Beschlussvorlage - 0878/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbindung des Gewerbegebietes Volmarsteiner Straße an den ÖPNV (gem. 0666/2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jana Funke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.11.2021
|
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss der Vorlage 0666/2021 wurde die Verwaltung beauftragt das neue Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße (Höhe Hausnummer 48) für den öffentlichen Nahverkehr zu erschließen.
Da sich die Volmarsteiner Straße in der Baulast von StraßenNRW befindet, wurde durch die Verwaltung zunächst hier eine Anfrage gestellt. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 14.09.2021 wurde mündlich berichtet, dass eine Einrichtung einer Haltestelle auf der Volmarsteiner Straße seitens StraßenNRW abgelehnt wird. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Einrichtung einer Haltestelle abzulehnen. Zudem ist in dem Bereich auch die Anlegung eines Aufstell-, bzw. Wartebereiches auf Grund der örtlichen Situation (Schutzplankenanlagen) nicht möglich. Als einzig verkehrssichere Lösung sieht StraßenNRW die Einrichtung einer Haltestelle im Gewerbegebiet (Stichstraße).
Aus diesem Grund ist die Verwaltung daraufhin an die BVR (Busverkehr Rheinland GmbH) herangetreten. Die BVR sieht die Möglichkeit in die Stichstraße zu fahren und an dem vorhandenen Wendehammer zu wenden. In der Straße müsste dann eine Haltestelle eingerichtet werden (s. Abbildung 1). Die Mitarbeiter der anliegenden Betriebe könnten diese ohne langen Fußweg bequem erreichen.

Abbildung 1: Standort der Haltestelle
Finanzielle Auswirkung
Insgesamt führt die Einrichtung eines neuen Haltepunktes in dem Gewerbegebiet zu einer Fahrzeitverlängerung von ca. 2 Minuten und einer jährlichen Mehrleistung von ca. 4.000 Kilometern (ca. 4.000 € Kosten). Diese können im Rahmen der allgemeinen Verbandsumlage abgerechnet werden und liegen im Rahmen der üblichen jährlichen Schwankungen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.
