Berichtsvorlage - 0569/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Diverse Anregungen zur Verkehrsregelung u. a. während der Baumaßnahme Marktbrücke und zu Verschmutzungen im Hagener Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Vorberatung
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08.06.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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14.09.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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07.10.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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10.11.2021
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Sachverhalt
In Emails vom 24.02.2021 und 04.03.2031 richtete ein Antragsteller anliegende Mails an die Stadtverwaltung, in der folgende Anregungen vorgetragen wurden:
Sauberkeit der Grünflächen neben der Strecke zwischen Emst und Delstern
Er fragt, ob man den Vertrieb der dort hinterlassenen Verpackungsmaterialien
(z. B. von Mc Donalds) verhindern oder sanktionieren kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich kümmern sich die Waste Watcher um illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet. Sofern ein Verursacher ermittelt werden kann, wird gegen diesen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt. Außerdem hat dieser die Gebühren für die Entsorgung zu bezahlen. Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz „Verhaltensstörer vor Zustandsstörer“. Selbst wenn man unterstellt, dass man im vorliegenden Fall auf den Zustandsstörer zurückgreifen könnte, da der Verhaltensstörer regelmäßig nicht greifbar ist, kann es sich bei Mc Donalds nicht um den Zustandsstörer im Sinne von § 18 OBG NRW handeln, da Mc Donalds weder Eigentum, noch tatsächlichen Besitz über den Müll ausübt.
§ 5 der Gebietsordnung der Stadt Hagen regelt die Reinhaltung der Umgebung von Imbissbetrieben, Imbissständen, Imbisswagen und Trink-hallen.
Die Betreiber haben ausreichend Mülleimer aufzustellen und in einem Umkreis von 30 m den ihnen zuzuordnenden Müll aufzusammeln und zu entsorgen. Diese Regelung ist auch Gegenstand der Gewerbeanmeldung. Dieser Nahbereich ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Sauberkeit des Innenbereichs des Rathauses II
Es wird die Sauberkeit im Innenbereich/ Parkplatz zwischen Plus- Markt, Drogerie, Fitnessstudio und sozialem Rathaus moniert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hier handelt es sich um eine private Fläche. Aufgrund der Anregung wurde der Eigentümer vom Umweltamt kontaktiert und die Fläche innerhalb von zwei Tagen gereinigt. Der Eigentümer wurde angehalten, dieses weiterhin regelmäßig durchzuführen.
Verkehrsregelung am Emilienplatz- Linksabbiegespur der Heinitzstraße zum Finanzamt
Es wird die Optik durch Einziehung der Spur mit Baken beanstandet, zudem wird die Linksabbiegesituation für umweltunverträglich erachtet, da mehrere Lichtsignalanlagen- Umläufe gewartet werden muss, um dort links abbiegen zu können. Dadurch verschlechtere sich die Luft rund um den Hot- Spot am Finanzamt. Das erscheint dem Antragsteller unverhältnismäßig. Statt der Baken sollte ein Grünbeet oder eine kniehohe Abgrenzung analog der Brücke über die Volme am Wirtschaftsbetrieb Hagen eingesetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Linksabbieger von der Heinitzstraße in Fahrtrichtung Märkischer Ring ist als Ergebnis der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt Hagen aufgrund der Luftverschmutzung am Hot- Spot Märkischer Ring/ Finanzamt gesperrt worden.
Diese Achse wurde bewusst unattraktiv gemacht, damit diese Verkehrsbeziehung
nicht mehr voll umfänglich genutzt wird. Entsprechend ist der Linksabbieger auch in ein Festzeitprogramm geschaltet worden, der das Grün für den Linksabbieger verkürzt.
Die Spur wurde in Absprache mit der Bezirksregierung bewusst temporär nur mit flexiblen Baken gesperrt, da es ggf. nach Abschluss der Baumaßnahme Marktbrücke Ende dieses Jahres wieder zu einer Öffnung kommen kann.
Auch auf der Brücke über die Volme sind zu Beginn der Spureinziehungen Baken installiert, um rechtzeitig auf die Verengung hinzuweisen.
Baustellenregelung der Baumaßnahme Marktbrücke
Aus Sicht des Antragstellers sind/ waren die provisorischen Fahrspuren auf dem Märkischen Ring/ Volmestraße in der Dunkelheit schlecht erkennbar.
Dieses gilt auch für die provisorischen Fahrstreifen auf der Frankfurter Straße, Einmündung Märkischer Ring.
Zudem wird um Prüfung der neu eingerichteten Einbahnstraßenregelung in der Böhmerstraße gebeten. Diese sei widersprüchlich.
Weiterhin wird aus Umweltaspekten angeregt, die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf dem Märkischen Ring vom Finanzamt durchgängig bis zum Ende der Baumaßnahme auszuweisen und zwischenzeitlich nicht auf 50 km/h anzuheben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zuvor erfolgte provisorische Fahrspurenverschwenkung mit Gelbmarkierung und Anpassung der Fahrtrichtungspfeile auf dem Märkischen Ring/ Volmestraße war eindeutig. Zwischenzeitlich wurden die sich begegnenden Fahrspuren durch eine Grube im mittleren Fahrbahnbereich mit Baken voneinander getrennt.
Die Öffnung der Frankfurter Str. für den Individualverkehr zum Ring neben der Zulassung des Buslinienverkehrs in beiden Richtungen ist ebenfalls durch Errichtung einer gelben Sperrfläche mit im weiteren Verlauf vorhandenen gelb aufgetragenen Fahrtrichtungspfeilen eindeutig erkennbar. Aus der Frankfurter Straße kann nun von einer Spur in beide Fahrtrichtungen abgebogen werden.
Auch die Beschilderung der Böhmerstraße ist nicht widersprüchlich.
In der Böhmerstraße, Einmündung Frankfurter Straße sind die Zeichen 267 StVO (Durchfahrtsverbot) installiert. Die an dieser Stelle zuvor geltende Einbahnstraßenregelung wurde absolut eindeutig mit breiten roten Klebestreifen als ungültig markiert.
Lediglich bei der Ausfahrt vom Parkplatz des Verwaltungsgebäudes der Stadtverwaltung ist zur Verdeutlichung nochmals eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Frankfurter Straße eingerichtet worden. Diese Beschilderung konkurriert nicht mit dem Durchfahrtsverbot von der Frankfurter- in die Böhmerstraße und ist auch ausreichend weit entfernt.
Unfallauffälligkeiten waren nicht zu verzeichnen. Beschwerden sind nicht eingegangen.
Geschwindigkeitsreduzierungen sind nach § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo eine Gefahrenlage besteht. Diese besteht für den Märkischen Ring aus Luftreinhaltegründen ausschließlich in Höhe des Finanzamtes.
Im weiteren Verlauf der Straße begründet sich dieses erst wieder durch die Gefahrensituation innerhalb der Baustelle.
Weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen zwischen Hot- Spot und Baustelle sind somit nicht möglich. Die Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung, achtet ausdrücklich auf Einhaltung dieser Vorgaben.
Rodung des Wäldchens in der lang gezogenen Kehre am Volmeabstieg
Aus Sicht des Beschwerdeführers hätte das junge Laubholzwäldchen stehen bleiben können und müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die hier angesprochene Gehölzpflegemaßnahme im Zuge des Volmeabstiegs wurde durch Straßen.NRW durchgeführt.
Der Grund dafür bestand in einer sehr inhomogenen Struktur der dort vorhandenen Gehölze. Viele der dort gewachsenen Gehölze - vor allem junge Bäume - wiesen ein sehr schlechtes Verhältnis zwischen Höhe und Stammdurchmesser auf.
Durch den engen Bestand hatten die einzelnen Bäume keinen Platz, sich stabil zu entwickeln und haben all ihre Kraft in das Längenwachstum gesteckt.
Immer wieder fielen Bäume um oder brachen bei stärkeren Winden ab und sorgten so für eine Verkehrsgefahr.
Um der ganzen Fläche eine neue Struktur zu geben und damit sich die Bäume wieder natürlich entwickeln können, wurden die dünnen Stämmlinge entfernt. Die großen und gut entwickelten Bäume wurden soweit stehen gelassen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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205,9 kB
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14.09.2021 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beauftragt die Verwaltung
- Überprüfung der Verkehrsregelung am Emilienplatz: Linkssabbiegespur der Heinitzstraße zum Finanzamt
- Durchgängige Tempo-30-Regelung zwischen Emilienplatz und der Baumaßnahme Marktbrücke
- Verunreinigung der Grünflächen an der Straße „Bergruthe/Am Berghang“, insbesondere durch Verpackungsmüll