Berichtsvorlage - 0825/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der HFA hatte am 06.05.2021 die Verwaltung beauftragt, die Stellung eines Antrags vorzubereiten, damit bei Neuauflage des Landesförderprogramms für raumlufttechnische Anlagen schnell gehandelt werden kann. Hauptkriterium soll dabei die Lüftbarkeit eines Raumes sein. Nach der seit 24.08.2021 vorliegenden Förderrichtlinie des Landes geht es um Räume, die entweder nur durch Oberlichter zu lüften sind oder deren Fenster aus baulichen Gründen nur kippbar sind. Auch aus Sicht des Landes sind Luftreinigungsgeräte kein Ersatz für das Lüften. Ferner wird bei der Landesrichtlinie auf eine (Mit)-nutzung der Räume durch die Altersgruppe U12 abgestellt.

 

Eine Abfrage bei den Schulen ergab, dass die Mehrzahl der Räume in Schulen und fast alle Räume in Kitas der Kategorie 1 zuzurechnen ist. Diese sind durch das regelmäßige, vollständige Öffnen der Fenster zu lüften. In diesen Räumen ist die Installation von Luftfilteranlagen weder förderfähig noch notwendig. Dies gilt auch für alle Kitas mit Ausnahme der in der Martin-Luther-Straße. Im Einzelnen ergab die Abfrage bei den Schulen, dass diese 23 Räume an Grundschulen und 13 Räume an weiterführenden Schulen gemäß den o. g. Kriterien gemeldet haben.

 

Die Gebäudewirtschaft hat gemeinsam mit der städtischen Arbeitssicherheit für zwei Raumgrößen eine Kostenschätzung erarbeitet. Bei einer Größe von 40 - 60 m2 rden bei Installation eines guten Gerätes (mit HEPA-14 Filter) Kosten i. H. v. ca. 4.350 € brutto entstehen. Bei einer Größe von 70 - 100 m2rden Kosten i. H. v. ca. 5.300 € brutto entstehen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass bei einer Ausschreibung bessere Preise erzielt werden können. Für die Wartung geht die Verwaltung von jährlichen Kosten i. H. v. 500 € aus. Diese würden im ersten Jahr von einer entsprechenden Förderpauschale gedeckt. Danach sind sie allein von der Stadt zu tragen.

 

r die Beschaffung und Installation der Geräte gibt es zwar eine 100%-igerderung, diese ist aber bei 4.000 € gedeckelt. Geht man von durchschnittlichen Kosten i. H. v. 4.800 €r ein Gerät aus, sind dies für 36 in Schulen zu installierende Geräte 172.800 €. Die Fördersumme würde 144.000 € betragen. Hinzu kommen 18.000 € p. a. für die Wartung. Ab dem zweiten Jahr sind diese in vollem Umfang von der Stadt Hagen zu tragen.

 

Die Kindertageseinrichtung Martin-Luther-Stre betreut fünf Gruppen in einer Haus-im-Haus-Situation. Die Gesamtkosten sind auf ca. 21.750 € ( 5 x 4.350 €) zu beziffern. Ebenso ist wie im Schulbereich mit Wartungskosten von jährlich 500 € pro Gerät zu rechnen.

 

Damit beliefen sich die Gesamtkosten für die Beschaffung auf 194.550 €; die Förderung würde 164.000 € betragen. Die Wartung würde 20.500 p. a. kosten.

 

In Umsetzung der o. g. politischen Beschlusslage hat der Verwaltungsvorstand trotz der daraus resultierenden Belastung des städtischen Haushalts die Fachbereiche Bildung sowie Jugend und Soziales mit der Stellung entsprechender Anträge beauftragt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

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Beschlüsse

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23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen