Berichtsvorlage - 0180/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den folgenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über den Umsetzungsstand zum Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Die Vorlage dient gleichzeitig als Antwort der Verwaltung auf den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Umsetzungsstand Klimaanpassung“ (DS 0751/2020) sowie den Vorschlag der SPD-Fraktion „Landesprogramm Klimaresilienz“ (DS 0042/2021).

 

Das o.g. Förderprogramm wurde im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes NRW aufgelegt. Mit dem Sofortprogramm wird den Kommunen eine finanzielle Förderung von investiven Klimaanpassungsmaßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent ermöglicht. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die zu einer Minderung des städtischen Wärmeinseleffekts beitragen, wie z.B. Maßnahmen der Begrünung oder Verdunstung.

Inhaltlich lässt sich das Förderprogramm somit sehr gut auf verschiedene Maßnahmensteckbriefe des Integrierten Klimaanpassungskonzepts der Stadt Hagen (InKlaH) übertragen. Zu nennen seien hierbei die folgenden Maßnahmen:

 

M4: Thermische Entlastung durch offene Wasserflächen

M5: Förderung der Außenbeschattung von Gebäuden

M11: Förderung urbaner Durchgrünung

 

Diesbezüglich hat die Verwaltung im Rahmen eines ersten Brainstormings eine Vielzahl an potentiellen Maßnahmen identifiziert, die für einen Förderantrag im o.g. Programm inhaltlich infrage kämen. Diese wurden daraufhin in einer Prioritätenliste festgehalten und durch die einzelnen Fachbereiche und Ämter hinsichtlich der Umsetzbarkeit genauer geprüft (s. Anlage). So ergeben sich aus den Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie diverse Anforderungen an die geförderten Maßnahmen, die bereits im Auswahlprozess mitgedacht werden mussten. Dies gilt insbesondere für die folgenden Punkte:

 

- Zeitliche Fristen: Einreichen des Förderantrags bis 31.12.2021 und inhaltliche Umsetzung der Maßnahmen bis 30.06.2022.

- Die ausgewählten Gebäude und Flächen müssen einer besonderen mikroklimatischen Belastung unterliegen.

- Für die geförderten Maßnahmen gilt eine fünfjährige Zweckbindung.

 

Unabhängig von den Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie ist es dringend erforderlich, dass die Maßnahmen auch mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden können. Dies betrifft nicht nur die Beantragung der Fördermittel, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Maßnahme bzw. die damit einhergehenden Folgeaufgaben und -kosten (z.B. bei der Pflege von neuen Grünstrukturen).

 

Um den o.g. Tatsachen gerecht werden zu können und um eine erfolgreiche Fördermittelbeantragung und Umsetzung zu gewährleisten, setzt die Verwaltung daher zunächst einen Fokus auf die Umsetzung von Fassadenbegrünungen. Diesbezüglich sollen Fördergelder für die Begrünung der Fassaden der folgenden öffentlichen Gebäude beantragt werden: Rathaus an der Volme (Bauteil A), Cuno-Berufskolleg, Kindertagesstätte Martinstraße. So macht sich der städtische Wärmeinseleffekt bereits heute an allen drei Gebäuden bemerkbar. Durch „vorgehängte“ bzw. „vorgestellte“ Fassadengrünelemente und den damit verbundenen Verdunstungs- und Verschattungseffekten soll zukünftig eine Senkung der Raumtemperaturen erreicht werden. Die Fassadenbegrünungen sollen zudem für eine bessere Luft- und Aufenthaltsqualität sorgen.

 

Da die Verwaltung bereits am 07.09.2020 vom Umweltausschuss mit der Beantragung der Fördermittel aus dem o.g. Programm beauftragt wurde, wurde mit den Vorbereitungen eines entsprechenden Förderantrags bereits begonnen und auch die inhaltlichen Planungen wurden bereits aufgenommen. Ferner wird parallel dazu geprüft, ob vor dem Hintergrund des o.g. Förderprogramms weitere Maßnahmen der Klimaanpassung umgesetzt werden können. Dies betrifft insbesondere die Beschaffung und Aufstellung von sogenannten „mobilen Bäumen“. Hier sind zunächst jedoch noch geeignete Standorte und mögliche Folgekosten zu identifizieren und Zuständigkeiten zu klären. Um zeitliche Verzögerungen hinsichtlich der o.g. Fassadenbegrünungen zu vermeiden, behält die Verwaltung sich vor, für die Umsetzung weiterer Klimaanpassungsmaßnahmen einen separaten Förderantrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. In diesem Falle würden die Gremien erneut informiert werden.

 

Diese Berichtsvorlage hat zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen. Zwar ergeben sich nach einer überschlägigen Ersteinschätzung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft für die Fassadenbegrünungen der o.g. Gebäude Gesamtkosten von etwa 290.000 Euro - diese wären nach den jetzigen Förderbedingungen bei einem positiven Förderbescheid aber voraussichtlich bis zu 100 Prozent refinanzierbar. Dementsprechend erfolgt die Umsetzung der Maßnahme nur unter dem Vorbehalt, dass ein entsprechender Förderantrag bewilligt wird und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die Gremien würden dann zu gegebenem Zeitpunkt erneut beteiligt und über konkrete finanzielle Auswirkungen informiert werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 


Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung:
Mithilfe des Förderprogramms sollen Klimaanpassungsmaßnahmen durchgeführt werden, die als stadtklimatische Ausgleichsmaßnahmen zu einer lokalen Entlastung des Wärmeinseleffekts beitragen können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

 

Henning Keune
Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

14.09.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen