Beschlussvorlage - 0119/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Endgültige Einziehung von Teilen der Bad- und der Grashofstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Beteiligt:
- 01 Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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20.04.2004
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung
Mitte beschließt gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91; ber. in GV NW 1996
S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2002 (GV NRW S. 708) wegen des
Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung von Teilen der
Bad- und der Grashofstraße.
Die Fläche umfasst
teilweise das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48 Flurstück 101 (Grashofstraße)
und Flurstück 119 (Badstraße).
Die einzuziehenden
Verkehrsflächen sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit
roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.
Der Lageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Mitte hatte in ihrer Sitzung am
01.07.2003 wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die beabsichtigte
Einziehung von Teilen der Bad- und
Grashofstraße beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 16.07.2003 in den Hagener
Tageszeitungen öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu
geben.
Einwendungen sind bisher nicht erhoben worden.
Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung
frühestens 3 Monate nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
erfolgen. Diese Frist ist abgelaufen.
Die zuständige Straßenbaubehörde soll die Einziehung
verfügen, wenn für die Straßen bzw. für Teile der Straßen keine
Verkehrsbedürfnis mehr besteht.
Der Wegfall des Verkehrsbedürfnisses für die in Rede
stehenden Teilflächen der Bad- und der Grashofstraße wurde in der
Verwaltungsvorlage vom 03.07.2003 zur beabsichtigten Einziehung,
Drucksachen-Nr. 600086/03, begründet. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird die
Vorlage in Kopie beigefügt. Die in der Vorlage gemachten diesbezüglichen
Ausführungen werden zum Inhalt dieser Vorlage gemacht.
Die straßenrechtlichen Voraussetzungen für die
endgültige Einziehung der betroffenen Teile der Bad- und Grashofstraße sind somit
erfüllt.
Anlagen:
Kopie der Verwaltungsvorlage vom 03.07.2003,
Drucksachen-Nr. 600086/03
