Beschlussvorlage - 0241/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Piepenstockstraße: Erneuerung der Fahrbahndecke / Erneuerung der Stützmauer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jutta Beuth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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30.09.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die Piepenstockstraße zwischen Ahmer Weg und Feldstraße zu erneuern und die Straße dazu in das mittelfristige Bau- und Unterhaltungsprogramm aufzunehmen.
Die Kosten werden mit den Anliegern entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes abgerechnet.
Zur finanziellen Entlastung der Anlieger werden entsprechende Landeszuschüsse beantragt.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 23.06.2020 hat der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung die Verwaltung gebeten, einen Bericht zu erstellen, in dem die folgenden Einzelheiten dargestellt werden:
- eine optische und schriftliche Einschätzung des Schadensbildes
- ab welcher Schadensschwelle eine Reparatur in eine Sanierungsmaßnahme übergeht.
Zur Beurteilung des Straßenzustandes der Piepenstockstraße hat der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergehende Untersuchungen angestellt. Im Abschnitt zwischen der Feldstraße und dem Ahmer Weg wurden insgesamt 6 Kernbohrungen im Fahrbahnaufbau durchgeführt und mit Fotos dokumentiert (siehe Anlagen).
Die Kernbohrungen haben ergeben, dass sich auf einer früher oftmals verwendeten sogenannten Setzpacklage, die aus grobem Schotter besteht, eine lediglich 2 – 4 cm starke bituminöse Deckschicht befindet. Es ist davon auszugehen, dass dieser Straßenaufbau seit mehr als 40 Jahren besteht. Zusätzlich zum normalen Verschleiß und der erhöhten Belastung durch den Anstieg des Kfz-Verkehrs, sowie der Nutzung der Piepenstockstraße als ÖPNV-Trasse, wurde dieses Gefüge in der Vergangenheit auch aufgrund von Arbeiten am Ver- und Entsorgungsleitungsnetz gestört. Das ist an den zahlreichen Fahrbahnaufbrüchen mit den entsprechenden Asphaltflickstellen gut zu erkennen. So zeigen sich heute über die gesamte Fahrbahnfläche Netz- und Längsrisse, deutliche Absackungen bis hin zu Ausbrüchen und damit verbundenen Frostschäden. Kanalisiertes Fahren in dem sehr schmalen Einbahnstraßenbereich, der auch noch einseitig beparkt wird, erschwert zusätzlich die Gesamtsituation.
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit kann nur noch sehr aufwändig gewährleistet werden, unzählige Flickstellen übersäen mittlerweile die Fahrbahnoberfläche. Da der vorhandene Gesamtfahrbahnaufbau den Anforderungen, auch ohne den Busverkehr, der hier vor einigen Jahren eingestellt wurde, in keiner Weise entspricht, wäre ein einfacher Deckenüberzug (4 cm Asphalt) nur von kurzer Haltbarkeit, alle vorhandenen Schäden würden nach kurzer Zeit wieder auftreten. Die Unterhaltung dieser Straße ist also in keiner Weise finanziell darstellbar.
Daher kommt aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nur eine Kompletterneuerung der Piepenstockstraße zwischen Feldstraße und Ahmer Weg infrage, die dann für viele Jahre den erwünschten Erfolg bringt. Hierzu wird auf einer 46 cm starken Schottertragschicht eine 10 cm dicke bituminöse Tragschicht und darauf eine 4 cm starke Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Der weitere Abschnitt der Piepenstockstraße ab Ahmer Weg bis zum Ende (Sackgasse) wurde bereits vor wenigen Jahren im Zuge einer Kanalerneuerung neu hergestellt.
Für eine nachmalige Erneuerung der Straße sind nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) Beiträge zu erheben. Hier besteht für die Kommune kein Ermessensspielraum. Die nachmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ohne die Heranziehung der Anlieger zu Straßenausbaubeiträgen stellt einen unzulässigen Beitragsverzicht dar.
Bei der Abrechnung sind die zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht, also zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme geltenden Bestimmungen anzuwenden.
Das KAG wurde vor kurzem dahingehend geändert, dass die Beitragsschuldner durch die Beantragung von Fördergeldern des Landes durch die Kommunen entlastet werden können. Um diese Fördergelder zu erhalten, ist die Maßnahme „Erneuerung der Piepenstockstraße zwischen Feldstraße und Ahmer Weg“ in das geplante Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hagen aufzunehmen. Wann der Ausbau der Piepenstockstraße dann erfolgen wird, hängt von der Zustandsklassifizierung der Piepenstockstraße sowie der übrigen Straßen im Hagener Stadtgebiet und der Beschlussfassung über das Straßen- und Wegekonzept ab.
Das Hochwasserereignis vom 14./15.07.2021 hat die Arbeitsprogramme im Bereich des Straßenbaus völlig auf den Kopf gestellt. Die Flutschadenbeseitigung, und damit die Bereitstellung von verkehrssicheren Straßen und Brücken für die Bürger, hat nunmehr oberste Priorität. Daher wird sich die planmäßige Straßenerneuerung auf der Grundlage eines Straßen- und Wegekonzeptes nach hinten verschieben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
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(wie Dokument)
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309,7 kB
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