Beschlussvorlage - 0671/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Erbschaft i. H. von 21.676,48 € zugunsten des Tierheims
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.09.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit einem 1/4 Erbe einer der Stadtverwaltung namentlich bekannten im Jahr 2018 Verstorbenen aus Wetter (an der Ruhr) bedacht.
Die Ev. Stiftung Volmarstein hat die Erbschaft abgewickelt und nun die Endabrechnung vorgelegt.
Die Abrechnung konnte erst jetzt erfolgen, da eine Bank hinsichtlich der Auflösung eines Depots und Girokontos große Schwierigkeiten bereitet hat.
Für das Tierheim der Stadt Hagen ergibt sich eine weitere Zahlung aus dem Vermächtnis i. H. v. 21.676,48 €.
Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1223 | Bezeichnung: | Tierschutz und Verbraucherbereich |
Finanzstelle: | 5.800210 | Bezeichnung: | Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM |
Finanzposition: | 681800 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681800 | -21.676,48 |
| -21.676,48 |
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Auszahlung (+)
| 0 |
| 0 |
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Eigenanteil | -21.676,48 |
| -21.676,48 |
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2. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Der Betrag wird als "Verbindlichkeiten aus Spenden" bilanziert. |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes. |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Sebastian Arlt |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
