgestellt werden.
Der Betrieb von Service-Wagen sowie Service-Pavillons soll grundsätzlich
nicht gestattet werden. Eine Ausnahme (z.B. Ratskeller) kann sich nur dann
ergeben, wenn ohne die Einrichtungen die Außengastronomie nicht betrieben
werden kann, d.h. eine zumutbare räumliche Verbindung zwischen Außengastronomie
und Wirtschaftsräumen (z.B. Küche) des Gastronomiebetriebes nicht besteht. Die
Auflage ist deshalb im Regelfall für die Außengastronomien auf dem
Friedrich-Ebert-Platz der Sondernutzungserlaubnis beizufügen.
Auflage 10: Die
Gestaltung der Außengastronomien ist im einzelnen mit der Stadt abzustimmen.
Die Auflage ist
beizubehalten. Sie soll durch Angabe eines Ansprechpartners konkretisiert
werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Sondernutzungen im Bereich
Friedrich-Ebert-Platz im großen und ganzen gemeinverträglich durchgeführt
worden sind. Die Sondernutzungen tragen zu einer Belebung des Platzes bei und unterstreichen
seine städtebauliche Bedeutung und seine Stellung als neues Kommunikationszentrum
in der Mitte der Stadt.
3.
Erweiterung der Außengastronomie Bäckerei
Vielhaber
Die Bäckerei Vielhaber hat eine Erweiterung der
Außengastronomie um
ca. 43 m2 beantragt. Diese Fläche ist im beigefügten
Lageplan dargestellt. Verwaltungsseitig
bestehen keine Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.
4.
Marktnutzung auf dem Friedrich-Ebert-Platz
Unabhängig von den beschriebenen Sondernutzungen wird auf Wunsch der
Markthändler z.Zt. verwaltungsintern geprüft, ob auf dem Platz eine regelmäßige
Marktnutzung möglich ist. Über das Ergebnis wird in Kürze gesondert berichtet.
Anlage: Lageplan Erweiterung Außengastronomie
Bäckerei Vielhaber

20.04.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Sondernutzungserlaubnisse für den Bereich
Friedrich-Ebert-Platz sollen unter Beachtung der in der Vorlage dargestellten
Verfahrensgrundsätze für das Jahr 2004 und danach jeweils für ein Jahr
befristet erteilt werden. Auflagen sind im aufgezeigten Umfang den
Sondernutzungserlaubnissen als Nebenbestimmungen beizufügen und erforderlichenfalls
durchzusetzen. Über große Fahrgeschäfte auf dem Friedrich-Ebert-Platz
entscheidet die Bezirksvertretung Hagen-Mitte.
3.
Der Erweiterung der Außengastronomie Bäckerei Vielhaber
wird zugestimmt.