Beschlussvorlage - 0726-1/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen zum 01.01.2022 die Übertragung der Geschäftsanteile an der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH von der Stadt Hagen auf die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH).

2. Die HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.AREAL GmbH führen.

3. Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH Herrn Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter der Stadt Hagen, als Verwaltungsratsvorsitzenden des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW als ständigen stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der HAGEN.AREAL GmbH. Als Vertreter bestellt der Rat bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz.

4. Der Rat der Stadt Hagen weist den ständigen städtischen Vertreter in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HIG an, der Übertragung der Geschäftsanteile der HIG von der Stadt Hagen als Einlage auf die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, zuzustimmen.

5. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) zum Übertragung der städtischen Anteile an der HIG GmbH an die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH) zu.

6. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Befreiung von den Beschränkungen des §°181 BGB für die beteiligten Personen zu.

7. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Ergänzend zur Vorlage DS 0726/2021 sind in Abstimmung mit dem begleitenden Notar folgende weitere Beschlüsse erforderlich:

5. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) zum Übertragung der städtischen Anteile an der HIG GmbH an die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH) zu.

6. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Befreiung von den Beschränkungen des §°181 BGB für die beteiligten Personen zu.

 

Zu 5.

Der Verwaltungsrat des WBH wird in seiner Sitzung am 21.09.2021 voraussichtlich folgende Beschlüsse fassen:

Der Verwaltungsrat der AöR WBH weist den Vertreter der WBH in der Gesellschafterversammlung der H I G - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH an,

1)  der Übertragung der Geschäftsanteile an der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH von der Stadt Hagen auf die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, zuzustimmen.

2)  der Namensänderung der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen

GmbH in HAGEN.AREAL GmbH, zuzustimmen.

Gemäß § 11 Absatz 2 Nr. 18 i. V. m. § 11 Absatz 4 der Satzung des WBH stehen solche Beschlüsse unter dem Entscheidungsvorbehalt des Rates.

 

Zu 6.

Da der stimmberechtigte Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der HIG, Herr Christoph Gerbersmann auch als Verwaltungsratsmitglied des WBH in den Entscheidungsprozess beim WBH eingebunden ist, wird eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der DS 0726/2021 dargestellt.:

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen