Beschlussvorlage - 0868/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurden Änderungen vorgenommen, die dazu geführt haben, dass unten aufgeführte Bereitstellungen erforderlich waren.

 

Begründung

 

Anlage 1: über-/ außerplanmäßige Bereitstellungen durch Ratsbeschluss

 

Nr.1

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist aufgefallen, dass für folgende Sachverhalten Rückstellungen zu bilden sind, wodurch eine zusätzliche Bereitstellung notwendig ist:

-          Betonsanierung Stadthalle

-          Sanierung Trinkwasser und Sanitäranlagen Theater

-          Brandschutz Böhmerstraße

 

 

Nr.2

Die Notwendigkeit der Bereitstellung resultiert überwiegend aus den in den letzten Jahren steigenden Erstattungen an andere Gemeinden für kostenintensive Leistungen nach § 34 SGB VIII. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil resultiert aus der Änderung des KiBiz, da die Zuschüsse an Träger seitdem höher ausfielen sowie der Aussetzung der Elternbeiträge, welche hälftig durch die Kommune übernommen werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die in den Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen