Beschlussvorlage - 0726/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der städtischen Anteile an der HIG GmbH an die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.09.2021
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen zum 01.01.2022 die Übertragung der Geschäftsanteile an der HIG – Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH von der Stadt Hagen auf die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH).
2. Die HIG – Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.AREAL GmbH führen.
3. Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH Herrn Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter der Stadt Hagen, als Verwaltungsratsvorsitzenden des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW als ständigen stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der HAGEN.AREAL GmbH. Als Vertreter bestellt der Rat bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz.
4. Der Rat der Stadt Hagen weist den ständigen städtischen Vertreter in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HIG an, der Übertragung der Geschäftsanteile der HIG von der Stadt Hagen als Einlage auf die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, zuzustimmen.
5. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die für die Neuorganisation erforderlichen Umsetzungsschritte sind
1. der Erwerb der Anteile an der HAGENagentur durch die Stadt Hagen von den privaten Mitgesellschaftern,
2. Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGENagentur und
3. die Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Hagen an der HIG- Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (HIG) an die HAGENagentur
Die Beschlüsse für den Erwerb der Anteile an der HAGENagentur wurden bereits getroffen (DS 0245/2021 und 0313/2021).
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGENagentur wird in der gleichen Beratungsfolge unter DS 0725/2021 beraten.
Als dritter mit der Vorlage 0031/2021 beschlossene Umsetzungsschritt werden mit dieser Vorlage die erforderlichen Beschlüsse für die Übertragung der Gesellschafteranteile der HIG, die derzeit von der Stadt Hagen gehalten werden, auf die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH) zur Beratung vorgelegt. Die Gesellschaft soll zukünftig unter dem Namen HAGEN.AREAL GmbH als Tochtergesellschaft der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH geführt werden.
Begründung
Gesellschaftsrechtliche Ausgangslage
Die Stadt Hagen ist, siehe Beschlussvorlagen 0245/2021 und 0313/2021, zukünftig mit 100 % als Gesellschafter an der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKUNG GmbH beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Stadt Hagen durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen auf allen Handlungsfeldern der kommunalen Wirtschaftsförderung auf dem Gebiet des Stadt- und Tourismusmarketings.
Die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH ist kein steuerbefreites Unternehmen nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG. Die Steuerung der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH erfolgt durch einen Aufsichtsrat.
Die Stadt Hagen ist mit 51 % als Mehrheitsgesellschafter an der HIG GmbH beteiligt. Diese sollen als Einlage auf die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH übergehen. 49 % der Gesellschaftsanteile hält weiterhin der Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen.
Unternehmensgegenstand der HIG GmbH ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Hagen durch Förderung der Wirtschaft durch
- die Beschaffung, Erschließung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen,
- die Durchführung und Förderung der Sanierung von Altlasten in diesem Zusammenhang und
- die Entwicklung neuer und bestehender Gewerbe- und Industrieflächen.
Die HIG ist zurzeit ein steuerbefreites Unternehmen nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG. Die Steuerung erfolgt derzeit mittel- und unmittelbar zu 100 % durch die Stadt Hagen, zukünftig 100 % mittelbar durch die Stadt Hagen. Durch eine Überführung in die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH bleibt die Steuerbefreiung wie bisher bestehen.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt wie bisher aus Umsatzerlösen und durch entsprechende Gesellschaftereinlagen. Die finanziellen Risiken werden im Verhältnis der Gesellschaftsanteile durch beide Gesellschafter, zukünftig die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH und den Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, getragen.
Einordnung der Gesellschaft innerhalb der Stadt Hagen
Gemäß § 107 GO NRW ist das Betätigungsfeld der Gesellschaft nicht als wirtschaftliche Betätigung anzusehen, da diese als Einrichtungen der Wirtschaftsförderung dient. Es gibt in der Gesellschaft aufgrund ihres Unternehmensgegenstandes Überschneidungen und Schnittstellen zur HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH. Rechtlich ist eine Zusammenarbeit beider Gesellschaften unproblematisch, da zukünftig keine Beteiligung privater Gesellschafter an der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH gegeben ist und somit eine Inhousefähigkeit gegeben ist. Die Inhousefähigkeit gegenüber dem Wirtschaftsbetrieb Hagen bleibt ebenso bestehen.
Die HIG GmbH ist bereits heute Eigentümerin verschiedenster Flächen. Diese Flächen werden in der HAGEN.AREAL GmbH verbleiben. Zur Erlangung notwendiger Fördermittel (beispielsweise zur Sanierung von Flächen) ist unmittelbar oder mittelbar eine 100 % öffentlich kommunal getragene Gesellschaft notwendig.
Die Einlagen der Gesellschafter Stadt Hagen und des Wirtschaftsbetriebs Hagen verbleiben in der HAGEN.AREAL GmbH.
Die Gesellschaft soll durch den Aufsichtsrat der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, und den städtischen Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung begleitet und gesteuert werden. Die satzungsgemäß erforderlichen Beschlüsse der Gesellschaft werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. Die genaue Ausgestaltung dieser begleitenden Gremien erfolgt in der Aufstellung einer neuen Satzung, die in der nächsten Beratungsfolge dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren erfolgt im Anschluss an den Ratsbeschluss zur Satzung.
Zur steuerrechtlichen Beurteilung wurde das Steuer- und Wirtschaftsberatungsbüro Dr. Wehberg & Partner beauftragt, den vorgeschlagenen organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Umbau zu beurteilen. Im Einzelnen hebt das Steuerberatungsbüro für die Übertragung der HAGEN.AREAL GmbH auf die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKUNG GmbH folgende Aspekte hervor:
- Die Anteile, die die Stadt Hagen an der HAGEN.AREAL GmbH hält, könnten im Wege der verdeckten Einlage in die HAGEN.WIRTSCHAFSTENTWICKLUNG GmbH eingelegt werden. Vorteil der verdeckten Einlage gegenüber einem Verkauf der Anteile wäre, dass kein Kaufpreis gezahlt werden müsste. Da die Anteile bei der Stadt Hagen keinem BgA zugeordnet sind, würde eine Aufdeckung von ggf. in den Anteilen vorhandenen stillen Reserven nicht zu steuerlichen und somit finanziellen Konsequenzen führen.
- Die HAGEN.AREAL GmbH sollte weiterhin die Voraussetzungen einer steuerbefreiten Wirtschaftsförderungsgesellschaft erfüllen. Künftige Gewinne der Gesellschaft, die nach den erteilten Informationen nicht ausgeschlossen sind, wären steuerfrei.
Hinweise zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft: Schädliche Tätigkeiten führen zur grundsätzlichen, d. h. auf die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft bezogenen, Versagung der Steuerfreiheit einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Zudem ist der Aspekt der schädlichen Tätigkeit bei der Neustrukturierung und Verteilung der Aufgabenbereiche zu berücksichtigen. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages ist für eine steuerbefreite Wirtschaftsförderungsgesellschaft dem Grunde nach ausgeschlossen.
- Sollte die HAGEN.AREAL GmbH gewerbliche Grundstücke an Unternehmer veräußern, die selbst steuerfreie Ausgangsumsätze tätigen und somit bei den Verkäufen nicht zur Umsatzsteuer optieren, erachten wir es für sinnvoll, zwischen der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH und der HAGEN.AREAL GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft durch Herstellung der erforderlichen Eingliederungsvoraussetzungen zu begründen. Steuerliche Nachteile ergeben sich hieraus nicht.
- Hinweise zur umsatzsteuerlichen Organschaft: Die erforderliche organisatorische Eingliederung kann durch Personenidentität zwischen der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH und der HAGEN.AREAL GmbH hergestellt werden. Deshalb ist beabsichtigt einen Prokuristen der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH zum Geschäftsführer der HAGEN.AREAL GmbH zu berufen.
Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung soll künftig die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer der HAGEN. WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH übertragen werden. Bis zur Neubesetzung der Geschäftsführung der HAGEN. WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH soll Herr Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter der Stadt Hagen, wie bisher in der Gesellschafterversammlung der HIG GmbH den Vorsitz übernehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Der Beteiligungsbuchwert an der HIG beträgt danach 2.406.662 € und wird bei einer Übertragung an die HAGENagentur (HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG) ausgebucht und dem Beteiligungsbuchwert an der HAGENagentur in gleicher Höhe zugeschreiben. |
Passiva:
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
