Beschlussvorlage - 0673/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Hagen an dem Förderaufruf REACT-EU „Grüne Infrastruktur“r die Umsetzung der Planung zur Rekonstruktion der Park- und Gartenanlage Hohenhof im Rahmen der IGA 2027.

 

2. Der Rat beschließt die vorliegende Ausführungsplanung zur Rekonstruktion der historischen Gartenanlage Villa Hohenhof von L-A-E Ehrig, Bielefeld.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Die Stadt Hagen hat sich mit der Villa Hohenhof in die Vorbereitung und Planung der IGA Metropole Ruhr 2027 auf der Ebene Unsere Gärten eingebracht. Der Pro-jektbeirat hat diese Maßnahme im Rahmen des Filter- und Qualifizierungsprozesses gewürdigt und - versehen mit dem ersten Stern in die Liste der investiven Projekte der Ebene „Unsere Gärten“ (Projekt 39) aufgenommen.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Leitprojektes „Offensive Grüne Infrastruktur 2030 - Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse - Bausteine zur Umsetzung im Jahr 2020 - wurde bereits die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Park- und Garten­anlage Hohenhof zu 100 % aus Zuwendungen des Landes NRW gem. §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) gefördert. Mit der Drucksache 0334/2020 "Grüne Lückenschlüsse"- Förderanträge zu Hohenhof und Geopfad II Vorhalle wurde im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksvertretung Nord berichtet.

 

Die Förderung der Objektplanungen erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die jeweilige Planung ab Vorlage des Verwendungsnachweises bis zum Jahr 2027 umzusetzen und der Stand der Umsetzung jährlich zu berichten ist. Eine mit allen Beteiligten abgestimmte Ausführungsplanung ist am 30.06.2021 abgeschlossen worden und liegt aktuell zur Umsetzung bereit. Zum gegenwertigen Zeitpunkt ist der Verwaltung, wie auch der Bezirksregierung Arnsberg perspektivisch keine verlässliche Förderkulisse r die kommenden Jahre bis 2027 bekannt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 18.06.2021 einen Förderaufruf veröffentlicht und stellt im Rahmen der Initiative Recovery Assistance for Cohesion and the Terri-tories of Europe (REACT-EU) Finanzmittel in Höhe von 4 Mio. € auch für die „Grüne Infrastruktur“r die Jahre 2021/2022 zur Verfügung. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Kommunen haben abweichend von den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ aufgrund von § 28 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2021 des Landes NRW die Möglichkeit einer Vollfinanzierung.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung in den letzten Wochen intensiv geprüft, ob eine Teilnahme an diesem Förderaufruf möglich ist und so schnell wie möglich einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt, da die Bewilligung der Fördermittel nach dem Windhundprinzip erfolgt und die Konkurrenz groß ist.

 

Neben der zu erwartenden Förderung in Höhe von rund 1.348.500 € in den Jahren 2021/2022 wird für diese investive Maßnahme ein Eigenanteil in Höhe von rund 421.850 € verteilt auf die Jahre 2021 bis 2025 bei der Stadt Hagen verbleiben, der durch dieses Förderprogramm nicht abgedeckt werden kann.

 

Begründung:

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat am 18.06.2021 den Aufruf REACT EU „rderprogramm Grüne Infrastruktur“ veröffent­licht. Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt Hagen für die Rekonstruktion der historischen Gartenanlage der Villa Hohenhof die Möglichkeit einer Förderung aus diesem Programm aufgezeigt.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Leitprojektes „Offensive Grüne Infrastruktur 2030 - Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse - Bausteine zur Umsetzung im Jahr 2020 wurde bereits die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Park- und Gartenanlage Hohenhof zu 100 % aus Zuwendungen des Landes NRW gem. §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) gefördert. Mit der Drucksache 0334/2020 "Grüne Lückenschlüsse"- Förderanträge zu Hohenhof und Geopfad II Vorhalle wurde im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksvertretung Nord berichtet. Mit einer Anschlussförderung könnte die nunmehr abgeschlossene Planung realisiert werden. Seinerzeit erfolgte die Förderung der Objektplanungen, wie auch der Mach­barkeitsstudien, unter der auflösenden Bedingung, dass die jeweilige Planung ab Vorlage des Verwendungsnachweises bis zum Jahr 2027 umzusetzen und der Stand der Umsetzung jährlich zu berichten ist.

 

Der o. a. Förderaufruf soll im Rahmen der Initiative Recovery Assistance for Cohe­sion and the Territories of Europe (REACT-EU) der „Unterstützung der Krisenbe­ltigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen dienen sowie zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“, um die grüne Transformation in Nordrhein-Westfalen voran­zubringen. Das Ziel des REACT-EU-Förderprogramms „Grüne Infrastruktur“ ist, die Schaffung, der Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung von Elementen der Grünen Infrastruktur, vorwiegend im urbanen Umfeld sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Schaffung von naturtouristischen Angeboten in NRW. In diesem Kontext stehen Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität sowie Maßnahmen zur Erhöhung der psychischen und physischen Gesundheit, die wohn- und arbeitsnahes sowie touristisches Naturerleben und deren Erschließung fördern.

 

Grundlage der Förderung im REACT-EU-Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ sind neben der EFRE RRL (Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in der Förderperiode 2014-2020 im Land Nordrhein-Westfalen) die Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ (RL GI) des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW). Kommunen können abweichend von den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ aufgrund von § 28 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2021 des Landes NRW von der Möglichkeit einer Vollfinanzierung profitieren. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderricht­linien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. Die Förderung erfolgt als Projekt­rderung im Wege der Ausgabenerstattung. Die kritische Zuwendungsvoraus­setzung ist der Durchführungszeitraum, das Vorhaben muss bis zum 31.12.2022 ab­geschlossen sein.

 

Der Förderaufruf REACT-EU „Grüne Infrastruktur“ bietet der Stadt Hagen die Mög­lichkeit für große Teile der Umsetzung der Maßnahme Villa Hohenhof eine weitere 100 % Förderung zu erhalten. Gegenstand des Förderantrags sind im Wesentlichen garten- und landschaftsbauliche Arbeiten in einer Höhe von rund 1.770.350 €. Davon könnten durch das Förderprogramm rund 1.348.500 € in den Jahren 2021/2022 ge­rdert werden. Für diese investive Maßnahme sind Kosten in Höhe von rund 421.850 € nicht förderfähig bzw. werden aufgrund der kurzen Laufzeit nicht durch diesesrderprogramm abgedeckt. So verbleibt für die Stadt Hagen bei der Durch­hrung dieser Investition ein Eigenanteil von ca. 421.850 €, der sich auf die Haus­haltsjahre 2021 bis 2025 verteilen wird.

 

Durch die Teilnahme an diesem Programm wird der Stadt Hagen die Möglichkeit eröffnet, zeitnah die Umsetzung einer denkmalgerechten und nachhaltigen Neu­gestaltung der Park- und Gartenanlage Hohenhof durchzuführen und damit die Zuwendungsvoraussetzungen aus dem Aktionsprogramm ‚Grüne Lückenschlüsse zu erfüllen. Dadurchrde eines der wertvollsten Baudenkmäler der Stadt Hagen und der Region kurzfristig in neuem Glanz erstrahlen und seine Attraktivität erhöhen nnen und dies noch weit vor dem Präsentationsjahr der IGA Metropole Ruhr 2027.

 

Zeitplanung

 

Nach zahlreichen Rücksprachen mit der Bezirksregierung sieht die Stadt Hagen große Chancen auf einen positiven Bescheid, so dass die Verwaltung zusammen mit dem WBH einen ambitionierten Zeit- und Kostenplan erstellt hat, der eine Umsetzung innerhalb der durch das Förderprogramm gesetzten Rahmen­bedingungen möglich machen könnte (siehe Anlage 1). Voraussetzung für eine mög­lichst reibungsfreie Begleitung und Umsetzung der Maßnahme ist eine projekt­orientierte, enge Zusammenarbeit der Ämter/Fachbereiche 49, 60, 61, 69 sowie des WBH bis zum Abschluss dieser Maßnahme am 31.12.2022 (Durchfüh­rungs­zeitraum), die ggf. auch von bisherigen Zuständigkeiten und Vereinbarungen abweicht.

 

Einvernehmlich und abweichend von der bestehenden Leistungsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung Hagen und dem WBH ist die Leistungsphase 6 (Lph 6 HOAI Vorbereitung der Vergabe) mit 7% vom Gesamthonorar im Rahmen einer Direktvergabe an das Büro Ehrig bereits vergeben worden, da dieses Büro unter dem zeitlichen Aspekt aus der bereits erarbeiteten Entwurfs- und Ausführungs­planung  (Lph 3 + 5) leichter und vor allem schneller das Leistungs­verzeichnis erstel­len kann (siehe Zeitplanung, Absatz 2).

 

Diese Kosten in Höhe von ca. 18.300,00 € werden nicht Gegenstand des Förder­antrags sein, da die Beauftragung und Durchführung noch vor Bewilligung erfolgen wird. Nur so kann der vorgegebene, knapp bemessene Zeitplan eingehalten werden. Diese Mittel könnten von der Stadt Hagen aus der im Haushalt 2020/21 vorhandenen Position Vorplanung vom FB 61 bestritten werden, die in einer Höhe von 95.000,00 €r die Villa Hohenhof für die Jahre 2020/2021 eingestellt worden waren und auf­grund der 100%-Förderung im Förderprogramm Offensive Grüne Infrastruktur 2030 - Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse - Bausteine zur Umsetzung im Jahr 2020 unangetastet blieb. Die Beauftragung ist nach positivem Beschluss im Verwaltungs­vorstand bereits erfolgt.

 

Sollte die Förderung im REACT-EU-Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ bis Ende September nicht verbindlich durch die Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellt werden können, so wird die Stadt Hagen auch aus zeitlichen Gründen den Förderantrag zu­ckziehen müssen, da dann der Zeitplan und die Durchführung der Maßnahme bis zum 31.12.2022 und damit die Zuwendungsvoraussetzungen erheblich gefährdet sein könnte. Es wird zum gegebenen Zeitpunkt erneut berichtet werden.

 

Kostenplanung

 

r die Stadt Hagen entstehen über die Förderung hinaus weitere investive Kosten in Höhe von rund 421.850 € im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme, welche durch die Stadt Hagen zu 100 % übernommen werden müssen (siehe Anlage 2). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Es zählen dazu die Leistungen des WBH, die sich über die Jahre 2021 bis 2025 im Rahmen dieser Baumaßnahme erstrecken. Die Gesamtkosten für die Ingenieur­leistungen des WBH für die Leistungsphasen 7- 9 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gem. Leistungsvereinbarung wurden in einer Höhe von rund 101.950 ermittelt.

 

Der Durchführungszeitraum für die Fördermaßnahme endet am 31.12.2022. Daher fallen die Fertigstellungspflege sowie die zweijährige Entwicklungspflege der Pflanzungen nicht in den Durchführungszeitraum und sind somit keinrder­gegenstand. Die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von ca. 282.929 € sind für die Jahre 2023 bis 2025 zu veranschlagen.

 

Die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzungen im Anschluss an die Bauarbeiten und ggf. anfallende Nebenarbeiten sowie die Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Waldumwandlung (s. u.) würden in den Haushaltsjahren 2022/2023 einen Betrag in Höhe von ca. 222.617 erfordern. Für die nachfolgenden Haushaltsjahre bis 2025 rund 168.440 €. Die laufenden konsumtiven Aufwendungen zur Pflege der Gartenanlage sind über das laufende Grünunterhaltungs-Budget des WBH gedeckt.

 

Durch die Planungen zur Rekonstruktion der historischen Gartenanlage wird eine Waldumwandlung an anderer Stelle im Stadtgebiet notwendig. Derzeit scheint gemäß des Verhandlungsstands mit dem Betrieb Wald und Forst NRW eine Waldumwandlung auf städtischen Flächen im Grünzug Eilpe glich zu sein, so dass hier lediglich mit Kosten in der Größenordnung von ca. 15.000 €r die Aufforstung zu rechnen ist.

 

Die Entscheidung für oder gegen die Inanspruchnahme der Förderung r die Maßnahme Rekonstruktion der historischen Gartenanlage Villa Hohenhof im Rahmen des Förderprogramms REACT-EU „Grüne Infrastruktur“ muss im Hinblick auf die Ungewissheit erfolgen, ob sich in den nächsten zwei Jahren oder darüber hinaus anderweitige Fördermöglichkeiten ergeben könnten. Der Verwaltung, wie auch der Bezirksregierung Arnsberg, sind perspektivisch keine verbindlichenrderprogrammer die kommenden Jahre bis 2027 bekannt. Auch bei bisher in Anspruch genommenen Förderprogrammen, ist i. d. R. ein durchschnittlicher Anteil von 20% der förderfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil bei der Stadt verblieben. Bei Inanspruchnahme dieses Förderprogramms mit seinen dargestellten Einschränkungen und damit verbunden finanziellen Auswirkungen, stünde sich die Stadt Hagen daher nicht schlechter, als bei sonst üblichen Förderungen. Bei Verzicht auf die aktuelle Fördermöglichkeit durch das Programm REACT-EU bleibt die Umsetzung der Rekonstruktion der Gartenanlage Villa Hohenhof im geplanten Zeitraum bis 2027 jedoch weiterhin fraglich.

 

Ziel der Maßnahme

 

Der Hohenhof in Hagen, den der belgische Künstler und Architekt Henry van de Velde (1863-1957) als Wohnhaus für den Hagener Folkwang-Gründer Karl Ernst Osthaus (1871-1921) und seine Familie gebaut hat, zählt zu den bedeutendsten architekturgeschichtlichen Gebäuden Europas. Wohnhaus und Gartenanlage wurden kurz nach der Jahrhundertwende gebaut und sind eines der wenigen erhaltenen Beispiele für ein Jugendstil-Gesamtkunstwerk.

 

Das Gebäude mit der dazugehörenden Remise und großgigen Garten- und Parkanlage bildet den süstlichen Abschluss des Areals, der von Karl Ernst Osthaus am Anfang des 20. Jahrhunderts initiierten, jedoch unvollendet gebliebenen „Gartenvorstadt Hohenhagen“. Gegenstand der vorliegenden Planung ist die Wiederherstellung der Park- und Gartenanlage nach historischem Vorbild auf der Grundlage der vorliegenden Ausführungsplanung des Büros Landschaftsarchitektur Ehrig, Bielefeld (siehe Anlage 3 Ausführliche Vorhabensbeschreibung).

 

Ziel ist, den Hohenhof in seiner Gesamtheit wieder stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stellen und so auf das einzigartige Zeugnis der Bau- und Gartenkunst aus der Epoche Anfang des 20. Jahrhunderts hinzuweisen. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Klima-Resilienz der Anlage selbst und seines Umfeldes durch Anpflanzung neuer Gehölze und Sträucher und die Schaffung neuer Grünbereiche geleistet werden. Durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität entsteht zukünftig ein besonderer, attraktiver Ort der Erholung im innerstädtischen Raum.

 

Auf lokaler und regionaler Ebene kann die wiederhergestellte Gartenanlage des Hohenhofs einen Betrag zur Verbesserung des Naturerlebens unmittelbar vor der eigenen Haustür leisten. Dank der neuen, angepassten Wegeführungen, erschließen sich Erkundungsrouten durch die einzelnen Gartenteile. Dank der geschaffenen Ruheplätze und Sitzmöglichkeiten mit Ausblick, nnen die Besucher hier zur inneren Ruhe und Einkehr gelangen. Langfristig soll das Gesamtkunstwerk Hohenhof landes- und bundesweit zum dauerhaften Anziehungspunkt mit ganzjährigen Nutzungs­angeboten für Kultur, Freizeit und auch Dienstleistungen (z. B. Ambientetrauungen) und damit zu einem wichtigen Identifikationsort von überregionaler Ausstrahlung gemacht werden.

 

Vegetations- und bautechnische Maßnahmen

 

Die Gartenanlage des Hohenhof setzt sich zusammen aus einem gärtnerisch intensiv gestalteten Teil im unmittelbaren Umfeld des Gebäudekomplexes sowie einem weitestgehend landschaftlich belassenen Bereich in dessen weiterem Umfeld. Die Planung stützt sich auf zahlreiche historische Quellen und sieht grundsätzlich die Wiederverwendung von in der Gartenanlage lagernden Materialien vor. Das betrifft
z. B. Mauerelemente und -abdeckungen, Sandsteineinfassungen, Wegeplatten, Natursteineinfassungen. Fehlende Materialien werden soweit möglich aus den gleichen Quellen dazu erworben. Alle Sitzgelegenheiten werden entsprechend belegter Vorbilder aus weiß gestrichenem Holz gefertigt. In sehr schattigen Bereichen kommen auch natürliche Steinbänke aus regionalen Steinbrüchen zum Einsatz.

 

Zum gärtnerisch intensiv gestalteten Teil gehört der Westgarten, der Südgarten, die Ostterrasse sowie der Nordgarten. Hier müssen zunächst die baulichen Strukturen wiederhergestellt werden, welche durch die verschiedenen Nutzungen seit 1945 abgebrochen und beseitigt worden sind. Das betrifft insbesondere in Teilbereichen die Wiederherstellung der Einfriedung durch Zäune und Mauern, der Wirtschafts- und Gartenwege sowie die Terrassierung des Westgartens mit seinen Stützmäuerchen und der gepflasterten Rotdornallee. Aber auch Hinweise auf die damalige Ausstattung des Gartens, die zerstört oder verloren gegangen sind, wie etwa die Plastik der Serenité, der Buddha in der gleichnamigen Buddhagrube, sollen dem heutigen Besucher die kulturelle Bedeutung das Gartens näherbringen. Auf eine Rekonstruktion wird dabei jedoch verzichtet. Auch die Plastik der Serenité ist nicht mehr vorhanden. Ihr Standort wird nur durch eine entsprechende Andeutung auf dem Sockel markiert. Auch wenn erst nachträglich der Gartenanlage hinzugefügt, so gehört auch die Herausstellung des Grabmales von Karl Ernst Osthaus mit zum Umfang dieser Maßnahme und lässt damit die zeitgeschichtliche Entwicklung ablesen (siehe Anlage 4).

 

Nach der Wiederherstellung der baulichen Strukturen, wird die dazugehörende Ve-getation angelegt, wie etwa die Allee aus Rotdornen, (Obst-)Baumhaine, Hecken- und Strauchpflanzungen, Staudenrabatten, Wiesen- und Rasenflächen. Für das Bepflanzungskonzept engagierte Karl Ernst Osthaus, der auch langjähriges Mitglied der Deutschen Gartenstadtgesellschaft war, im Jahr 1913 den Gartenarchitekten und Landschaftsplaner Leberecht Migge, der wie er selbst und auch van de Velde Mitglied im Deutschen Werkbund war. Migge sollte, unter Berücksichtigung der durch van de Velde angelegten Grundstrukturen, neue Bepflanzungspläne konzipieren. Außerdem entwickelte Migge den durch eine südliche Erweiterung des Gartens hinzugewonnenen Waldbereich sowie den sog. Anger. Denn zur Gesamtanlage des Gartens der Villa Hohenhof gehören auch diese natürlich belassenen Wald- und Wiesenbereiche, die heute teils als geschützter Landschaftsbestandteil und teils als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind und als Wald im Sinne des Gesetzes gelten (siehe Anlage 5). Der geschützte Landschaftsbestandteil (Nr. 1.4.2.49 „Hohenhof“ (Kalkbuchenwald) bleibt durch die Maßnahme unangetastet, ihm wird lediglich ein Saumbiotop vorgelagert.

 

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Anger geprägt durch einen weiten Blick in die offene Kulturlandschaft talwärts Richtung Osten, die südlich und nördlich noch durch weitere Bebauungen im Rahmen der Gartenvorstadt Hohenhagen ergänzt werden sollte. Heute wird der Blick durch die Baumkulisse zur Abschirmung der Autobahn begrenzt. Im Bereich des Angers sollen neben dem Wald, weitere Lebensräume für die Erhöhung der Artenvielfalt wiederhergestellt werden. So sollen wieder die ursprünglich vorhandenen offenen Wiesenbereiche mit unterschiedlichen Ansprüchen an den Boden, eine Streuobstwiese im Bereich des Taubenhauses und die Initialisierung einer standortgerechten und artenreichen Waldsaumvegetation angelegt werden.  Durch die hierdurch bedingte Umwandlung von Wald in Wiese, muss der verloren gegangene Wald an anderer Stelle wieder neu geschaffen werden. Hierfür bietet die Stadt Hagen Ausgleichsflächen im Eilper Grünzug zur Wiederaufforstung an (Anlagen 6 und 7).

 

Schlussbemerkung

 

Seit 1999 ist der Hohenhof ein ‚Ankerpunkt der in Trägerschaft des RVR betriebe-nen ‚Route der Industriekultur. Der Garten des Hohenhofs wurde in das seit 2006 bestehende Europäischen Gartennetzwerk (EGHN) als einer der Gärten des Ruhr-gebiets in den Themenschwerpunkt ‚Geschichte der Gartenkunst gewählt. Die Villa einschließlich der Garten- und Waldanlagen ist 2010 in die Denkmalliste der Stadt Hagen aufgenommen worden. Eine weitere Anerkennung erhielt der Hohenhof 2015 mit der Aufnahme in das Netzwerk berühmter Architektenhäuser des 20. Jahr-hunderts ICONIC HOUSES. Es ist das einzige gelistete Gebäude im Ruhrgebiet und eines von zwei Gebäuden in NRW. Die Rekonstruktion der Garten und Parkanlage würde die herausragende Stellung des Gesamtkunstwerks dementsprechend unterstreichen und seine Attraktivität weit über Hagen hinaus steigern.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1. Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Villa Hohenhof - Rekonstruktion der historischen Gartenanlage; Die Maßnahme wird im Rahmen der Haushaltsplanung im Teilplan 2520 in der Verantwortlichkeit von FB 49 im Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.

 

 

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2520

Bezeichnung:

Kultur-Kunst-Geschichte

Finanzstelle:

5000627

Bezeichnung:

Rekonstruktion Garten Villa Hohenhof

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Învestitionszuwendung vom Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Einzahlung (-)

681100

1.348.479

9.205

1.339.274

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

1.770.329

39.998

1.439.962

121.929

84.220

84.220

Eigenanteil

421.850

30.793

100.688

     121.929

84.220

84.220

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

4.000001.

Bezeichnung:

Vorplanung

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Minderaus-zahlung (+)

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

30.793

 

 

 

 

 

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

x

Die Finanzierung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Rates im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant.

 

  1. Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Aufwuchs belaufen sich insgesamt über 897.729 €. Diese werden nicht abgeschrieben. Die für die Rekonstruktion der historischen Gartenanlage Hohenhof anfallenden Ausgaben in Höhe von 872.600 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 21.815 €.

 

Passiva:

Die Maßnahme wird aus dem Förderprogramm REACT EU bezuschusst. Die Zuwendungen in Höhe von 1.348.479 € sind in der Bilanz zu passivieren. Von dieser Summe unterliegen 752.379 € einer Abschreibung. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich ein jährlicher Ertrag von 18.809 €.

 

 

  1. Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 1,5 % von 421.850 €

6.328

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

100.864

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

21.815

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

127.511

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

18.809

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

108.702

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1. Rechtscharakter

 

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.09.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.09.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.10.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

Erweitern

07.12.2021 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - zur Kenntnis genommen