Beschlussvorlage - 0927/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den folgenden Sachstandsbericht zur Erstellung eines Wasserstoffkonzepts im Rahmen der Bundesförderung „HyExperts“ zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die zentrale Vergabestelle zur Erstellung eines Wasserstoffkonzepts im Rahmen der Bundesförderung „HyExperts“.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Im Rahmen dieser Vorlage nimmt die Verwaltung u.a. auch Stellung zur Anfrage der CDU-Fraktion „Sachstand Projektbewerbung Wasserstofftechnologie in Hagen“ gemäß § 5 (1) der GeschO.

 

Hintergrund und Zielsetzung

Das Umweltamt hat im Juni dieses Jahres in Zusammenarbeit mit der ENERVIE und der HAGEN.AGENTUR erfolgreich eine Projektskizze beim Wettbewerb „HyLand Wasserstoffregionen in Deutschland“ eingereicht. So ist die Stadt Hagen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als eine von 15 „HyExpert-Regionen“ r eine Förderung zur Erstellung eines umsetzungsfähigen Wasserstoffkonzeptes ausgewählt worden. Beworben hatten sich 51 Regionen und Kommunen aus ganz Deutschland.

 

Gefördert werden Ausgaben für Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen durch einen oder mehrere qualifizierte Dienstleister (bis zu 400.000 Euro). In angemessenem Umfang kann auch Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Konzepterstellung gefördert werden, sofern diese die Erstellung und spätere Umsetzung des Konzeptes befördert. Investive Maßnahmen - wie z.B. Investitionen in konkrete Technologien - sind kein Bestandteil dieser Förderung. Die Mittel werden in Form einer Zuwendung (Vollfinanzierung) an die Gebietskörperschaften bereitgestellt.

 

Neben der Darstellung der technischen und örtlichen bzw. infrastrukturellen Möglichkeiten soll das Konzept grundlegend und objektiv die Rolle des Energieträgers Wasserstoff in kurz- und langfristiger Perspektive in Hagen darstellen. Es soll einerseits konkrete strategische und maßnahmenbezogene Ergeb­nisse liefern, aber andererseits auch umfassend aufklären und realistische Handlungsperspektiven und -optionen beschreiben.

Ein besonderer Fokus soll auf den Standort Hagen-Kabel gelegt werden, der mit leistungsstarken Anschlüssen an das Strom- und Erdgasnetz beste Voraussetzungen für die Entwicklung einer lokalen Wasserstoffwirtschaft bietet. Eine wichtige Rolle soll zudem die Verwertung biogener pflanzlicher Anteile von Reststoffen bei gleichzeitiger Nutzung von überschüssigem erneuerbarem Strom und Stromüberschüssen aus dem Energiehandel zur Wasserstoffproduktion spielen. Weiterer Baustein des Konzepts soll die Errichtung von Wasserstofftankstellen in der Stadtregion sein.

Hierbei ist vorgesehen, auch eine Vielzahl an Akteuren entlang der (potentiellen) H2-Wertschöpfungskette als Partner in das Projekt miteinzubeziehen. 29 Partner aus Industrie und Logistik haben ihr Interesse an dem Thema bereits in Form eines Letter of Intent bekundet.


 

Weiteres Vorgehen -Vergabeverfahren und Einbindung des Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität

Als einer der Wettbewerbsgewinner wurde die Stadt Hagen nun vom BMVI dazu aufgefordert, einen offiziellen Förderantrag einzureichen. Daran anschließend ist eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der o.g. Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen an einen oder mehrere qualifizierte Dienstleister durchzuführen. Der Zuschlag für die Vergabe an den Bestbieter darf zwar erst nach Bewilligung durch den Fördermittelgeber erfolgen, es ist allerdings förderunschädlich, mit dem Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt der Förderung bereits nach postalischer Einreichung des Antrags zu starten.

 

Die Zentrale Vergabestelle kann mit der Durchführung des Vergabeverfahrens jedoch nur beginnen, wenn hierzu ein Beschluss des entsprechenden Fachausschusses vorliegt, der wiederum mit dieser Vorlage eingeholt werden soll. So sind die Ausschüsse gemäß § 2 (3) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen „… in ihrem Geschäftsbereich zuständig für die Entscheidung über die Einleitung von Vergabeverfahren und Festlegung des Vergabegegenstandes bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Werte von mehr als 75.000 € und für Fachgutachten im Wert von mehr als 25.000 € im Einzelfall im Rahmen des Haushaltsplanes.“

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität wird darüber hinaus laufend über den Fortgang des Projekts informiert. Es ist insbesondere vorgesehen, dass hierzu auch der im Vergabeverfahren ausgewählte Dienstleister an mindestens einer Gremiensitzung teilnimmt und über das Vorhaben sowie die Ergebnisse berichtet.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Dem Energieträger Wasserstoff kommt bei der Weiterentwicklung und Vollendung der Energiewende eine zentrale Rolle zu. Insbesondere in der Industrie kann Wasserstoff mithilfe von erneuerbaren Energien die CO2-Emissionen erheblich verringern.

 

 

 

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Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

Das Vergabeverfahren und die Zuschlagserteilung an einen externen Gutachter erfolgen nur unter Vorbehalt der Fördermittelbewilligung. Da es sich hierbei um eine Vollfinanzierung (100 %) handelt, entstehen für die Stadt Hagen bei der Erstellung des Wasserstoffkonzeptes keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

gez. Sebastian Arlt

gez. Christoph Gerbersmann

Beigeordneter

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen