Mitteilung - 0846/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachstand Trinkwasserbrunnen

 

 

Die ENERVIE teilt die bereits vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz in der Stellungnahme aus 2019 zusammengetragenen Bedenken im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum.

 

Es gilt hier zu beachten, dass ein hoher Aufwand mit der Errichtung, dem Betrieb und der Beseitigung von Verunreinigungen sowie Vandalismusschäden und Manipulationen einhergeht, zumal je nach Aufstellungsort auch eine wasserzu- und -abführende Leitung zu legen sein wird. Es gilt auch zu beachten, dass dort, wo abfließendes Wasser nicht versichkern kann, ein Gulli zur Aufnahme des abfließenden Wassers benötigt wird.

 

Die ENERVIE stellt sich nicht als Sponsor für Trinkwasserbrunnen zur Verfügung, ist jedoch bereit, diese aufzustellen und zu betreiben, sofern die Bezirksvertretungen dies aus ihren Mitteln finanzieren. Es ist von nicht unerheblichen Kosten auszugehen.

 

Der Hinweis vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Läden dafür zu gewinnen, sog. Refillstationen zu betreiben, wird als eine gute Alternative gesehen.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.09.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen