Beschlussvorlage - 0913/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird im Hinblick auf den einzurichtenden Oberstufenjahrgang an den Gymnasien einen konkreten Vorschlag erarbeiten und diesen anschließend der Politik zur Entscheidung vorlegen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

 

Begründung

Bekanntermaßen befinden sich die Gymnasien derzeit in dem Prozess der Bildungsgangumstellung von G8 zu G9.Die ersten beiden Jahrgänge unter G9 sind mit dem Schuljahr 2019/2020 (damalige Jahrgänge 5 und 6) gestartet. Entsprechend werden die Gymnasien ab dem Schuljahr 2026/2027 dann 9 Jahrgänge beschulen.

 

Aufgrund der Bildungsgangumstellung kommt es in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/206 zu folgender Situation:

Zum Schuljahr 2023/224 gibt es erstmals wieder die Jahrgangsstufe 10 in der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang verbleibt damit ein weiteres Jahr in der Sekundarstufe I, und wird nicht -wie bei den bisherigen Jahrgängen unter G8- zur sog. EF in der Sekundarstufe II, die damit fehlt. In den beiden darauffolgenden Schuljahren setzt sich dies 2024/2025 in der Q1, und 2025/2026 in der Q2 fort.

In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung insgesamt abgebildet.

 

 

2019/

2020

 

2020/

2021

2021/

2022

2022/

2023

2023/

2024

2024/

2025

2025/

2026

2026/

2027

Sek I

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Jahrg.

G9

G9

G9

G9

G9

G9

G9

G9

6. Jahrg.

G9

G9

G9

G9

G9

G9

G9

G9

7. Jahrg.

G8

G9

G9

G9

G9

G9

G9

G9

8. Jahrg.

G8

G8

G9

G9

G9

G9

G9

G9

9. Jahrg.

G8

G8

G8

G9

G9

G9

G9

G9

10. Jahrg.

 

 

 

 

G9

G9

G9

G9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sek II

 

 

 

 

 

 

 

 

EF

G8

G8

G8

G8

 

G9

G9

G9

Q1

G8

G8

G8

G8

G8

 

G9

G9

Q2

G8

G8

G8

G8

G8

G8

 

G9

 

Damit fehlt für Seiteneinsteiger*innen anderer Schulformen wie Haupt-, Real-, und Sekundarschulen sowie Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrgangs ein entsprechendes Angebot der Sekundarstufe II. Dem Schulträger obliegt daher die Aufgabe die aufsteigende Jahrgangsstufe schulorganisatorisch zu berücksichtigen. Nach einem Erstgespräch mit den Schulleitungen der Gymnasien wird nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre dabei von durchschnittlich 100 Schüler*innen pro Jahrgang ausgegangen. Im Hinblick auf ein gutes Kursangebot ist es angezeigt, dieses Angebot an 1 bis 2 Hagener Gymnasien zu bündeln. Voraussetzung hierfür sind ausreichende Raumressourcen. Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen konkrete Gespräche mit den Schulleitungen der Gymnasien führen und der Politik anschließend einen konkreten Vorschlag unterbreiten.

 

Ergänzende Informationen können der Anlage entnommen werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

 

Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2021 - Schulausschuss