Beschlussvorlage - 0879/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Europaweites Vergabeverfahren eines Vertrages zur Beschaffung von Schulmöbeln für die Zeit 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit der Option drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Pauline Toplisek
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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04.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss beschließt die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die zentrale Vergabestelle für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens 31.12.2025. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2020 zur Vorlage 0894/2020 wird aufgehoben.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der Ausstattung von Hagener Schulen mit entsprechendem Mobiliar ist es notwendig den abgelaufenen Rahmenvertrag europaweit neu auszuschreiben.
Berücksichtigung findet insbesondere der jährlich sukzessiv notwendige Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder infolge des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 für Kinder der ersten Jahrgangsstufe und ab August 2029 für jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen eins bis vier.
Für das Jahr 2022 sind nach Schätzungen für den Ausbau des Ganztages sowie den Möbelbedarf der Hagener Schulen Kosten in Höhe von ca. 242.000.-€ pro Jahr incl. MWSt. zu erwarten.
Dieser Betrag ist Bestandteil der Mittel, die den Hagener Schulen in ihren Selbstverwaltungsetats zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufteilung in konsumtive und investive Beschaffungen ist abhängig von den Bestellungen der Schulen und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur äußerst grob zu schätzen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist abzuleiten, dass voraussichtlich eine Aufteilung von 80 % konsumtiv (Anschaffungswert 0-800,00 €) und 20 % investiv (Anschaffungswert > 800,00 €) verausgabt wird.
Ein konkreter Mittelabfluss wird aufgrund dieser Vorlage aber noch nicht begründet, da es sich erst um die Genehmigung zur Ausschreibung handelt. Erst wenn die Schulen mit Geldern Ihrer Selbstverwaltung Möbel anschaffen, wird ein Mittelabfluss im Rahmen der schon dafür eingeplanten Mittel der Schulen entstehen.
Der Auftrag kann über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre vorgesehen ist, ist der Bedarf europaweit auszuschreiben. Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen.
Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.
Als Grundlage für die Wertung wurden die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei um Tische, Stühle, Tafeln und Schränke in diversen Größen sowie um multifunktionales Mobiliar für den rhythmisierten offenen Ganztag. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien Preis, Qualität und Service für Reparaturen.
Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
o | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
entfällt |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111-2131 | Bezeichnung: | Alle Schulformen |
Auftrag: | 1.21.11.40-1.21.31.40 1.21.11.41 1.21.21.41 | Bezeichnung: | Schulträgeraufgaben alle Schulformen
Ganztag Grundschulen Ganztag Förderschulen |
Kostenart: | 414120 | Bezeichnung: | Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Zuwendungspauschalen vom Land |
| 527301 543140 | Bezeichnung: | Lehr- und Unterrichtsmittel für Schulen Erwerb GVG < 800 EUR |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414120 | 173.600 € | 173.600 € | 173.600 € | 173.600 € |
Aufwand (+) | 527301 543140 | 21.400 € 173.600 € | 21.400 € 173.600 € | 21.400 € 173.600 € | 21.400 € 173.600 € |
Eigenanteil |
| 21.400 € | 21.400 € | 21.400 € | 21.400 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111-2131 | Bezeichnung: | Alle Schulformen |
Finanzstelle: | div. PSP-I 5.800400 5.800401 | Bezeichnung: | Selbstverwaltung OGS-Neuausstattung GS OGS-Neuausstattung FÖS |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 EUR |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Auszahlung (+) 783100 | 188.000 € | 47.000 € | 47.000 € | 47.000 € | 47.000 € |
Eigenanteil | 188.000 € | 47.000 € | 47.000 € | 47.000 € | 47.000 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die benötigten Mittel für die Jahre 2022 und 2023 sind im Haushaltsplan eingeplant. Die weiteren Kosten sind ab 2024 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt. Die Mittel für den OGS-Ausbau wurden in die Haushaltsplanung der Jahre 2022 und 2023 aufgenommen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates ist die Finanzierung gesichert. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Ausgaben für die Beschaffung der Schulmöbel in Höhe von insgesamt 188.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung von 12.533 € zu rechnen. |
Passiva:
Da die Finanzierung zu 100% aus der Bildungspauschale erfolgt, ist ebenfalls ein Sonderposten in Höhe von 188.000 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag von 12.533 € in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 12.533 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 12.533 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -12.533 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | ||
Sebastian Arlt Beigeordneter | ||
| gez. | |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer | |
