Beschlussvorlage - 0105/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswertung der Entwurfswerkstatt zur Rahmenplanung BereichFehrbelliner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.04.2004
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18.05.2004
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29.06.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der Entwurfswerkstatt zum städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich Fehrbelliner Straße zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes den Entwurf des Büros Pesch und Partner heranzuziehen.
Sachverhalt
Vorlauf
Der Rat der Stadt Hagen hat am 18.06.1999 mit seinem
Beschluss zur Vorlage der Verwaltung Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf(Drucksachen-Nr. 500055/99) dem integrierten Handlungskonzept
Altenhagen zugestimmt. Ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Maßnahmen
des integrierten Handlungskonzeptes ist die Erstellung eines Rahmenplanes für
den Bereich zwischen Deutscher Bahn AG und der Altenhagener Straße und seiner
Verknüpfung mit dem Stadtteil Altenhagen.
Am 29.2.2000 hat der Rat beschlosssen, dass
Bebauungsplanverfahren Nr. 1/00 Fehrbelliner Straße einzuleiten. Der
Beschluss erfolgte mit dem Ziel, eine geordnete Stadtteilentwicklung unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Rahmenplanung zu ermöglichen und die Zulässigkeit von Lebensmittelmärkten
entlang der Altenhagener Straße zu steuern. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Antrag
auf Vorbescheid für einen Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück Altenhagener
Straße 81 vor, gegen dessen Ansiedlung an dieser Stelle sich die
Bezirksvertretung Mitte und der Stadtentwicklungsausschuss ausgesprochen
hatten.
In seiner Sitzung am 1.3.2001 hat der Rat eine Satzung über
die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des vorhergenannten
Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Der Beschluss zur 2. Verlängerung der
Geltungsdauer erfolgte am 11.12.2003.
Entwurfswerkstatt
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 1. 4. 2003
die freihändige Vergabe des Auftrags zur Durchführung einer Werkstatt
für die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes an das Büro für
Stadtplanung Scheuvens + Wachten in Dortmund beschlossen.
Im Rahmen einer viertägigen Planungswerkstatt haben 3 Teams
aus Architekten und Stadtplanern, unterstützt durch Landschaftsarchitekten und
Freiraumplaner sowie Verkehrsplaner, in einem offenen Dialog Konzepte und
Visionen zur Profilierung des Planungsraumes westlich der Altenhagener Straße
entwickelt.
Start der Arbeiten zur Erstellung des Rahmenplanes war ein
Nachbarschaftsgespräch am 22.7.2003, bei dem die Vorgaben für die
Entwurfsarbeit zusammen mit Bürgern,
Politikern und dem Empfehlungsgremium konkretisiert wurden. Danach waren die
drei Teams vom 28. bis 31. Juli 2003 im
katholischen Gemeindehaus vor Ort und entwickelten ihre Entwürfe. Auch
während dieser Entwurfsphase fand ein permanenter Austausch zwischen den
Planern, den Bürgern und Politikern statt.
Zum Abschluss der Werkstattarbeit
am 31. Juli 2003 präsentierten die drei Teams ihre Arbeiten mit den drei
unterschiedlichen Entwicklungsszenarien für das Plangebiet vor den Hagener Bürgern und dem Empfehlungsgremium.
Dieses Gremium, besetzt mit externen Fachleuten, Politikern und Vertretern des
Stadtteils, empfahl einstimmig der Stadt Hagen, die Arbeiten der Büros LK
Architekten und Pesch und Partner weiter zu konkretisieren und zur
Planung der Stadt zu machen.
In einem gemeinsamen Werkstattgespräch am 3. November 2003
wurden zwischen der Stadt und den beiden Büros die Überarbeitungsempfehlungen
des Empfehlungsgremiums konkretisiert, sodass die Planer ihre Entwürfe
weiterentwickeln konnten. Zur Überarbeitung der Entwürfe wurden den beiden
Teams unter anderem folgende Hinweise gegeben:
-
Die
Verlagerung des Verkehrs auf eine Trasse entlang der Bahngleise. Falls diese
Option nicht verwirklicht werden kann, sollte die Fehrbelliner Strasse
ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der Boeler Strasse musste
ausformuliert werden, um den Verkehr sowohl
in der Altenhagener als auch in der Boeler Strasse reduzieren zu können.
-
Die
Teams sollten auch Aussagen darüber machen, wie die Ideen umgesetzt werden
können. Wie kann eine Wertsteigerung geschaffen werden, damit überhaupt erst
Investitionen getätigt werden, wie kann diese auch zur Finanzierung des Parks
abgeschöpft werden? Wo und in welcher Größe werden Potenziale für eine Neubebauung gesehen, welche Voraussetzungen
müssen dafür geschaffen werden?
Die öffentliche Präsentation der überarbeiteten
Rahmenplanentwürfe durch die Büros LK Architekten und Pesch und
Partner und die gesetzlich
vorgeschriebene Bürgeranhörung durch die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 75
-Altenhagen- und zum Bebauungsplanentwurf
Nr. 1/00 (519) Fehrbelliner Straße- fanden am 2. 2. 2004 statt.
Die ausführliche Dokumentationen der Entwurfswerkstatt zum
städtebaulichen Rahmenplan Fehrbelliner Straße und die Ergebnisse der
Überarbeitung wurden in einer Broschüre zusammengefasst.
Zur weiteren Vorgehensweise
Ein wichtiges Ziel der Rahmenplanung für den Bereich
Fehrbelliner Straße ist die Aufwertung des Stadtteiles.
Es ging in der Entwurfswerkstatt darum, ein tragfähiges,
langfristig angelegtes Konzept zu entwickeln. Mit diesem Konzept soll der
Stadtteil einen Impuls zur Einleitung einer positiven Strukturänderung
erhalten. Dem Negativimage des Bereiches Fehrbelliner Straße wird ein
visionäres Bild eines neu strukturierten Stadtteiles entgegengehalten, das auch
auf sein Umfeld positiv ausstrahlt. Die vorgestellten Architektenentwürfe
zeigen, dass dieser Standort durchaus das Potenzial hat, für Investoren eine
attraktive Adresse zu werden.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen schaffen, dass das genannte Ziel erreicht wird. Dabei wird sich
keiner der erstellten Rahmenpläne eins zu eins in Festsetzungen umsetzen
lassen. Die notwendigen Flächen für Erschließung und Durchgrünung müssen
gesichert werden. Dabei sollen Eingriffe in den Bestand minimiert und auf die
Anlieger möglichst gleichmäßig verteilt werden. Art und Maß der Nutzung sind so
zu bestimmen, dass Fehlentwicklungen verhindert werden. Daneben sind die
vorhandenen Nutzungen so weit wie möglich zu schützen. Unter den genannten
Gesichtspunkten ist der Entwurf des Büros Pesch und Partner am ehesten
geeignet, als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes zu
dienen.
Die Realisierung der Umstrukturierung wird voraussichtlich
langsam vonstatten gehen, da in absehbarer Zeit öffentliche Mittel nicht in dem
notwendigen Umfang zur Verfügung stehen werden. Das Gelingen dieses langfristig
angelegten Prozesses wird deshalb in großem Maße von Investitionen privater
Investoren abhängen. Es wird darauf ankommen, private Investitionen so zu
lenken, dass in einem frühen Stadium an exponierten Standorten das neue Konzept
Gestalt annehmen kann.

20.04.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
betrachtet den Beratungspunkt als 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand
auf die nächste Sitzung am 18.05.2004.