Beschlussvorlage - 0106/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an Hauptschulen ab 1. 8. 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.02.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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14.02.2006
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.02.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.03.2006
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Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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15.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an den Hauptschulen Remberg, Heubing, Altenhagen, Hohenlimburg, Geschwister Scholl und Ernst-Eversbusch und die Fortführung an den Hauptschulen Dahl und Vorhalle unter den im Runderlass "Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen" des Minsteriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 25. Jan. 2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum 1.8.2006 wird beschlossen.
Die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb wird unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Initiative Zukunft Bildung und Betreuung" zur Verfügung gestellt werden, beschlossen.
Sachverhalt
Die Landesregierung beabsichtigt mit einer "Qualitätsoffensive Hauptschule" den Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen. Vorgesehen ist ein Stellenzuschlag von 30 % (Lehrerstellen), wovon
10 %-Punkte kapitalisiert werden können für pädagogische Angebote zur Ergänzung und Unterstützung des Unterrichts.
Die beiden bestehenden Ganztagshauptschulen Dahl und Vorhalle sollen unter den neuen Bedingungen weitergeführt werden. Die maximal erreichbare Investitions-Fördersumme für alle Hauptschulen läge bei rd. 12 Mio. €. Soweit erkennbar, lassen die Ressourcen des Landes absehbar eine Umwandlung von 1 - 2 zusätzlichen Hauptschulen in erweiterte Ganztagshauptschulen zu. Der Antrag auf Errichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes ist vom Schulträger bis 15. März 2006 zu stellen. Diese Terminsetzung erklärt die Beratungsfolge.
Sobald eine Genehmigung durch
die Bezirksregierung vorliegt, wird die Verwaltung die Einzelmaßnahmen in
finanzieller, organisatorischer und baulicher Hinsicht konkretisieren und
vorstellen.
Die Schulträger wurden im Dezember 2005 vom Städtetag über die inhaltlichen Vorstellungen des Landes NRW zur Organisation und Gestaltung des erweiterten Ganztagsbetriebes an Hauptschulen und die Bedingungen, zu denen sich die Schulen für die Einrichtung des Ganztagsbetriebes bewerben können, informiert. Beide Erlasse (Grundlagenerlass und Umsetzungserlass) zur Umwandlung von Hauptschulen zu Ganztagsschulen liegen in der zur Veröffentlichung vorgesehenen Endfassung seit 26. Januar 2006 vor.
Das Verfahren sieht vor, dass für Schulen, die die Aufnahme des (erweiterten) Ganztagsbetriebes zum 1. 8. 2006 beabsichtigen, am 15. 3. 2006 Antragsschluss ist.
Der Antrag erfordert einen Beschluss des Schulträgers nach § 81 Abs. 2 u. 3 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen und muss über die Bestimmungen des Schulgesetzes hinaus enthalten:
- Die verbindliche Erklärung des Schulträgers, dass die räumlichen und ggf. personellen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebes gegeben sind bzw. bis zur Aufnahme des Ganztagsbetriebes geschaffen werden.
- Die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebes begonnen wird.
- Das Gesamtkonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung.
Die Hagener Hauptschulen erarbeiten zur Zeit Konzepte für den Auf- und Ausbau eines Ganztagsbetriebes und wollen sich um eine Umwandlung bewerben. Die bereits bestehenden Ganztagshauptschulen Dahl und Vorhalle werden die Weiterführung des Ganztagsbetriebes unter in den erwähnten Erlassentwürfen beschriebenen veränderten Rahmenbedingungen beantragen.
Als zentrale Ziele des Auf- und Ausbaues der Ganztagsangebote an Hauptschulen werden in den vorliegenden Erlassentwürfen genannt:
- Die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung der Stärken und den Ausgleich von Lernrückständen, insbesondere von Lernschwächeren.
- Der Ausgleich von Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern
aus bildungsfernen Milieus.
- Die Verbesserung von Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss der Sekundarstufe I.
- Die Förderung der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familienarbeit durch verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag und am Nachmittag.
Die Ganztagskonzepte der Schulen müssen die folgenden grundsätzlichen organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen:
- Der Ganztagsbetrieb umfasst grundsätzlich ein Angebot an 4 Tagen der Woche von 8.00 bis 16.00 Uhr (modifizierte kürzere Angebote für höhere Jahrgangsstufen sind zulässig).
- Der Ganztagsbetrieb entsprechend den Vorgaben des Ganztagskonzeptes ist für alle Klassen und Jahrgangsstufen verbindlich. Die Bildung von Klassen mit Halbtagsbetrieb und Ganztagsbetrieb mit Teilen von Jahrgangsstufen ist nicht zulässig.
Vom Schulträger, der Stadt Hagen, soll die Ganztagsausstattung finanziert werden. Dazu gehört:
- die Sicherstellung der Nutzung von Unterrichtungsräumen der Schule sowie der Fachräume und Sporthallen bis mind. 16.00 Uhr.
- die Bereitstellung von über den Bedarf einer Halbtagsschule hinaus gehender zusätzlicher Räume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit.
- die Bereitstellung zusätzlicher Ausstattung und zusätzlicher Räume für besondere fachliche Schülerinteressen.
- die Schaffung der erforderlichen räumlichen, sächlichen und ggf. personellen Voraussetzungen für die Einnahme eines Mittagessens bzw. eines Mittagsimbisses (die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten). Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen soll der Schulträger auf Antrag Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Initiative Zukunft Bildung und Betreuung" erhalten. Die danach gegebenen Fördermöglichkeiten für die konkrete einzelne Schule sowie die danach möglichen räumlichen Ausweitungen können der Anlage 1 entnommen werden.
Im Genehmigungsverfahren sollen vorrangig Hauptschulen berücksichtigt werden, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Als Indikatoren dafür sollen insbesondere herangezogen werden:
- Ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
- Besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort.
- Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf, der sich z. B. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder die Zahl der Hilfe zur Erziehung niederschlägt.
Darüber hinaus können aber auch Schulen berücksichtigt werden, welche die genannten Indikatoren nicht ausgeprägt aufweisen, die jedoch unter dem Aspekt der individuellen Förderung beispielhaft Konzepte für Nachmittagsangebote oder besondere pädagogische Konzepte zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund entwickelt und umgesetzt haben.
Die Anträge der Schulträger werden von der Bezirksregierung unter schulfachlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der im Erlassentwurf genannten Kriterien bewertet und geprüft. Es wird eine Rangfolge der Bewerbungen im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung erstellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Mit der Sicherstellung der personellen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb wird ein erheblicher Teil der finanziellen Aufwändungen vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Der Stellen-Zuschlag beträgt 30 % der Grundstellenzahl. Im Umfang von bis zu einem Drittel (10-Prozent-Punkte) können die Mittel für Angebote zur Unterstützung und Ergänzung des Unterrichtes verwendet werden.
Die Kapitalisierung ermöglicht Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für den Nachmittag in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Jugendhilfe, Sport, Jugendmusikschule etc.). Hierzu werden bereits erste Gespräche an einzelnen Schulen geführt.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hagen liegen im Bereich der sächlichen Voraussetzungen.
Diese Auswirkungen stellen sich am Beispiel der Hauptschule Altenhagen wie folgt dar:
- Eigenbeteiligung am Invest in Höhe von ca. 200.000 € einmalig.
- zusätzliche Betriebskosten in Höhe von ca. 15.000 €/Jahr.
- zusätzliche jährliche Personalkosten (Küchenhilfe) in Höhe von rd. 22.000 €.
Nach den Parametern des Finanzausgleichs 2005 würden pro Schüler/In in einer Ganztagshauptschule rd. 300 € mehr im Bereich der Schlüsselzuweisungen zu erwarten sein. Bezogen auf das Beispiel Altenhagen mithin rd. 112.000 € jährlich.
Die Umwandlung der Hauptschulen ist in Stufen vorgesehen. Angedacht ist, die künftigen Jahrgänge 5 und 6 an den genehmigten Standorten in den Ganztag starten zu lassen. Die Vorplanungen und die Umsetzung der baulichen Maßnahmen und Einrichtungen können somit in Abschnitten erfolgen.
Schulentwicklungsplanung:
Die Daten der Schülerzahlenvorausberechnung bis zum Schuljahr 2015/2016 (Anlage 2) lassen für die Hauptschulen einen Rückgang der Schülerzahlen um rd. 600 Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren erkennen. Zur Sicherung eines mindestens 2-zügigen Schulbetriebes an allen Standorten werden schulorganisatorische Maßnahmen als Ausfluss der Schulentwicklungsplanung erforderlich sein.
Ganztagsschulen der Sekundarstufe I sind in den Stadtbezirken heute wie folgt anzutreffen.
Stadtbezirk Mitte: keine
Stadtbezirk Hohenlimburg: keine
Stadtbezirk Eilpe-Dahl: Ganztagshauptschule Dahl, Gesamtschule Eilpe
Stadtbezirk :Haspe: Gesamtschule Haspe
Stadtbezirk Nord: Ganztagshauptschule Vorhalle und
Fritz-Steinhoff-Gesamtschule
Gegenüber der Genehmigungsbehörde soll nach einer Fortführung der bestehenden Ganztagshauptschulen Dahl und Vorhalle als erweiterte Ganztagshauptschulen eine Priorität mit der Umwandlung der Hauptschulen Remberg (Stadtbezirk Mitte) und Hohenlimburg (Stadtbezirk Hohenlimburg) gesetzt werden.

16.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an den Hauptschulen Remberg,
Heubing, Altenhagen, Hohenlimburg, Geschwister Scholl und Ernst-Eversbusch und
die Fortführung an den Hauptschulen Dahl und Vorhalle unter den im Runderlass
"Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Ganztagsangebotes an
Hauptschulen" des Minsteriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen (Stand 25. Jan. 2006) genannten Voraussetzungen und
Bedingungen zum 1.8.2006 wird beschlossen.
Gegenüber der
Genehmigungsbehörde soll hinsichtlich der Umwandlung zu erweiterten
Ganztagshauptschulen folgende Priorität gesetzt werden:
a) Umwandlung der
bestehenden Ganztagshauptschulen Dahl und Vorhalle
b) eine Hauptschule im
Bezirk Mitte
c) Hauptschule Hohenlimburg
d) eine Hauptschule im
Bezirk Haspe
Der Haupt- und
Finanzausschuss folgt der Anregung des Schulausschusses, die in der Vorlage
bezifferten Personalkosten für die Küchenhilfen i. H. v. 22.000 nach
Möglichkeit durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte einzusparen.
01.03.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an den Hauptschulen Remberg, Heubing, Altenhagen, Hohenlimburg, Geschwister Scholl und Ernst-Eversbusch und die Fortführung an den Hauptschulen Dahl und Vorhalle unter den im Runderlass "Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 25. Jan. 2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum 1.8.2006 wird beschlossen.
Gegenüber der Genehmigungsbehörde soll hinsichtlich der Umwandlung zu erweiterten Ganztagshauptschulen folgende Priorität gesetzt werden:
a) Umwandlung
der bestehenden Ganztagshauptschulen Dahl und Vorhalle
b) Eine
Hauptschule im Bezirk Mitte
c) Hauptschule
Hohenlimburg
d) Eine
Hauptschule im Bezirk Haspe
Die Bezirksvertretung Haspe folgt der Anregung des Schulausschusses, die in der Vorlage bezifferten Personalkosten für die Küchenhilfen i.H. v. 22.000 Euro nach Möglichkeit durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte einzusparen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
14 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an den Hauptschulen Remberg, Heubing, Altenhagen, Hohenlimburg, Geschwister Scholl und Ernst-Eversbusch und die Fortführung an den Hauptschulen Dahl und Vorhalle unter den im Runderlass "Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen" des Minsteriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 25. Jan. 2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum 1.8.2006 wird beschlossen.
Die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb wird unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Initiative Zukunft Bildung und Betreuung" zur Verfügung gestellt werden, beschlossen.
Gegenüber der Genehmigungsbehörde soll hinsichtlich der Umwandlung zu erweiterten Ganztagshauptschulen folgende Priorität gesetzt werden:
a) Umwandlung der bestehenden
Ganztagshauptschulen Dahl und Vorhalle
b) Eine Hauptschule im Bezirk Mitte
c) Hauptschule Hohenlimburg
d) Eine Hauptschule in Haspe
Der Rat der Stadt Hagen folgt der Anregung des
Schulausschusses, die in der Vorlage bezifferten Personalkosten für die
Küchenhilfen i. H. v. 22.000 € nach Möglichkeit durch Einsatz
ehrenamtlicher Kräfte einzusparen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |