Berichtsvorlage - 0778/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

  1. HSP- und Controllingbericht zum Stand des II. Quartals
    1.           Haushaltssanierungsplan 2021 zum Stand des II. Quartals

r das Haushaltsjahr 2021 ist gemäß Fortschreibung HSP eine Gesamtkonsolidierung in Höhe von nahezu 83 Mio. €. eingeplant. Zum Stand 30.06.2021 zeigt sich allerdings eine Verschlechterung in Höhe von 2,81 Mio. €. Diese Entwicklung ergibt sich -wie bereits im Vorjahr- als Folge der massiven Haushaltsbelastungen durch die Corona-Pandemie. Ohne diesen Effekt wäre das Konsolidierungsziel vollständig erreicht und sogar um rd. 114.000 € leicht überschritten worden.

Die Details können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.

 

1.2.             Prognose Ergebnishaushalt 2021 zum Stand des II. Quartals

Bereits im fortgeschriebenen Haushalt für das Jahr 2021 zeichnet sich ab, dass die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge - insbesondere bei der Gewerbesteuerentwicklung - bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen den Haushalt der Stadt Hagen stark belasten werden.

Der vorliegende Prognosebericht zeigt zum Stand II. Quartal 2021 gegenüber dem geplanten Ergebnis von 1,69 Mio. € einen leichten Rückgang auf 0,74 Mio. €.

Dieses gerade noch positive Ergebnis kann nur unter Ansatz der Bilanzierungshilfe (siehe Punkt 1.3.) erreicht werden.

Der Bericht informiert über das voraussichtliche Gesamtergebnis 2021 sowie über die Abweichungen zwischen Plan und Prognose und deren Abweichungsursachen. Der Controllingbericht wird als Anlage 3 beigefügt.

 

1.3.             Bilanzierungshilfe

r die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Haushaltsbelastungen besteht die Möglichkeit des Ansatzes einer entsprechenden Bilanzierungshilfe. Rechtliche Grundlage bildet das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz.

Im Gegensatz zum Vorjahr wird in 2021 sowohl im fortgeschriebenen Haushalt als auch in der aktuellen Prognose hiervon Gebrauch gemacht. Die Bilanzierungshilfe beläuft sich im fortgeschriebenen Haushalt auf 27,4 Mio. € und steigt in der Prognose um 9,0 Mio. € auf 36,4 Mio. €. Auf diese Weise können die Corona-Schäden in der Ergebnisrechnung „aufgefangen“ und die unter Punkt 1.3. genannten Ergebnisse erreicht werden.

Allerdings folgt aus der gesetzlichen Regelung auch eine Belastung für zukünftige Haushaltsjahre, da mit Beginn des Jahres 2025 die Bilanzierungshilfe längstens über einen Zeitraum von 50 Jahren abzuschreiben ist. Das entspricht bei dem Ansatz einer Bilanzierungshilfe von 36,4 Mio. €. einen etwa 0,7 Mio. € hohen Abschreibungsaufwand pro Jahr.

  1. Gewerbesteuer
    1.           Gewerbesteuerentwicklung (Stand August 2021)

Der für 2021 fortgeschriebene Haushaltsansatz beträgt 80.172.000 €. Nach dem Jahr 2020 mit der Coronakrise und den dadurch auf rund 68 Mio. € abgesunkenen Gewerbesteuereinnahmen lag die Jahressollstellung 2021 zunächst bei nur knapp 70 Mio. €. Im Jahresverlauf 2021, vor allem im Sommer, kam es zu deutlichen Nachveranlagungen, so dass das Anordnungssoll momentan bei 89,5 Mio. € liegt.

Diese aktuelle Entwicklung wurde im Controllingbericht zum 30.06. noch nicht berücksichtigt und mindert den unter 1.3. dargestellten Corona-Schaden um 4,5 Mio. €. Eine Haushaltsverbesserung resultiert daraus nicht.

2.2.             Stundungen von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 werden Anträge auf Stundung mit Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie begünstigt abgewickelt, d.h. unbürokratisch und in der Regel zinslos bewilligt. Am 10.12.2020 hat der Rat beschlossen, die ursprünglich bis 31.12.2020 befristete Regelung bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

Es wurden seit Beginn der Regelung (Stand 25.08.2021) 521 coronabedingte Stundungen ausgesprochen mit einem Volumen von rund 11,8 Mio. €. Seit Ende September 2020 handelt es sich teilweise um Anschlussstundungen, weil seit Beginn der Krise in der Regel ein Stundungszeitraum von sechs Monaten gewählt wurde. Seit Jahresbeginn 2021 werden die Stundungen in der Regel auf drei Monate befristet. Von den gesamten Stundungen entfallen 137 auf Vergnügungssteuern mit einem Volumen von rund 1,7 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

  1. Schuldenstand/Zinsen
     
    1.           Schuldenstand

 

 

 

20.08.2021

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

       931.500.000 €

       982.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           6.879.188 €

           5.333.639 €

Liquiditätskredite gesamt

       938.379.188 €

       987.833.639 €

 

 

 

Investitionskredite

         50.636.874 €

         58.507.933 €

rderkredite

           4.755.010 €

           5.066.930 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         18.598.414 €

         16.474.691 €

Investitionskredite gesamt

         73.990.298 €

         80.049.554 €

 

2.3.           Marktumfeld Zinsen
 

Die weltweite wirtschaftliche Entwicklung hat zuletzt wieder etwas an Dynamik verloren. Globale Lieferengpässe bei (Vor-)produkten bremsten verbunden mit hohen Preissteigerungen den Aufschwung. Wieder steigende Corona-Infektionszahlen könnten zu weiteren bzw. neuen Einschränkungen führen und das wirtschaftliche Wachstum zusätzlich beeinträchtigen.

 

Die in den USA und der EU zuletzt gestiegenen Inflationsraten ließen Spekulationen zu Reaktionen der Notenbanken zum Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik und einem damit verbundenen höheren Zinsniveau wachsen. Es wird erwartet, dass die US-Notenbank FED in einem ersten Schritt im Jahresverlauf das Tempo ihrer Anleihekäufe verringert. Die Europäische Zentralbank EZB sollte nach den Ergebnissen ihrer Sitzung am 22.07.2021 bis auf Weiteres an ihrer sehr expansiven Geldpolitik festhalten. Ihr bisheriges Inflationsziel von „unter, aber nahe zwei Prozent“ hatte die EZB angepasst auf mittelfristig zwei Prozent. Schwankungen mit Inflationsraten von zeitweise moderat über dem Zielwert können dabei vorkommen. Eine Anpassung der Leitzinsen wird nach Bankenmeinung nun erst in 2024 erwartet. 

 

Das Zinsniveau am Geldmarkt blieb auf niedrigem Niveau stabil. Die Bankenprognosen erwarten für die nächsten zwölf Monate mehrheitlich ein unverändertes Niveau. Am Kapitalmarkt kam es zu leichten Rückgängen. So fiel der 10-Jahres-Swap von 0,146 % (25.05.2021) wieder in den negativen Bereich auf 0,114 % am 20.08.2021. Die meisten Bankvolkswirte rechnen dennoch mit steigenden Zinsen unter der Annahme, dass die vierte Coronawelle nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Entwicklung führen wird und dass sich die den Aufschwung bremsenden Lieferengpässe in den nächsten Monaten reduzieren werden.

 

 

3.3.             Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

14.04.2021

25.05.2021

20.08.2021

EONIA (Tagesgeld)

-0,475 (-0,449)

-0,480 (-0,455)

-0,482 (-0,468)

  3 Monats-Euribor

-0,538 (-0,248)

-0,538 (-0,275)

-0,548 (-0,491)

12 Monats-Euribor

-0,482 (-0,105)

-0,476 (-0,083)

-0,494 (-0,372)

  3 Jahre Swapsatz

-0,459 (-0,294)

-0,402 (-0,311)

-0,461 (-0,431)

  5 Jahre Swapsatz

-0,323 (-0,242)

-0,242 (-0,288)

-0,380 (-0,390)

10 Jahre Swapsatz

0,054 (-0,048)

0,146 (-0,137)

-0,114 (-0,208)

 

  1. Unwetterkatastrophe 14./15.07.2021

Zu der Unwetterkatastrophe gab es bereits eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2021. Eine vorläufige grobe Abschätzung zeigte eine Schadenshöhe in Höhe von rd. 200 Mio. €. Aktuell läuft in den einzelnen Fachbereichen noch die genauere Abschätzung zur Schadensermittlung.

 

Die sich aus der Unwetterkatastrophe ergebenden Handlungsnotwendigkeiten zeigen nicht zuletzt auch Folgen für den Prozess der Haushaltsplanung 2022/2023. In terminlicher Hinsicht ist nun -wegen der notwendig gewordenen Neupriorisierung- eine Einbringung in den Rat für den 16.12.2021 vorgesehen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen