Berichtsvorlage - 0806/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Die gestiegenen Inzidenzwerte in Hagen spiegeln sich auch in den Schulen wieder: In der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien sind bereits in 40 städtischen Schulen positive Coronafälle zu verzeichnen. In der Folge wurden bereits zahlreiche Quarantäneanordnungen für Schüler*innen durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz ausgesprochen. Hierbei werden in der Regel keine kompletten Klassen sondern neben dem infizierten Kind nur die engen Kontaktpersonen in Quarantäne gesetzt. Für die Entscheidung, für wen eine Quarantäne angeordnet werden muss, beurteilen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz jeden Einzelfall und treffen die Entscheidung anhand der Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte.

Eine besondere Herausforderung stellt die Auflösung positiver Pooltests in den Grund- und Förderschulen dar:

Wenn aus dem Labor ein positiver Pooltest gemeldet wird, bedeutet dies, dass mindestens eines der teilnehmenden Kinder mit dem Coronavirus infiziert ist. Alle Kinder dieser Klasse/ Gruppe, dürfen nun zunächst nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.

Im nächsten Schritt muss der positive Pool aufgelöst werden. Dies geschieht dadurch, dass alle Kinder erneut einen Lollitest machen, der nun individuell, für jedes Kind einzeln, im selben Labor, wie vorher der Pooltest, untersucht wird.

Im Regelfall wird bei den Einzeltestungen ein sog. "positiver Indexfall" gefunden. In diesem Fall nennt die Schule dem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz die direkten Kontaktpersonen des positiv getesteten Kindes. Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz beginnt nun mit der Kontaktpersonennachverfolgung und nimmt Kontakt zur Familie des infizierten Kindes auf. Mit der Schule werden noch einmal die individuellen Bedingungen in der Schule, der Lerngruppe und beim einzelnen Kind besprochen. Unterschiedliche unabänderliche Gegebenheiten (z.B. Alter des Kindes, Teilnahme an OGS-Gruppen, Essens - und Sportsituationen an der Schule) können in den abschließenden  Quarantäneanordnungen durch das Gesundheitsamt dazu führen, dass teilweise alle Kinder einer Klasse in Quarantäne geschickt werden, teilweise nur die Sitznachbarn des betroffenen Kindes.

Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass bei einer Einzeltestung im Labor keine Infektion nachgewiesen wird, ist eine weitere individuelle Nachtestung durch eine (Kinder-) Ärztin bzw. einen (Kinder-) Arzt oder in einem offiziellen Testzentrum mittels PCR-Test notwendig. Die Durchführung dieser Einzeltests für eine ganze Klasse/ den betroffenen Pool braucht allerdings Zeit. Bis zum Vorliegen aller Ergebnisse der gesamten Poolgruppe (Klasse) gilt weiterhin die häusliche Isolierung für alle Kinder der Klasse: Die Kinder müssen also solange zu Hause bleiben, bis das letzte Einzelergebnis vom (Kinder-) Arzt in der Schule vorliegt.

Sollte auch bei dieser (Kinder-)Arzt-Testung kein positiver Infektionsfall identifiziert werden können, dürfen alle Kinder wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Kinder sind dann also insgesamt dreimal getestet worden (Pooltest, Lollitest, Test beim Arzt).

r nicht infizierte Kinder bedeutet dies Unterrichtsausfall, der bei individuellen Testungen, wie sie an den übrigen Schulformen durchgeführt werden, vermeidbar wäre.

Der Presse war zu entnehmen, dass die Landesregierung neue Regelungen zur Anordnung von Quarantäne in Schulen plant, diese sind abzuwarten.

mtliches Personal der Schulen wird weiterhin ausreichend mit FFP2- sowie OP-Masken ausgestattet. Für SchülerInnen, die keine Masken dabei haben, stehen in diesen Ausnahmefällen OP-Masken bereit. Handdesinfektionsmittel wird ebenfalls in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

(Margarita Kaufmann, Beigeordnete)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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15.09.2021 - Schulausschuss