Beschlussvorlage - 0187/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau von Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.03.2006
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der AG 3 nach § 78 KJHG und dem Bündnis für Familie eine flächendeckende Bedarfs- und Standortanalyse durchzuführen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung gem. § 79 KJHG auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfs -und Standortanalyse bis zum Jahresende ein Gesamtkonzept für die Stadt Hagen zu erarbeiten.
Sachverhalt
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt im ganzen Land flächendeckend Familienzentren einzurichten. In 2006 soll jeder Jugendamtsbezirk mit einem Pilotprojekt starten. Im Laufe der nächsten Jahre (bis etwa 2010) sollen von den insgesamt 9000 bestehenden Kindertageseinrichtungen etwa 3000 Einrichtungen zu Familienzentren werden. Die Landesregierung hat drei Modelle vorgegeben, die in den nächsten Monaten mit Inhalten gefüllt werden müssen. Um die Ressourcen den Bedarfen der Familien in den einzelnen Stadtteilen entsprechend einzusetzten, sollte im Vorfeld der Konzeptentwicklung zunächst eine umfassende Bedarfs –und Standortanalyse durchgeführt werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt im ganzen
Land flächendeckend Familienzentren einzurichten. In einer Umsetzungsphase, die
sich vom 31.03.2006 bis zum 31.03.2007 erstreckt, soll in jedem
Jugendamtsbezirk in NRW eine
Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum weiterentwickelt werden. Im
Laufe der nächsten Jahre (bis etwa 2010) sollen von den insgesamt 9000
bestehenden Kindertageseinrichtungen etwa 3000 Einrichtungen zu Familienzentren
werden.
Die Landesregierung hat als Orientierung 3 Modelle entwickelt, die als Kernprofil in nächster Zeit noch konkreter ausgestaltet werden sollen.
1. Modell: Unter dem Dach der Kita (Kita Plus)
- eine Leitung
- fest definiertes Angebot
- in den Räumlichkeiten der Kita
Alle Angebote finden in der Kita statt, Leiterin koordiniert die zusätzlichen Angebote, Personal begleitet oder führt z.B. bei freien Kapazitäten auch selbst durch, interne Arbeitsteilung. (Bausteine: musikal. Früherziehung, Betreuungs- und Aktionsangebote nach Öffnungszeiten, am Wochenende, in speziellen Notsituationen, Erzieherinnen bieten Leistung gegen Entgelt, Tagesmütter ...)
2. Modell: Lotse (Kooperationsmodell)
- Netzwerk von eigenständigen Angeboten
- Abstimmung dieser Angebote
- Kita als Vermittler
Externe Fachkräfte bieten ihre Angebote in Kitas an, meist extern aber zeitweise auch in Räumen der Kita (z.B. EB hält Sprechstunde in Kita), Planung und Kooperation von mehreren Partnern, Angebote werden vernetzt, Kita verweist und hat Überblick der Angebote, auch trägerübergreifende Angebote... (wird vielerorts bereits praktiziert)
3. Modell: Galerie (Zentrumsmodell)
- Hilfs- und Beratungsangebote in räumlichem Zusammenhang mit Kita
- Variable Zusammenstellung der Angebote
- Arbeitsfeldbezogene Herangehensweise
Unterschiedliche Dienste und Angebote unter einem Dach einschl. Kita, gemeinsame Trägerschaft oder gemeinsames Gesamtkonzept mit räumlichen Überschneidungen, vielfältige Berührungspunkte und Vernetzung, Koordination durch Zentrumsleitung, regelmäßige Teamtreffen der beteiligten Bereiche.
Die Lebenssituation von
Familien
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien und die Lebenslagen von Familien unterliegen einem ständigen Wandel. Die ökonomische Situation sowie die sich stetig verändernden Familienstrukturen erfordern von Familien hohe Anpassungsleistungen. Angesichts der Dynamik des Wandels nimmt die Zahl der Menschen zu, die gerade in schwierigen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit oder bei erhöhter Mobilitätsanforderung nicht über ausreichende Kompetenzen zur Bewältigung ihres Alltags und ihres Erziehungsauftrages verfügen. Erhöhte Mobilitätsanforderungen beispielsweise erfordern zum Teil Wochenendbeziehungen und den Weggang von den Herkunftsfamilien, was dann mit dem Umstand einhergeht, dass junge Eltern häufig nicht mehr auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen können. Gleichzeitig haben sich auch die Lebensformen von Familien verändert. Zum einen gibt es eine größere Vielfalt von familiären Lebensformen (Zunahme von Ein-Eltern-Familien, Stieffamilien, nicht - ehelichen und kinderlosen Partnerschaften sowie von Familien mit Migrationshintergrund). Zum anderen sind die spätere Bindung von Paaren, höhere Scheidungsquoten sowie die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen zu beobachten. Letzteres eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten, die zu neuen Rollenmustern, aber auch zu Mehrfachbelastungen in den Paar –und Familienbeziehungen führen. Die so entstehenden neuen Organisationsnotwendigkeiten des Familienalltags erschweren die Balance von Beruf und Familie. Eltern sind heute mehr gefordert, um der Erziehung und Pflege ihrer Kinder wirklich gerecht zu werden. Mit diesen Veränderungsprozessen steigen sowohl der Druck auf Familien als auch die gesellschaftlichen Ansprüche und Erwartungen an Familien, an die Erziehungs – und Bildungsentwicklung in Familien sowie an die Leistung der Kinder. Familien müssen zwischen konkurierenden individuellen, sozialen und strukturellen Interessen und Anforderungen abwägen und vermitteln. Der zunehmend komplexere Alltag, das Erfüllen der Elternrolle und die Aufgabenteilung in der Familie verlangen Kompetenzen, die bei einer steigenden Anzahl nicht selbstverständlich vorhanden sind. Vielen Familien fällt es nicht leicht, ihr subjektiv erlebtes Scheitern einzugestehen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – schon gar nicht, wenn diese schwer zu erreichen ist. Die vorrangige Verantwortung für die Erziehung liegt bei den Eltern (Art. 6 Abs.2 Satz 1 GG). In der Familie sollen den Kindern grundlegende Werte und Einsichten über menschliche Beziehungen, den Umgang miteinander, über Verantwortung und soziales Lernen vermittelt werden. Die in der Familie erfahrenen Bindungen, Orientierungen und Kompetenzen sind entscheidende Grundlagen für die Persönlichkeit junger Menschen. Angesichts der beschriebenen komplexen Herausforderungen dürfen Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages nicht allein gelassen werden. Es geht nicht darum den Eltern die Verantwortung abzunehmen, vielmehr diese einzufordern und gleichzeitig zu fördern. Deshalb muss es für Familien möglich und selbstverständlich sein, Unterstützung durch Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote sowie konkrete Hilfe und Begleitung zu erhalten. Dazu bedarf es eines am Bedarf von Familien orientierten, sozialen und institutionellen Unterstützungsangebotes, das das Ziel verfolgt, die Eigenkompetenz von Familien zu stärken. Alle berufenen Professionen wie Jugendhilfe, Schule, Gesundheitsvorsorge u.a. sind gefordert, in der örtlichen Lebenswelt von Familien entsprechende Unterstützungsangebote zu planen, zu entwickeln und vorzuhalten. Ein wichtiger Schlüssel für die Akzeptanz von Unterstützungsangeboten ist ein niedrigschwelliger Zugang, in dem Unterstützungen für Familien rechtzeitig und leicht verfügbar gemacht werden, deren Selbsthilfekräfte und Bildungskompetenz gestärkt, Ausgrenzungskarrieren vermieden und besonders belastete Familien erreicht werden. Familienzentren könnten diese Funktion übernehmen.
Drei Modelle
Wie beschrieben müssen sich die Konzepte und Angebote an den tatsächlichen Bedarfen und Lebenssituation der Familien vor Ort orientieren. Welches Modell sinnvoll ist, sollte zunächst in einer Bedarfanalyse erarbeitet werden. Ausgangspunkt hierfür kann eine Reflektion der bisherigen Elternarbeit in den Kindertageseinrichtungen vor Ort sein: Was ist bisher schon gut gelungen, wo können neue Impulse gesetzt werden, welche Formen der Ansprache bieten sich an, welche geäußerten Bedarfe konnten bisher nicht berücksichtigt werden? Bevor anhand der Bedarfe die Entscheidung für ein Familienzentrum bzw. ein bestimmtes Modell eines Familienzentrums fällt, sollte der nächste Schritt zunächst eine Standortanalyse sein. Hierbei sollten die Potentiale der Einrichtungen vor Ort sowie der bereits bestehenden Angebote im Umfeld aufgezeigt und analysiert werden. Welche Kooperationen und Vernetzungen bestehen bereits bzw. wie können bereits bestehende Ressourcen effektiv einbezogen werden?
Die Bedarfe in den Stadtteilen werden sehr unterschiedlich sein und die Entscheidung, welches Modell zum Zuge kommt, sollte erst nach eingehender Analyse erfolgen. Ebenso geben die Analysen bereits Hinweise auf die für jeden Einzelfall zu entwickelnden inhaltlichen Konzepte. Um die Gesamtheit der Bedarfe sowie der notwendigen Angebote für das gesamte Stadtgebiet zu erfassen und in Einklang zu bringen, sowie zur Steuerung eines effektiven Ressourceneinsatzes, obliegt die Gesamtplanung gem. § 79 KJHG dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nur so ist gewährleistet, dass die Ressourcen gesamtstädtisch den Bedarfen der Familien in den einzelnen Stadtteilen entsprechend eingesetzt werden.
Pilotphase
An der von der Landesregierung ausgeschrieben Pilotphase konnten sich alle Kindertageseinrichtungen unmittelbar ohne Zustimmung des örtlichen Jugendhilfeträgers bewerben. Das Land hat sich die Entscheidung vorbehalten, welcher Träger in der jeweiligen Kommune den Zuschlag für die einjährige Pilotphase erhalten wird. Entsprechend haben sich in Hagen 4 Träger für eine Bewerbung beim Land entschieden. Der Vorschlag des Fachbereiches Jugend & Soziales, einen abgestimmten gemeinsamen Vorschlag für Hagen einzureichen, fand in der AG 3 keine Mehrheit. Der Fachbereich wird sich jedoch vorbehalten eine Stellungnahme zu den Bewerbungen an die Landesregierung einzureichen, da - wie bereits dargestellt - dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 KJHG die Gesamtverantwortung für den Planungs –und Umsetzungsprozess obliegt.
Die AG 3 nach § 78 KJHG hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Schritte auf dem Weg zu einer Gesamtplanung für Hagen gemeinsam zu erarbeiten und den Gesamtprozess zu begleiten.

14.03.2006 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der AG 3 nach § 78 KJHG und dem Bündnis für Familie eine flächendeckende Bedarfs- und Standortanalyse durchzuführen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung gem. § 79 KJHG auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfs -und Standortanalyse bis zum Jahresende ein Gesamtkonzept für die Stadt Hagen zu erarbeiten.
3. Der Fachbereich wird sich jedoch vorbehalten, in Abstimmung mit der AG 3 und dem Jugendhilfeausschuss, eine Stellungnahme zu den Bewerbungen an die Landesregierung einzureichen, da dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 KJHG die Gesamtverantwortung für den Planungs– und Umsetzungsprozess obliegt.