Vorschlag zur Tagesordnung - 0861/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDPhier: Steuerliches Risiko in den Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) unter Berücksichtigung der neuen Umsatzbesteuerung ab dem Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt
1. zu prüfen, ob die Vorlagen 0155/2021 und 0155-1/2021 ganz oder in welchen Teilen in öffentlicher Sitzung beraten werden können. Diese Inhalte sind in der nächsten Sitzung des Rates öffentlich zu beraten.
2. einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Verwaltungsrates zu entwickeln, der
a) allen Fraktionen und Gruppen Zugang zum Gremium gewährt und so die Informationen unmittelbar auch für diese Akteure verfügbar macht und
b) für die Bezirksvertretungen eine angemessene Mitsprache sicherstellt.
3. darzustellen, welche in der gültigen Satzung des WBH festgelegten Letztentscheidungsrechte und Genehmigungsvorbehalte des Rates und welche der dort ebenso festgelegten Mitwirkungsrechte der Fachausschüsse im Fall einer Betrauung verändert werden.
4. am Beispiel der naturnahen Grünflächenpflege darzustellen, wie im Falle der Betrauung künftig Standards in den Aufgabenfeldern des WBH durch politische Gremien der Stadt Hagen festgelegt werden können.
5. zu prüfen, ob eine Rückeingliederung der Gewässerunterhaltung, des Grünflächenmanagements und des Forstes in die Stadtverwaltung Hagen sinnvoll und durchführbar ist.
6. im Falle der Betrauung zwingend eine begleitende Evaluation über einen Zeitraum von 18 Monaten zu verankern. In dieser soll ermittelt werden, ob die Ziele der Betrauung erreicht und die Rechte des Rates sowie der Bezirksvertretungen im gewünschten Maße Rechnung getragen werden. Sollte der Rat zu dem Ergebnis kommen, dass die Betrauung zum Verlust an Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten führt, ist eine Exit-Option vorzusehen. Das Recht des Rates, die Betrauung jederzeit beenden zu können, bleibt davon unberührt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
313,6 kB
|
