Beschlussvorlage - 0864/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum präventiven Kinderschutz in Hagen 2019 - 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2021
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Sachverhalt
Begründung
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), als Grundlage für den aktiven Kinderschutz in Deutschland, ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Die hierzu bereits im vorher entwickelten Hagener Kinderschutzkonzept dargestellten Angebote und Maßnahmen wurden in der Folge mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt und schrittweise realisiert.
Vom 01.06.2014 bis zum 30.09.2016 fand eine Evaluation durch das externe Institut
„Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt a.M.“ statt. Die Evaluation, die sich auf die Bereiche Familienhebammen/ Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKIKP), Familienbegleitung und Familienpaten bezog, kam zu dem Ergebnis, dass eine positive Wirksamkeit der „Frühen Hilfen“ in Hagen auf die Erziehungshilfen nachweisbar ist.
Daraufhin wurde beschlossen, dass das gesamte Spektrum des präventiven Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ alle zwei Jahre in Form eines Berichtes dargestellt werden soll.
Nach dem Kinderschutzbericht für die Jahre 2016 bis 2018, wird nun der Kinderschutzbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt.
Mit Blick in die Datenauswertung wird deutlich, dass
- sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen (0 bis 18 Jahre) mit Migrationshintergrund weiter erhöht hat. Gesamtstädtisch liegt er bei 66%, in einigen Sozialräumen bei bis zu 86%.
- sich die Sozialräume durch den Zuzug von Flüchtlings- und Zuwandererfamilien, hier insbesondere aus Süd/Osteuropa, stark verändert haben.
- sich durch die Veränderung der Zielgruppen auch die Inhalte (vornehmlich Existenz-, Wohnraumsicherung, Bearbeitung von Anträgen jeder Art, Überforderungen, Integration) der Beratung und Unterstützung und auch die Angebote verändern mussten. Wurden beispielsweise von der Familienbegleitung 2016 noch 87 % deutsche, zumeist bildungsferne Familien, Alleinerziehende, etc. betreut, so waren dies 2020 gesamtstädtisch nur noch 18%. Durch diese Veränderungen haben sich durch die zusätzliche Verständigungsproblematik in der Folge auch längere Betreuungszeiten ergeben, was sich wiederrum auf die Gesamtzahl der zu betreuenden Familien auswirkt.
Durch die Ende 2019 vom Jugendhilfeausschuss und vom Rat der Stadt Hagen zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel konnte eine Absicherung der Willkommensbesuche und der Familienpaten, eine Ausweitung des Angebotes der KinderschutzAmbulanz und die erforderliche Stellenausweitung im Bereich der Familienhebammen und der Familienbegleitung erfolgen. Eine weitere Verstärkung der Angebote und Maßnahmen im präventiven Kinderschutz erfolgte ab 2020 durch die Teilnahme am Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ – „Kommunale Präventionsketten“ und aktuell, insbesondere im Bereich der frühen Hilfen durch die Nutzung der Fördermittel „Aufholen nach Corona“.
Die zusätzlich geförderten Angebote wurden umgehend von den Familien beansprucht. Insbesondere bei der Familienbegleitung hat sich durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen in einigen Sozialräumen (Familienbüros) eine deutliche Veränderung ergeben. Im Vordergrund stehen nicht mehr die Zuweisungen durch die Netzwerkpartner wie Kitas, Familienzentren oder Schulen. Mittlerweile finden mehr als 60 % der Familien eigenständig ihren Weg zur Familienbegleitung um sich beraten zu lassen. In der Konsequenz ist beabsichtigt schrittweise in allen Sozialräumen eigenständige Anlaufstellen zu schaffen.
Die 2019 durch die zusätzliche Finanzierung der Stadt Hagen ermöglichte Ausweitung der Angebote, wurde 2020 durch die Corona—Pandemie gleich auf eine harte Probe gestellt.
Rückblickend kann man nur feststellen, dass sich die Angebote und Maßnahmen im präventiven Hagener Kinderschutz und in den frühen Hilfen in dieser Krisenzeit mehr als bewährt haben- was nicht zuletzt auch dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger und der Koordinierungsstelle zu verdanken ist.
Die niederschwelligen und flexiblen Rahmenbedingungen ermöglichten, dass bestimmte Präventionsmaßnahmen wie die Familienbegleitung, Familienhebammen/ FGKiKP, Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Sozialraumteams sowie unterschiedliche Beratungsangebote auch während der Lockdown-Phasen angepasst stattgefunden haben. Den Fachkräften ist es gelungen, durch innovative Ideen, auch in schwierigen Zeiten, die Familien zu erreichen und mit ihnen in Kontakt zu bleiben.
Einschränkungen gab es bei den Hausbesuchen und den Gruppenangeboten. Aber auch hier zeigten sich durch den Einsatz digitaler Medien kreative Lösungen. Einzig die ehrenamtlich basierten Angebote konnten während des Lockdowns nicht durchgeführt werden, was in erster Linie durch die Altersstruktur der Ehrenamtlichen begründet ist, die fast ausschließlich zu den Risikogruppen gehören.
Die neue Herausforderung, die sich jetzt stellt, ist, das in den letzten 18 Monaten Verlorengegangene wieder neu aufzubauen. Kinder, Jugendliche und Familien zu stabilisieren, Lücken zu schließen und neue Perspektiven zu schaffen- für viele Familien ein langer Weg.
Eine wichtige Voraussetzung hierzu ist, dass die Ende 2019 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel zum Jahresende 2022 nicht wieder reduziert werden. Entsprechend wurden die zur Beibehaltung der bestehenden Angebote erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 (ab 2023) eingestellt. Parallel wird versucht diese Mittel durch das angekündigte Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus), „ElternChanceN“ zu refinanzieren. Das vorgesehene Interessenbekundungsverfahren liegt aktuell noch nicht vor.
Vor dem Hintergrund des vielfach komplizierten Beziehungsaufbaus zu den Familien, der Schaffung von Vertrauen, insbesondere auch durch eine Kontinuität der Stellenbesetzung, muss es das langfristige Ziel des präventiven Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ sein, die Präventionsmaßnahmen als Regelangebote dauerhaft allen Hagener Familien zugänglich machen zu können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Angebote und Maßnahmen im präventiven Kinderschutz und den „Frühen Hilfen“ beziehen sich auf alle Kinder, Jugendlichen und Familien in Hagen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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