Beschlussvorlage - 0725/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Die HAGENagentur GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH führen.

II. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den geänderten Gesellschaftsvertrag der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH in der dieser DS 0725/2021 als Anlage beigefügten Fassung. Dieser Beschluss umfasst auch die im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens sowie die sich vor oder während der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenen Anpassungen im Vertrag, sofern diese nicht wesentlich sind.

III. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende nf zusätzlichen Vertreter*innen mit Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsvertrages in den Aufsichtsrat der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH zu entsenden:

a) __________________

b) __________________

c) __________________

d) __________________

e) __________________

IV. Vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung durch die Kommunalaufsicht wird der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Vorlage 0031/2021 (HAGENagentur Neuorganisation) beraten, den vorgelegten Vorschlag zur Neuorganisation der HAGENagentur GmbH mit dem Ziel des Aufbaus der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH zur Kenntnis genommen und der darin vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt.

Die für die Neuorganisation erforderlichen Umsetzungsschritte sind

  1. der Erwerb der Anteile an der HAGENagentur GmbH durch die Stadt Hagen von den privaten Mitgesellschaftern,
  2. Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGENagentur GmbH und
  3. die Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Hagen an der HIG- Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (HIG) an die HAGENagentur GmbH

Die Beschlüsse für den Erwerb der Anteile an der HAGENagentur GmbH wurden bereits getroffen (DS 0245/2021 und 0313/2021).

Mit dieser Vorlage wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Übertragung der Gesellschafteranteile der HIG auf die HAGENagentur GmbH wird in gleicher Sitzung unter der DS 0726/2021 beraten.

 

Begründung

  1. Hintergrund und Ausgestaltung

Der Rat der Stadt Hagen hat die Geschäftsführung der HAGENagentur GmbH mit Ratsbeschluss vom 25.02.2021 beauftragt, die Gesellschaft in ihrer Struktur, Ausrichtung und Aufgabenplanung derart umzugestalten, dass sie den Herausforderungen des Standortes gerecht wird. Besonders hervorzuheben sind die Umsetzung der Wachstumsstrategie #HAGENhorizonte2035. Die notwendigen Ressourcen für eine erfolgreiche Neujustierung der GmbH wurden durch den Ratsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung ebenfalls gelegt (siehe Vorlage 0030/2021).

Zwischenzeitlich ist die Wachstumsinitiative #HAGENhorinzonte2035 wesentlich weiter gediehen. Die Expertenworkshops haben ebenso stattgefunden, wie die Arbeitsrunden und die Recherchearbeiten. Aktuell werden die Leuchtturmprojekte im Detail vordiskutiert, um sie im September oder Oktober dem Steuerungsboard zur Abstimmung vorzulegen. Auf dem Weg bis hierher wurde bereits an der Qualifizierung einzelner Pilotprojekte weitergearbeitet (z. B. Digitalzentrum am Arcadeon, Modellfabrik Hagen, Wasserstoffnetzwerk) oder befinden sich zum Teil bereits in der Umsetzungsphase (z. B., HAGENrestart2021, Co-Creation-Space in der Mittelstraße 12).

Die eingeplanten personellen Verstärkungen sind bereits zum großen Teil verpflichtet und konnten Ihre Arbeit beginnen (01.08.2021 und 01.09.2021).

Damit sind die Voraussetzungen zur erfolgreichen Gestaltung des Zukunftsprozesse #HAGENhorizonte2035 geschaffen worden.

Die Flut und Corona haben den Prozessfortschritt in Mitleidenschaft gezogen, weil die Geschäftsleitung eine Prioritätenverschiebung vornehmen musste. Kapazitäten wurden zunächst weiter intensiv auf die Pandemiebekämpfung und kürzlich auf die Flutkatastrophe gelegt. Die HAGENagentur GembH selbst betroffen und kann seit dem Ereignis nicht mehr in den eigenen Räumen arbeiten. In den Ausweichräumen ist die Logistik noch nicht vollständig hergestellt.

Der nächste logische und angekündigte Umsetzungsschritt ist nun die organisatorische Weiterentwicklung der HAGENagentur GmbH zu einer echten cross-funktionalen, agilen Service- und Projektgesellschaft.

Die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH wird zukünftig drei sog. „units“ (Geschäftsbereiche) besitzen.

HAGEN.BUSINESS wird die klassische Wirtschaftsförderungseinheit der GmbH werden, die sich neben der proaktiven Unternehmensansprache zum Thema Fördermittel vielmehr um aktive Begleitung der lokalen Unternehmen kümmern wird. Im Vordergrund werden der Unternehmensservice mit dem aktiven Business Development sowie das Technologie/Innovationsmanagement, sowie die digitale Transformation der Hagener Unternehmen stehen.

HAGEN.MARKETING übernimmt neben der bisherigen Tourismusförderung und der Tourismusinformation auch zukünftig die Aufgabe der echten Produktentwicklung und der touristischen Vermarktung des Standortes. Neue touristische Angebote sollen in der neuen Entdeckerlounge präsentiert und weiterentwickelt werden. Die Cityentwicklung sowie die HAGEN.EVENTS werden qualitativ aufgewertet und erneuert.

HAGEN.AREAL GmbH wird die neue Einheit, die sich vornehmlich neben dem Immobilienservice und der Immobilienvermittlung/Vertrieb der Projekt- und Standortentwicklung sowie dem Invest widmen wird. Die organisatorische Verknüpfung mit der weiterentwickelten HIG GmbH zur HAGEN.AREAL GmbH wird ein entscheidender Qualitätssprung werden.

  1. Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen

Mit der Vorlage 0245/2021 hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung beauftragt, die Anteile privater Gesellschafter an der HAGENagentur GmbH zu einem Kaufpreis jeweils in Höhe des Nennbetrages der Geschäftsanteile zu erwerben. Dieser Erwerb wird derzeit vollzogen und voraussichtlich bis Ende September abgeschlossen sein.

Das Stammkapital der GmbH beläuft sich somit weiterhin auf 622.000 € wird aber nunmehr zentral durch die Stadt Hagen als Alleingesellschafter gehalten. Damit sind die Voraussetzung für eine steuerliche Organschaft, wie im Gutachten als Anlage zur Vorlage 0031/2021 erläutert geschaffen, sowie ist damit das Gleichgewicht zwischen der Beteiligungshöhe und dem finanziellen Engagement hergestellt. Damit kann die Stadt Hagen sämtliche Entscheidungen ohne Zustimmung oder Vetorecht von nicht-kommunalen Gesellschaftern treffen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der beihilferechtlichen Komplexitäten als auch der Ausgestaltung der Wachstumsinitiative #HAGENhorizonte2035 wichtig. Das private Engagement der Wirtschaft und der Partner wird nicht leiden, sondern im Gegenteil über Projektarbeit noch weiter intensiviert.

  1. Neuer Gesellschaftsvertrag

Die Umgestaltung der HAGENagentur zur HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH geht einher mit der Anpassung des vorhandenen Gesellschaftsvertrages. Bei der Ausgestaltung des neuen Gesellschaftsvertrages sind die Vorgaben der Gemeindeordnung zu beachten, die im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens gemäß § 115 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) durch die Kommunalaufsicht überprüft werden. Vor diesem Hintergrund wurde als Muster der Gesellschaftsvertrag der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) herangezogen, der in intensiver Abstimmung mit der Politik entstanden ist und 2018 von der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Beteiligungsrechte des Rates ausdrücklich gelobt wurde.

Neben sprachlichen Anpassungen wurden nur wenige inhaltliche Veränderungen vorgenommen. So wurde zum Beispiel der Unternehmenszweck an die aktuellen Herausforderungen angepasst.

Darüber hinaus soll die Steuerung der neuen HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH weiterhin durch einen formalen Aufsichtsrat erfolgen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll künftig aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, die alle durch den Rat der Stadt Hagen zu entsenden sind. Der Oberbürgermeister als Vertreter der Gemeinde gemäß § 113 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 8 Absatz 2 des neuen Gesellschaftsvertrages zwingend dazu. Die Entsendung ist widerruflich. Eine Wiederentsendung ist zulässig.

Der Rat der Stadt Hagen hat mit Beschluss vom 05.11.2020 bereits folgende Vertreter in den Aufsichtsrat entsandt:

1. Oberbürgermeister Erik O. Schulz (gem. § 113 Abs. 2 GO NW)

2. rg Klepper (CDU)

3. rg Fritzsche (Grüne)

4. rg Meier (SPD)

5. Dr. Birgit Dreher-Sudhoff (AfD, SB)

Mit der Übernahme der Anteile der privaten Mitgesellschafter und dem Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsvertrages sind nf weitere Aufsichtsratsmitglieder durch den Rat der Stadt Hagen zu entsenden.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist der bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NW anzuzeigen. Die Beurkundung kann erst nach Abschluss des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens erfolgen.

Mit der Neuaufstellung der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH verbunden ist auch die mittelfristige Integration der HIG GmbH (zukünftig HAGEN.AREAL GmbH), deren kommunalen Anteile ab dem 01.01.2022 auf die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH übertragen werden sollen (siehe Vorlage 0726/2021).

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen