Berichtsvorlage - 0918/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Ergebnisrechnung 2021

Die Stadt Hagen ist als pflichtige Stärkungspaktkommune gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg in besonderem Maße zur Auskunft verpflichtet. Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans fordert die Bezirksregierung Arnsberg auch den Stand laut städtischem Controlling-Bericht ein.

 

Der fortgeschriebene Ansatz des Haushaltsjahres 2021 schließt im Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 1,62 Mio. € ab. Die Erstellung des Controlling-Berichtes über das voraussichtliche Ergebnis zum Stand III. Quartal ist in Bearbeitung und wird der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 30.11.2021 vorgelegt.

 

2.1. Gewerbesteuerentwicklung 2021

Der für 2021 fortgeschriebene Haushaltsansatz beträgt 80.172.000 €. Nach dem von der Corona-Pandemie dominierten Jahr 2020 und den dadurch auf rund 68 Mio. € abgesunkenen Gewerbesteuereinnahmen lag die Jahressollstellung 2021 zunächst bei nur knapp 70 Mio. €. Im Jahresverlauf 2021, vor allem im Sommer, kam es zu deutlichen Nachveranlagungen, so dass das Anordnungssoll momentan bei
97,3 Mio. € liegt.

2.2. Stundungen von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 werden Anträge auf Stundung mit Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie begünstigt abgewickelt, d. h. unbürokratisch und in der Regel zinslos bewilligt. Am 10.12.2020 hat der Rat beschlossen, die ursprünglich bis 31.12.2020 befristete Regelung bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

 

Mit Ratsbeschluss vom 24.06.2021 wurde die vorstehende Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Es wurden seit Beginn der Regelung (Stand 30.09.2021) 516 coronabedingte Stundungen ausgesprochen mit einem Volumen von rund zehn Mio. €. Seit Ende September 2020 handelt es sich teilweise um Anschlussstundungen, weil seit Beginn der Krise in der Regel ein Stundungszeitraum von sechs Monaten gewählt wurde. Seit Jahresbeginn 2021 werden die Stundungen in der Regel auf drei Monate befristet. Von den gesamten Stundungen entfallen 136 auf Vergnügungssteuern mit einem Volumen von rund 1,7 Mio. €.

 

Im Rahmen der Flutkatastrophe wurden im Zeitraum 7/2021 bis 9/2021 vier Gewerbesteuer-Stundungen mit einem Volumen von 17.700 €.

 

3. Schuldenstand

 

 

07.10.2021

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

       951.500.000 €

       1.007.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           6.879.188 €

5.427.139 €

Liquiditätskredite gesamt

       958.379.188 €

1.012.927.139 €

 

 

 

Investitionskredite

         49.989.389 €

57.843.297 €

rderkredite

           4.755.010 €

5.066.930 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         18.598.414 €

18.650.712 €

Investitionskredite gesamt

         73.342.813 €

81.560.939 €

 

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

Die wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin durch Lieferengpässe und fehlende Transportkapazitäten gebremst. Corona-Restriktionen führen teilweise zu erneuten Einschränkungen und bleiben ein Risikofaktor für die wirtschaftliche Erholung. In Deutschland haben sich die Stimmungsindikatoren eingetrübt.

Nach den abgeschwächten Prognosen zum BIP-Wachstum im dritten und vierten Quartal wird nach einer Verminderung der Lieferengpässe eine Erholung im nächsten Jahr erwartet.

 

Vor dem Hintergrund steigender Inflationsraten wachsen Spekulationen über Reaktionen der Notenbanken. Die europäische Notenbank EZB ging bisher von einem vorübergehenden Inflationsanstieg aus und hielt zuchst grundsätzlich an ihrer lockeren Geldpolitik fest. Zuletzt wurden allerdings teilweise auch Risiken gesehen, die einen länger andauernden Inflationsdruck bewirken könnten.

 

Im Zuge der Entwicklung der Inflation sind die Kapitalmarktzinsen zuletzt wieder merklich gestiegen. Der 10-Jahres-Swap liegt nunmehr wieder im positiven Bereich bei rd. 0,207 % (20.08.2021: -0,114). Die Mehrheitsmeinung der Bankprognosen erwartet hier eine weitere Aufwärtsbewegung. Die Geldmarktzinsen blieben nahezu unverändert, die Prognosen gehen auf Jahressicht ganz überwiegend von einem stabilen Zinsniveau aus.

 

 

 

 

3.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

25.05.2021

20.08.2021

06.10.2021

EONIA (Tagesgeld)

    -0,480 (-0,455)

    -0,482 (-0,468)

    -0,484 (-0,468)

  3 Monats-Euribor

    -0,538 (-0,275)

    -0,548 (-0,491)

    -0,551 (-0,505)

12 Monats-Euribor

-0,476 (-0,083)

-0,494 (-0,372)

-0,487 (-0,460)

  3 Jahre Swapsatz

-0,402 (-0,311)

-0,461 (-0,431)

-0,343 (-0,489)

  5 Jahre Swapsatz

-0,242 (-0,288)

-0,380 (-0,390)

-0,166 (-0,432)

10 Jahre Swapsatz

0,146 (-0,137)

-0,114 (-0,208)

  0,207 (-0,225)

 

 

4. Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

Im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie sind im laufenden Haushaltsjahr insgesamt ca. 11,2 Mio. € im Bereich des Krisenmanagements, für Arbeitsschutzmaßnahmen sowie für das Impfzentrum angefallen. Davon werden die Kosten für das Impfzentrum allerdings aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen refinanziert. Das Impfzentrum hat zum 30.09. seinen Betrieb eingestellt und wird durch mobile Impfaktionen und Impfleistungen in Arztpraxen abgelöst.

Wie bereits im vorhergehenden Controlling-Bericht werden auch in dem aktuell aufzustellenden Controlling-Bericht zum III. Quartal alle zusätzlichen Aufwendungen und einbrechenden Ertragspositionen separat erfasst. Die sich dadurch ergebende Haushaltsbelastung kann durch eine Bilanzierungshilfe ausgeglichen werden. Diese belief sich im Controlling-Bericht zum Stand 30.06.2021 auf rd. 36,4 Mio. € und wird in der Prognose zum III. Quartal entsprechend aktualisiert.

Mit Referenz auf die aktuell gültige Gesetzeslage ist auch in der laufenden Planung für den Doppelhaushalt für das Jahr 2022 eine separate Darstellung des wirtschaftlichen Coronaschadens vorgesehen. Als Basis für die Schadensberechnung gilt die mittelfristige Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021, da diese noch ohne Einflüsse durch die Corona-Pandemie aufgestellt wurde.

 

5. Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe 2021

 

Am 10.09.2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufbauhilfe 2021 genehmigt. Danach stehen insgesamt 30 Mrd. r den Wiederaufbau zur Verfügung, wobei
12,3 Mrd. € auf das Land NRW entfallen. Die Finanzierung der gesamten Aufbauhilfe wird mit 16 Mrd. € vom Bund und mit 14 Mrd. € von den Ländern getragen. In den am 13.09.2021 veröffentlichten Förderrichtlinien steht den Kommunen für die entstandenen Schäden eine Förderfähigkeit von bis zu 100% zu.

 

Im Rahmen des bereits oben genannten Controlling-Berichts zum III. Quartal werden identifizierbare Ergebniseffekte durch die Hochwasserkatastrophe ebenfalls mitbetrachtet.

 

In der Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweise aufgrund des Hochwassers Juli 2021 vom 13.09.2021 ist für die betroffenen Kommunen eine Berichtspflicht festgelegt. Dieser ist erstmalig zum 30.09. nachzukommen und soll monatlich bis zum 31.12.2021 fortgesetzt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

i. V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen