Beschlussvorlage - 0868/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 nach § 83 Abs. 2 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Stefan Pleie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.10.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.11.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurden Änderungen vorgenommen, die dazu geführt haben, dass unten aufgeführte Bereitstellungen erforderlich waren.
Begründung
Anlage 1: über-/ außerplanmäßige Bereitstellungen durch Ratsbeschluss
Nr.1
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist aufgefallen, dass für folgende Sachverhalten Rückstellungen zu bilden sind, wodurch eine zusätzliche Bereitstellung notwendig ist:
- Betonsanierung Stadthalle
- Sanierung Trinkwasser und Sanitäranlagen Theater
- Brandschutz Böhmerstraße
Nr.2
Die Notwendigkeit der Bereitstellung resultiert überwiegend aus den in den letzten Jahren steigenden Erstattungen an andere Gemeinden für kostenintensive Leistungen nach § 34 SGB VIII. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil resultiert aus der Änderung des KiBiz, da die Zuschüsse an Träger seitdem höher ausfielen sowie der Aussetzung der Elternbeiträge, welche hälftig durch die Kommune übernommen werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die in den Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. i. V. Christoph Gerbersmann |
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Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,4 kB
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