Beschlussvorlage - 0725-2/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Die HAGENagentur GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH führen.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den geänderten Gesellschaftsvertrag der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH in dieser DS 0725-2/2021 als Anlage beigefügten Fassung. Dieser Beschluss umfasst auch die im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens sowie die sich vor oder während der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenen Anpassungen im Vertrag, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

III. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende nf zusätzlichen Vertreter*innen mit Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsvertrages in den Aufsichtsrat der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH zu entsenden:

a) __________________

b) __________________

c) __________________

d) __________________

e) __________________

 

IV. Vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung durch die Kommunalaufsicht wird der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Aufsichtsrat der HAGENagentur GmbH in seiner Sitzung am 10.09.2021 folgen Empfehlungsbeschluss getroffen:

 

  1. Die HAGENagentur GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH führen.
  2. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Einrichtung eines Beirates in der Satzung zu verankern. Dieser soll den Dialog und den Austausch der Partner in der Wirtschaft mit der Gesellschaft und ihren Organen sicherstellen.

 

Bereits in der Vorlage zur Neuorganisation der HAGENagentur (DS 0031/2021) wurde ausgeführt, dass das Engagement der privaten Gesellschafter zum nachhaltigen Erfolg der HAGENagentur beigetragen hat und die privaten Gesellschafter auch nach den Ausscheiden intensiv weiter in die Standortentwicklung eingebunden werden sollen. Die Verbindung zu den derzeitigen privaten Gesellschaftern soll gestärkt werden, da deren Engagement für den Standort auch schon bisher nicht ausschließlich an der Beteiligung an der Gesellschaft festzumachen ist.

 

Zur strukturellen Einbindung der bisherigen Partner schlägt der Aufsichtsrat daher die Einrichtung eines Beirates mit beratender Funktion vor.

 

Der neue Gesellschaftsvertrag wurde um den § 13a  wie folgt ergänzt:

 

§ 13 a

Beirat

 

(1) Die Gesellschaft hat einen Beirat. Die Anzahl der Mitglieder wird durch die Gesellschafterversammlung bestimmt. Die Mitglieder des Beirats werden von der Gesellschafterversammlung auf unbestimmte Zeit bestellt. Sie können jederzeit wieder abberufen werden. Die Gesellschafterversammlung kann das Recht zur Bestellung und Abberufung durch Beschluss auf den Aufsichtsrat als Organ oder den Aufsichtsratsvorsitzenden übertragen.

 

(2) Der Beirat hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zu bestimmten jeweils im Einzelfall konkret zu benennenden Aufgabenstellungen zu beraten. Des Weiteren hat der Beirat die Aufgabe, nach Maßgabe der Vorgaben von Aufsichtsrat und Geschäftsführung den Dialog und den Austausch zwischen Vertretern der örtlichen Wirtschaft und der Gesellschaft und deren Organen zu fördern.

 

(3) Die Gesellschafterversammlung gibt dem Beirat eine Geschäftsordnung. Sie kann diese Aufgabe auf den Aufsichtsrat als Organ oder den Aufsichtsratsvorsitzenden durch Beschluss delegieren.

 

(4) Die Mitglieder des Beirates arbeiten unentgeltlich.

 

(5) Die Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 10 Abs. 1 gilt entsprechend auch für die Beiratsmitglieder.

 

(6) Die Vorschriften des Aktiengesetzes und des § 52 GmbHG finden auf den Beirat keine Anwendung.

 

 

 

Der geänderte Gesellschaftsvertrag ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen