Beschlussvorlage - 0671/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Nachlass für das Hagener Tierheim wird dankend angenommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit einem 1/4 Erbe einer der Stadtverwaltung namentlich bekannten im Jahr 2018 Verstorbenen aus Wetter (an der Ruhr) bedacht.

 

Die Ev. Stiftung Volmarstein hat die Erbschaft abgewickelt und nun die Endabrechnung vorgelegt.

 

Die Abrechnung konnte erst jetzt erfolgen, da eine Bank hinsichtlich der Auflösung eines Depots und Girokontos große Schwierigkeiten bereitet hat.

 

r das Tierheim der Stadt Hagen ergibt sich eine weitere Zahlung aus dem Vermächtnis i. H. v. 21.676,48 €.

 

Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1223

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherbereich

Finanzstelle:

5.800210

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM

Finanzposition:

681800

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen

 

 

 

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681800

-21.676,48

 

-21.676,48

 

 

 

Auszahlung (+)

 

0

 

0

 

 

 

Eigenanteil

-21.676,48

 

-21.676,48

 

 

 

 

 

 

2. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Der Betrag wird als "Verbindlichkeiten aus Spenden" bilanziert.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.  Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen