Berichtsvorlage - 0653/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der vorliegende Bericht fasst die wesentlichen Aussagen zum Stand der Umsetzung und das weitere Vorgehen des Ökologischen Grünflächenmanagements zusammen. Stadtverwaltung und WBH haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und im Frühjahr 2020 an sieben Standorten im Stadtgebiet rund 11,6 Hektar Gebrauchsrasen in extensive Wiesenflächen überführt. In Teilflächen wurde mit Regiosaatgut eine Perforationssaat zur Erhöhung des Blühaspektes durchgeführt, der sich leider aufgrund der im Frühjahr 2020 herrschenden Trockenheit nicht im gewünschten Maße einstellte, da das Saatgut nicht auflief. Für die extensiven Wiesenflächen wurde ein 5-jähriges Monitoring beauftragt. Mit einem ersten Bericht ist zum Ende dieses Jahres zu rechnen.

 

Des Weiteren wurden intensive Nachpflanzungen in den Staudenflächen in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie Außenanlagen städtischer Immobilien vorgenommen. Im Jahr 2021 werden insbesondere bei den Staudenflächen weitere Nachpflanzungen vorgenommen. Ferner sind Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um die Akzeptanz durch die Bürgerschaft zu erhöhen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Aktion 10.000 Klimabäume um eine Sensibilisierung und entsprechendes Engagement auch im privaten Bereich zu fördern. Eine im Be­ratungsgang befindliche Vorlage zur Einführung von Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung stellt einen umfassenden Katalog zur Verbesserung der ökologischen Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung vor.

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist seit jeher bemüht, ihr Verwaltungshandeln an ökologischen und gleichzeitig ökonomisch vertretbaren Erfordernissen auszurichten. Um dieser Hal­tung Ausdruck zu verleihen, ist die Stadt Hagen 2019 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beigetreten. Im Februar 2012 hatten sich ca. 60 Gemeinden, Städte und Landkreise aus ganz Deutschland zu diesemndnis zusammen­geschlossen, um die Herausforderungen und Probleme des Naturschutzes auf kom­munaler Ebene im gemeinsamen Austausch zu meistern. Inzwischen haben sich über 300 Kommunen diesem Bündnis angeschlossen und fortlaufend stoßen neue Kommunen hinzu. Das Bündnis dient den Kommunen zum Informationsaustausch und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Auch Fortbildungsangebote für Ver­waltungsangestellte sowie gemeinsame Aktionen und Projekte stehen auf der Agenda.

 

Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der bio­logischen Vielfalt. In gemeinsamer Zusammenarbeit ist eine Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ erarbeitet worden, in der zentrale Handlungsfelder des kommunalen Naturschutzes genannt und mit konkreten Zielen und Maßnahmen unterlegt werden. Diese Deklaration dient dazu, als eine freiwillige Selbstverpflichtung Kommunen bundesweit dazu zu motivieren, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und entsprechende Anforderungen in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

 

Mit der DS 0915/2019 wurde dargestellt, welche Verpflichtungen die Stadt Hagen mit dem Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ eingegangen ist und welche Auswirkungen dies auf das kommunale Grünflächenmanagement hat:

 

-  sukzessive Umstellung der Grünflächenbewirtschaftung auf eine ökologisch orientierte Pflege und Unterhaltung für Rasen- und andere Vegetations­flächen, Baum- und Strauchpflege sowie Pflege von Rändern, Säumen und Uferbereichen;

-  den Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden, mineralischen Düngern, Torf sowie Laubbläsern;

-  die Anpassung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Personal- und Maschineneinsatz);

-  die Partizipation und Kooperation mit der Bürgerschaft,

-  Öffentlichkeitsarbeit,

-  Umweltbildung,

-  Maßnahmen der systematischen Bestandserfassung der Grünflächen sowie der innerstädtischen Arten und Biotoptypen,

-  eine strategische Fachplanung und die Verankerung der Ziele in der Bauleit­planung

- regelmäßige Kontrolle, Evaluation und dauerhaftes Monitoring.

 

In den Haushalt 2020/2021 ist zu diesem Zweck eine Summe von 100.000 € als An­schubfinanzierung für das ökologische Grünflächenmanagement eingestellt worden.

 

Mit der DS 0915/2020 hatte die Verwaltung die fünf Handlungsbereiche im Rahmen des ökologisches Grünflächenmanagements vorgestellt:

 

1 - Planung

2 - Partizipation, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit

3 - Grünflächenpflege

4 - Technisch-organisatorische Rahmenbedingungen

5 - sonstige Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt.

 

Zunächst hat sich die Verwaltung zusammen mit dem WBH im Wesentlichen auf zwei Bereiche in der Grünflächenpflege fokussiert: Die Extensivierung der Rasen­pflege und die Entwicklung bestehender und neuer Staudenflächen.

 

Grünflächenpflege (3)

Extensive Rasenflächen

Zu Beginn des Jahres 2020 wurden aus einer Vorschlagsliste des WBH mit insgesamt 35 möglichen Flächen im Stadtgebiet sieben Standorte - mindestens einer je Stadtbezirk gemeinsam von Verwaltung und WBH als sog. Starterflächen ausgewählt. Der WBH wurde für diese Flächen mit der extensiven Bewirtschaftung beauftragt und die ausgewählten Flächen einer extensiven Mahd zugeführt. Es handelt sich dabei um folgende Flächen:

 

 

Stadtbezirk

 

Bezeichnung

Flächengröße

Mitte

Autobahnzubringer, Bredelle

ca.   32.000 m²

Nord

Teilflächen Hameckepark

ca.   40.000 m²

 

 

 

Hohenlimburg

Gründelbusch (2 Teilflächen)

ca.     8.200 m²

Buschmühlenstraße

ca.   21.000 m²

Haus Busch (3 Teilflächen)

                 k.A.

 

 

Eilpe/Dahl

Teilflächen Gesamtschule Eilpe

ca.     5.500 m²

Haspe

Gesamt

Teilflächen Ennepepark

ca.     9.000 m²

ca. 115.700 m²

 

 

Auf den Flächen im Ennepe-Park (Teilflächen), der Gesamtschule Eilpe, Gründel­busch und Hameckepark (Teilflächen) wurde zu Beginn der Maßnahme in einem ca. 3 m breiten Streifen eine Ergänzungssaat mit einer standortgerechten Regio-Saatgutmischung in einer Ansaatstärke von 2 bis max. 6g/m² (z. B. Rieger-Hoffmann) zur Steigerung des Blühaspekts durchgeführt. Die Einsaat mit Regiosaat­gut ging auf Grund der Trockenheit im Frühsommer in 2020 leider kaum auf, so dass sich kein deutlich erkennbarer Blühstreifen innerhalb der Flächen ausbilden konnte.

 

Die Flächen werden von beauftragten Landwirten gemäht und das Mahdgut abge-fahren, was langfristig zu einer gewünschten Abmagerung der Flächen führen wird. In 2020 erfolgte auf Grund des trockenen Sommers nur eine Mahd im Juli. Je nach Witterung sind auch zwei bis drei Mähgänge über die Vegetationsperiode möglich.

 

Ziel ist es, in den nächsten fünf Jahren alle Flächen der Vorschlagsliste im Sinne des Ökologischen Grünflächenmanagements in die extensive Mahd zu überführen. Gem. Aussage des WBH wird dies jedoch unter den aktuell gegeben Rahmenbedingungen als sehr schwierig eingeschätzt, da sich nicht genügend interessierte Landwirte finden lassen, diese Mahd durchzuführen. Insbesondere die urbanen und stark frequentierten Grünflächen sind zu stark mit Hundekot u.a. verunreinigt, so dass das Heu für die Landwirte nicht zu verwerten ist. Zur Verbesserung der Situation wird entlang der Ränder der extensiven Wiesenflächen der Gebrauchsrasen bereits aktuell durch den WBH sehr kurz gemäht, so dass sich optisch eine klar definierte Grenze ergibt. Dies ist ein Versuch, die Hunde möglichst aus den extensiven Flächen heraushalten. Dies gelingt aber nur mit mäßigem Erfolg.

 

Aus diesem Grund sollen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Akzeptanz und Information der Bürger Schilder mit Hinweisen zum richtigen Verhalten (insbesondere für Hundehalter) und Informationen zu den Zielen der extensiven Mahd an diesen Flächen im Stadtgebiet aufgestellt werden.

 

r 2022 hat die Verwaltung sechs weitere Flächen im Stadtgebiet aus der Vor­schlagsliste für die Überführung in die extensive Mahd ausgewählt. Der WBH wird beauftragt, diese Flächen ab 2022 gleichfalls extensiv zu mähen und auch in diesen Flächen zu Beginn der Pflegeumstellung in einem 2 3 Meter breiten Streifen eine Perforationssaat durchzuführen. In den bestehenden Flächen, wo die Einsaat auf Grund der Dürre nicht erfolgreich war, soll im kommenden Frühjahr die Einsaat wiederholt werden. Es ist gewünscht, dass diese Maßnahme dann in allen Flächen eine Steigerung des Blühaspektes bewirkt.

 

Technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (4)

 

Der WBH selbst verfügt aktuell nicht über die entsprechenden Maschinen und kann die geforderte Art zu mähen deshalb derzeitig nicht selbst durchführen. Für diese Arbeiten ist daher immer eine Vergabe an externe Dritte notwendig. Eine Ausweitung der relativ kostengünstigen Durchführung im Rahmen der Inanspruchnahme örtlich ansässiger Landwirte wird aufgrund der nur eingeschränkten Verwertbarkeit des Heus aufgrund der o.g. Verunreinigungen nicht möglich sein. Auch Garten- und Landschaftsbaufirmen bieten zunehmend solche Leistungen wieder an, da dort aufgrund der gestiegenen Nachfrage der Maschinenpark bereits wieder erweitert wurde. Zur dauerhaften Umsetzung der extensiven Mahd muss ggf. auch der WBH eine Erweiterung seines Maschinenparks erwägen, um die Pflege unabhängig von Landwirten und anderen externen Dritten selbstständig durchführen zu können.

 

Staudenflächen

Im Auftrag der Stadt pflegt der WBH aktuell 117 Staudenflächen mit einer Gesamt­fläche von rund 20.800 m², davon 24 großflächige Staudenflächen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 14.500 m². Es wurden in 2020 umfangreiche Nachpflanzungen durchgeführt, sowohl in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, aber auch in den Außenanlagen städtischer Immobilien (z. B. Kinder­tageseinrichtungen etc). Aktuell werden 29 dieser Flächen von durch den WBH beauftragten Firmen gepflegt. Auf den übrigen Flächen übernimmt der WBH selbst die Pflege.

 

Im Herbst 2021 werden durch den WBH weitere Staudenpflanzungen vorgenommen, auch Nachpflanzungen werden in den bestehenden Flächen, in denen es punktuell zu größeren Ausfällen gekommen ist, durchgeführt. Diese sind leider auch immer wieder auf Vandalismus zurückzuführen. Daher soll im Rahmen der Öffentlichkeits­arbeit auch hier an strategischen Stellen mit Informationsschildern auf den öko­logischen Wert dieser Staudenpflanzungen hingewiesen werden.

 

Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit (2)

 

Neben den bereits erwähnten Informationsschildern in den extensiven Wiesen- sowie Staudenflächen wird sich die Stadt Hagen in diesem Herbst an der Aktion 10.000 Klimabäume des Regionalverband Ruhr (RVR) beteiligen. Mit der DS 0611/2021 wurde seitens der Verwaltung über die Teilnahme an dieser Aktion informiert. Inte­ressierte Bürger mit eigenem Garten können sich anmelden und einen Obstbaum zur Pflanzung erhalten. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und dem Ablauf erfolgen in Kürze durch die Verwaltung.

 

 

In diesem Rahmen gilt es zu erwähnen, dass die Biologische Station Umweltzentrum Hagen schon seit gut dreißig Jahren als beratende Ansprechpartnerin in punkto Artenvielfalt r die Hagener Bevölkerung zur Verfügung steht. Sie hrt umwelt­dagogische Exkursionen und Vortragsveranstaltungen durch, betreibt Öffentlich­keitsarbeit (z. B. am Tag der Artenvielfalt) darüber hinaus setzt sie das Gebäude­brüterprojekt „Ein Platz für Spatz und Co“ um.

 

Ferner unterstützt die Biologische Station im Rahmen der Umsetzung ihres Arbeits- und Maßnahmenpakets im Auftrag des Landes NRW und der Verwaltung bei der Um­setzung der Biodiversitätsstrategie des Landes NRW und führt zahlreiche Maß­nahmen zur Pflege der in Hagen ausgewiesenen Schutzgebiete durch. Hierzu zählen praktische Arbeiten wie u. a. die Mahd ausgewählter Flächen, die Pflege von Streu­obstwiesen, die Anlage und Pflege von Stillgewässern und die Pflege von Hecken in der freien Landschaft.

 

Dies geschieht nicht ausdrücklich im Rahmen des ökologischen Grünflächen-managements, dient aber dem gesteckten Ziel, dem Erhalt der Artenvielfalt. Die enge Zusammenarbeit zwischen Biologischer Station, der Verwaltung und dem WBH soll auch in Zukunft fortgesetzt werden.

 

Sonstige Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt (5)

 

Insektenhotels

 

Als sonstige Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt werden zur Verbesserung der Situation für Insekten noch im Herbst 2021 der Bau und die Errichtung von großen Insektenhotels beauftragt. Diese sollen in den Flächen in den extensiven Wiesenflächen aufgestellt werden. Im Ennepepark erfolgte dies bereits im Jahr 2020. Die Insektenhotels sollen vergleichbar wie das vorhandene Hotel gebaut werden.

 

Monitoring

 

Die extensiven Wiesenflächen werden einem Monitoring unterzogen, um im Verlauf der Umstellung festzustellen, ob die ergriffenen Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis hren und um ggf. steuernd eingreifen zu können. Das Monitoring ist in diesem Fall ein Sondertyp des Protokollierens, bei der eine Auswahl von je einer repräsentativen Teilfläche - bei Standorten mit Regio-Saatgut zwei Teilflächen, je eine mit und ohne Einsaat vorgenommen wird. Diese sind als sog. Dauerquadrate mittels Einmessung und Markierung (z.B. durch Magnete im Boden) in Absprache mit der Grünunterhaltung des WBH, für die Dauer des Monitorings festzulegen. Einrichtung von insgesamt 11 Dauerquadraten. Die Flächengröße der Dauerquadrate beträgt mindestens je 10 m².

 

Pro Jahr wird einmalig eine pflanzensoziologische Aufnahme im Mai / Juni vor der ersten Mahd vorgenommen. Die Erfassung von Pflanzengesellschaften im Gelände erfolgt nach der nach der Braun-Blanquet-Methode (Auswahl von Aufnahmeflächen, Inventarisierung sämtlicher Arten und Schätzung der Mengenverhältnisse (Pott 1995)) unter der Verwendung der Wilmanns-Skala (1989). Den Auftrag hat das Büro Artenreich Umweltplanung - Schultz & Gärtner GbR, Hagen erhalten. Zur Entwick­lung der Flächen wurde im Juni 2020 mit einer Erstkartierung begonnen. Dieses Monitoring läuft über fünf Jahre, ein erster Monitoring-Bericht folgt im Herbst/Winter 2021.

 

Kulturlandschaftsprogramm

 

Seit dem Jahr 1997 besteht das Kulturlandschaftsprogramm der Stadt Hagen auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz, das von der unteren Naturschutzbehörde betreut wird. Mit diesem Förderprogramm wird eine naturverträgliche, extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung honoriert. Aktuell bezieht sich die Förderung auf ca. 44 ha Wiesen und Weiden. Der überwiegende Anteil der Grünlandflächen in den Naturschutzgebieten wird mit dieser Förderung gepflegt und als Offenlandbiotope erhalten. Das Programm basiert auf einem EU-, Land- und einem kommunalen Förderanteil. Seit dem Jahr 2020 konnte die Förderung auch auf Flächen außerhalb der Naturschutzgebiete erweitert werden.

Wenngleich das Kulturlandschaftsprogramm nicht primär dem ökologischen Grünflächenmanagement zuzurechnen ist, so dient es doch auch dem Ziel der biologischen Vielfalt.

 

Planung (1)

 

Mit der derzeit im Beratungsgang befindlichen Drucksache 0506/2020 - Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung hat die Verwaltung einen um­fassenden Katalog zur Verbesserung der ökologischen Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung vorgelegt. Neben der Erhöhung der Dachbegrünungsquote werden mit Blick auf die Durchgrünung des urbanen Raums und den Schutz sowie Ent­wicklung von Natur und Landschaft zahlreiche planerische Parameter aufgeführt, die bei erfolgreicher Umsetzung einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen kann.

 

Durch eine entsprechende Festsetzung wird z. B. die Anlage von sog. Schottergärten im Vorgartenbereich in geeigneten Bebauungsplänen, die aktuell im Verfahren sind, verboten. Dies soll zukünftige Garteneigentümer zur Anlage von ökologisch wert­vollen Vorgärten bewegen.

 

Auch in der Vergangenheit sind bei Neuaufstellung von Bebauungsplänen zahlreiche Festsetzungen zur Förderung der biologischen Vielfalt gemacht worden. Hierbei werden u.a. auch Artenlisten und geeignete Pflanzqualitäten mit heimischen Gehölz­arten für die Begrünung sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum durch die Verwaltung vorgegeben.

 

 

 

 

 

 

Weitere Mittelverwendung

 

Aktuell ist im Budget zum ökologischen Grünflächenmanagement noch eine Summe von rund 74.000 € vorhanden. Folgende Maßnahmen werden in 2021 noch aus dem vorhandenen Budget finanziert werden:

 

 

Mahd durch externe Dritte (Landwirte) 2021  13.000 €

Nachpflanzung von Stauden 6.500 €

Bau und Errichtung von Insektenhotels 14.000 €

Anschaffung von Informationsschildern 20.000 €

Regiosaatgut für Neueinsaat Blühstreifen (13 Flächen) 9.000 €

Monitoring (5 Jahre)  11.500 €              

Gesamt                                                         74.000 €

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez.
Henning Keune
Technischer Beigeordneter

gez.
Sebastian Arlt
Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.08.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

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14.09.2021 - Umweltausschuss - vertagt

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29.09.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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30.09.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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07.10.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

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07.10.2021 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen

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03.11.2021 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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10.11.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zur Kenntnis genommen