Beschlussvorlage - 0695/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Spende von 60 bildnerischen Arbeiten Ernst Meisters dankend an und überträgt diese dem Osthaus Museum.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Vom 29.08. bis 22.11.2009, also zur Wiedereröffnung des Osthaus Museums (im Rahmen des neuen Kunstquartiers), präsentierte das Museum Werke von Ernst Meister auf Papier unter dem Titel: "Ernst Meister. Bilder 1955 - 1978".

 

Ernst Meister, einer der bedeutendsten Lyriker deutscher Sprache nach dem Zweiten Weltkrieg, war zugleich auch als Maler tätig. Das Osthaus Museum besitzt bisher kein Werk von Ernst Meister. Im Landesmuseum Münster befinden sich hingegen ca. 300 Arbeiten.

 

Monika Brandt, die Stifterin, hat Dr. Belgin am 25.06.2020 vorgeschlagen, im Rahmen der Feierlichkeiten zum 110-jährigen Geburtstag von Ernst Meister, die dieses Jahr stattfinden, Bilder dieses Dichters für das Osthaus Museum zu schenken. Die größte Sammlung in privater Hand ist diejenige des Sohnes, Reinhard Meister, der heute in Südafrika lebt. Mit ihm hat Frau Brandt eine Auswahl von 60 Bildern getroffen, die dem Museum übereignet wird. Der angegebene Wert (180.000 €) entspricht dem Ankaufspreis der Stifterin. Auf eine Spendenquittung verzichtet Frau Brandt. Ein Übergabeprotokoll beim Abholen der Werke am 22.06.2021 wurde von Dr. Belgin unterzeichnet. Die Werke Ernst Meisters befinden sich im Museumsdepot.

 

Die Werke werden vom 17.10. bis zum 21.11.2021 im Rahmen der Jubiläumsausstellung gezeigt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Schenkungen von Kunstwerken führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen gesamt 180.000,00 €. Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der Passivseite Sonderposten in gleicher Höhe (180.000,00 €) zu bilden. Diese stellen die Finanzierung des Vermögensgegenstandes dar.

Analog zur Aktivseite erfolgt keine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens.

Insgesamt handelt es sich bei der Sachschenkung um eine Bilanzverlängerung.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

 

 

gez.Erik. O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.09.2021 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen