Beschlussvorlage - 0334/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.06.2021
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14.09.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Hagen beschließt:
1. Die Stadt Hagen beteiligt sich am European Climate Award (eca)-Prozess für die
Dauer von vier Jahren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
zur Durchführung des eca-Prozesses zu stellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Umgang mit dem Klimawandel erfordert eine Strategie, die sowohl Maßnahmen zur Minderung klimaschädlicher Treibhausgase (Klimaschutz) als auch zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erforderlich macht.
Ergänzend zum Beschluss des Integrierten Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Hagen soll die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen durch ein kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung organisiert werden. Denn die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bedarf der Einbeziehung einer Vielzahl von unterschiedlichen Akteuren, da es sich bei der Klimaanpassung um ein Querschnittsthema handelt, dass sich über die verschiedensten Fachgebiete erstreckt (z.B. Bauleitplanung, kommunale Gebäude, Hochwasserschutz, Grüne Infrastruktur, etc.).
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für dieses Zertifizierungsverfahren Fördermittel zur Verfügung. Städte, Gemeinden und Kreise werden bei der Durchführung über Zuwendungen auf der Grundlage der Richtlinie „Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ unterstützt.
Für die Teilnahme an diesem Förderprogramm ist ein politischer Beschluss als Antragsvoraussetzung erforderlich. Um die Antragsfrist nicht zu versäumen, hat die Verwaltung vorbehaltlich des Beschlusses einen Förderantrag eingereicht.
Begründung
Der Klimawandel nimmt in der politischen Diskussion einen immer größeren Raum ein. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Hagen bereits mehrere Beschlüsse zum Thema Klimaschutz und Klimaanpassung im Stadtgebiet gefasst (u.a.: Mitgliedschaft des Klima-Bündnisses, Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) und dessen Fortschreibung, Beteiligung am European Energy Award, Beitritt zum Konvent der Bürgermeister, Klimanotstandsbeschluss, Masterplan Nachhaltige Mobilität etc.). Denn der derzeitige Klimawandel erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Minderung klimaschädlicher Treibhausgase (Klimaschutz) und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Zur Förderung des Engagements im Klimaschutz hat Hagen bereits viermal die Teilnahme am Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren European Energy Award (eea) mit Erfolg abgeschlossen. Der eea ist ein europaweites Management- und Zertifizierungsverfahren im kommunalen Klimaschutz, mit dem Klimaschutzaktivitäten in Kommunen regelmäßig überprüft und gesteuert werden. Alle vier Jahre erfolgte eine eea-Auszeichnung durch ein externes Audit. Zuletzt ist die Stadt Hagen 2020 mit Silber ausgezeichnet worden. Seit dem 01.01.2019 wird der European Energy Award in NRW seitens der Landesregierung allerdings nicht mehr gefördert.
Durch die Bundesgeschäftsstelle eca in Berlin, die auch zuvor erfolgreich den eea in die Umsetzung brachte, wurde nun der European Climate Adaptation Award (eca) entwickelt. Die Stadt Hagen hat sich bei der Bundesgeschäftsstelle eca und beim Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich ETN über das neue Förderprogramm informiert und plant die geförderte Teilnahme.
Wie der eea ist auch der eca ein Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren. Mit dem eca können Städte die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen vorantreiben.
Ein*e eca-Berater*in begleitet den gesamten Prozess und wird die Anpassungspotenziale und Handlungsoptionen einer Kommune ermitteln und einen Plan zur Umsetzung von für die Kommune geeigneten Maßnahmen erstellen. Der eca startet mit der Erfassung und Dokumentation aller schon umgesetzten Aktivitäten in einer Ist-Analyse. Im Blickfeld stehen hier die Betroffenheit der Kommune durch die lokal prognostizierten Folgen des Klimawandels sowie die bisherigen Anpassungsaktivitäten in der Kommune. Die Bearbeitung des Prozesses erfolgt durch ein fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung. Hier bietet das städtische Klimaanpassungskonzept mit den Maßnahmenempfehlungen eine wichtige Grundlage.
Auf der Basis einer Bestandsaufnahme wird ein Stärken-Schwächen-Profil erstellt, das dazu dient, die bestehenden Handlungsbedarfe zu bestimmen und notwendige Anpassungsmaßnahmen umzusetzen und weiter zu entwickeln. Ein eca-Zyklus durchläuft in der Regel vier Jahre und schließt, genau wie das eea-Verfahren, bei nachweisbarem Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten mit einer externen Zertifizierung und Auszeichnung ab. Die Prozessschritte werden in regelmäßigen Zyklen wiederholt, um die Anpassungsaktivitäten fest in der kommunalen Arbeit zu verankern, sodass ein ständiger Entwicklungsprozess in der Kommune ermöglicht wird.
Kosten und Finanzierung
Von der Bundesgeschäftsstelle und über ein aktuelles Richtpreisangebot gibt es eine Kostenkalkulation, die den Kommunen als Orientierungswert dienen soll. Demnach wären pro Jahr durchschnittlich rund 14.500 € inkl. MwSt. einzuplanen. Entsprechend entstehen Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 in Höhe von insgesamt knapp 58.000 € inkl. MwSt.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt aktuell aus eigenen Haushaltsmitteln im Bereich Klimaanpassung wieder Fördermittel zur Verfügung (Forschungszentrum Jülich, Stand: April 2021). Innerhalb dieser Förderung werden Städte, Gemeinden und Kreise in NRW bei der Durchführung dieses kommunalen Qualitätsmanagement - und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung unterstützt. Gefördert wird die Teilnahme und Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Sie wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss bereitgestellt.
Die Zuwendung beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für
- das Honorar für die externe Moderation und Beratung
- und externe Auditierung der Zertifizierung zum Abschluss der Projektlaufzeit nach spätestens 4 Jahren sowie
- die Programmbeiträge oder Lizenzgebühren
- Aufbau eines Controlling-Verfahrens und Etablierung als zyklischen Verbesserungsprozess, interne Erfolgskontrolle
Maximal zuwendungsfähige Gesamtausgaben betragen auf der Grundlage des Angebotes knapp 55.400 Euro und setzen sich aus den Förderungen des Landes und einem Eigenanteil zusammen. Da die Stadt Hagen am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ (Stärkungspaktgesetz NRW) teilnimmt, kann eine erhöhte Förderquote, unter Berücksichtigung von § 23 Landeshaushaltsordnung beantragt werden. Somit kann der höhere Fördersatz von 90 % zugelassen werden. Die Aufbringung des dann 10-Prozentigen Eigenanteils von jährlich etwa 1.500,- Euro wurde von der Mark-E AG zugesichert.
Laut Mitteilung des Projektträgers Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (ETN) ist davon auszugehen, dass aufgrund der begrenzten Mittel lediglich einige antragstellende Kommunen landesweit von der Förderung profitieren können. Insofern ist hier schnelles Handeln gefragt.
Ein Politischer Beschluss des Antragstellers/der Antragstellerin über die Programmteilnahme ist verpflichtender Anteil der Antragsanlagen, kann aber nachgereicht werden. Vorbehaltlich des politischen Beschlusses hat die Verwaltung bereits einen entsprechenden Förderantrag gestellt.
Die Teilnahme am European Climate Adaptation Award (eca) ist aus Sicht der Verwaltung eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits laufenden Aktivitäten zur Klimaanpassung und zu den operativen Zielen der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie. Zudem bietet sich die Chance auf eine drittmittelfinanzierte Prozessunterstützung. Die Verwaltung empfiehlt daher, an dem Zertifizierungsverfahren teilzunehmen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Zuwendung über die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens, Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Eigenanteil über die Bereitstellung des 10%igen Eigenanteils durch die Mark-E AG |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5610 | Bezeichnung: | Umweltschutz |
Auftrag: | 1561040 | Bezeichnung: | Umweltplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414100, 414500 | Bezeichnung: | Zuweisung vom Land |
| 542950 | Bezeichnung: | Sonst. Aufw. Inanspruchnahme v. Diensten |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 | -11738,16 | -11738,16 | -11738,16 | -14629,86 |
Ertrag (-) | 414500 | -1304,24 | -1304,24 | -1304,24 | -1625,54 |
Aufwand (+) | 542950 | 13042,40 | 13042,40 | 13042,40 | 16255,40 |
Eigenanteil |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. |
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Henning Keune Technischer Beigeordneter |
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gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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