Mitteilung - 0948/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Verwaltungsgericht Arnsberg, Az.: 7 L 274/21, hat die Stadt Hagen im Eilverfahren verpflichtet, das aus heutiger Sicht rechtswidrige Verkehrsverbot für Motorräder in der Osemundstraße schnellstmöglich aufzuheben.

 

Der Teil der L701, der auf Hagener Stadtgebiet liegt, weist demnach keine besonderen örtlichen Verhältnisse auf, die die Beschränkung rechtfertigen.

 

Im Gegensatz zu Breckerfeld bestehen keine Hinweise auf topografische Besonderheiten im Streckenverlauf, die für Motorradfahrer eine besondere Gefahrenlage hervorrufen, oder zu einem risikoreichen Fahrstil verleiten könnten.

 

Zudem bestand bereits vor der Sperrung in 1981 keine Unfallhäufungsstelle in Hagen.

 

Die Sperrung erfolgte in Abstimmung mit dem Ennepe- Ruhr- Kreis zur Unterstützung des dort zu errichtenden Verbots aufgrund dort erfolgter Motorradunfälle.

 

Durch das Großschadensereignis (Überschwemmung) und einer Sperrung der Osemundstraße konnte erst am 22.10.21 ein gemeinsames Abstimmungsgespräch bezüglich der weiteren Vorgehensweise mit der Polizei, der Bezirksregierung, dem Land und dem Ennepe- Ruhr- Kreis erfolgen. 

 

Das Verfahren für den Bereich des Ennepe- Ruhr- Kreises ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es steht also noch nicht fest, ob in Breckerfeld das Motorradverbot auch tatsächlich verbleiben wird.  

 

Dennoch ist die Aufhebung des Verbots für Hagen schnellstmöglich zu realisieren.

 

Aus diesem Grund wurde am 27.10.2021 die Aufhebung des Fahrverbots für Motorräder für das Hagener Stadtgebiet angeordnet.

 

In Hagen ist der Zusatz zum bestehenden Durchfahrtsverbot (Z.255) für Motorräder in der Osemundstraße an der Einmündung der B 54 in Fahrtrichtung Breckerfeld zu verändern in "in 3 km" (Realisierung durch 60- WBH).

 

Weiterhin ist das Wiederholungszeichen des Durchfahrtsverbots hinter der Einmündung Zur Priorlinde zu demontieren (Realisierung durch 60- WBH).

 

Ersatzweise ist zum Ende des Hagener Stadtgebiets beidseitig das Motorradfahrverbot wieder zu installieren (Realisierung durch den Landesbetrieb), damit dieses auf Breckerfelder Stadtgebiet weiterhin voll umfänglich gilt.

Das Hagener Stadtgebiet endet in Höhe der Einmündung Schlassenloch, Parkplatz Am Schemm.

 

Diese Maßnahmen werden kurzfristig zeitgleich umgesetzt.

 

 

 

Die lokale Presse wird ebenso über die Veränderung der Beschilderung und den Hintergrund informiert.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.11.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl