Beschlussvorlage - 0455/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der An- und Umbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung Droste-Hülshoff-Str. 43 wird, vorbehaltlich der Finanzierung, zugestimmt. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Zur Erhaltung von sechs Plätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren und zur Schaffung von acht Plätzen für Kinder im Alter über drei Jahren ist der Anbau eines Schlafraumes in der Kindertageseinrichtung Droste-Hülshoff-Str. 43 erforderlich.

 

Weiterhin ist die Ausweitung des Personalraumes notwendig, da dieser für die pädagogische Arbeit mit den Eltern und für die Arbeit im Rahmen des Familienzentrums nicht ausreichend ist.

 

Begründung

Die Kindertageseinrichtung Droste-Hülshoff-Str. 43 soll baulich um einen Schlafraum für die unter dreijährigen Kinder erweitert werden.

In der Kindertageseinrichtung werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Für Kinder unter drei Jahren ist nach den Vorgaben des Landesjugendamtes zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen ein gesonderter Raum zur Differenzierung (Ruhen/Schlafen) vorzusehen. Dieser ist bisher nicht im ausreichenden Maße vorhanden. Als Übergangslösung wurde mit dem Landesjugendamt die Reduzierung der Gruppenstärke einer Ü-3 Gruppe um die Hälfte vereinbart, um den unter dreijährigen Kindern einen Nebenraum als Schlaf- und Ruheraum zur Verfügung zu stellen. Die vom Landesjugendamt auf Grundlage dieser Vereinbarung erteilte Betriebserlaubnis ist bis zum 31.07.2022 befristet.

Zur Behebung dieses Mangels ist es vorgesehen, einen bestehenden Abstellraum auf der Rückseite des Gebäudes als zukünftigen Schlafraum umzubauen und dafür eine bauliche Erweiterung vorzunehmen. Dazu wird die Außenfassade geöffnet und der Raum soweit vergrößert, dass er eine Fläche von ca. 15 – 18 m² aufweisen wird, um so den Anforderungen des Landesjugendamtes Rechnung zu tragen. Der um- und angebaute Raum weist zur Grundstücksgrenze des Spiel- und Sportplatzes Eckeseyer Straße. Da der Sportplatz während der Schlafphasen grundsätzlich wenig benutzt wird, ist hier keine Ruhestörung während der Ruhezeiten zu erwarten.

Ohne den Anbau eines Schlaf- und Ruheraumes können ab dem 01.08.2022 keine Kinder im Alter unter drei Jahren mehr in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Des Weiteren entsteht durch die Umsetzung der Maßnahme dann die Möglichkeit, die bisher verringerte Gruppe mit Kindern im Alter über drei Jahren auf eine volle Gruppe anwachsen zu lassen, die Gruppenreduzierung mithin zurückzunehmen. Es entstehen dann mindestens acht weitere Plätze für Kinder im Alter von über drei Jahren.

Die Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 148.200 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturelle bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Auf Grund der letztjährigen Marktentwicklung sind mit Mehrkosten von 10% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

Es besteht die Möglichkeit, für die Maßnahme Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zu akquirieren, da mit der Maßnahme eine Qualitätsentwicklung zur Verbesserung des Raumprogramms einhergeht. Es sind Fördermittel in einer Höhe von bis zu 133.380 € zu erwarten. Durch die Fördermittel verbleibt für die Stadt Hagen ein zu finanzierender Eigenanteil von 14.820 €, welcher aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bildungspauschale finanziert wird.

 

Als weitere Maßnahme soll der Personalraum erweitert werden.

Die Anforderung an den Personalraum der Kindertageseinrichtung hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Zum einen ist aufgrund der Erweiterung der pädagogischen Arbeit (integrative Arbeit, Sprach-Kita, Familienzentrum) inzwischen mehr Personal als früher in der Kindertagesstätte, zum anderen haben sich hier die Anforderungen geändert. So ist der Personalraum innerhalb der Kindertagesstätte zum multifunktionalen Raum weiterentwickelt worden. Es werden dort nicht nur die Pausen und Dienstbesprechungen, sondern auch die Elterngespräche und Gespräche im Rahmen des Familienzentrums abgehalten, welche auch besondere daten- und personenschutzrechtliche Situationen darstellen. Weiterhin finden dort Regionalkonferenzen, Gespräche mit den Auszubildenden und dem Lehrpersonal statt.

Für diese vielfältige Nutzung des Raumes sind die vorhandenen 13 m² nicht mehr ausreichend.

Für die Erweiterung innerhalb der Kindertageseinrichtung ist eine Wand in Richtung des vorhandenen Flures zu entfernen und zwei neue Wände sind einzuziehen. Der neue Personalraum erhält somit eine neue Größe, um für die weitere Nutzung eine ausreichende Fläche bieten zu können.

Die Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 18.000 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Auf Grund der letztjährigen Marktentwicklung sind mit Mehrkosten von 10% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

Es besteht die Möglichkeit, für die Maßnahme Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zu akquirieren, da mit der Maßnahme eine Qualitätsentwicklung zur Verbesserung des Raumprogramms einhergeht. Es sind Fördermittel in einer Höhe von bis zu 16.200 € zu erwarten. Durch die Fördermittel verbleibt für die Stadt Hagen ein zu finanzierender Eigenanteil von 1.800 €, welcher aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bildungspauschale finanziert wird.

 

Die benötigten Haushaltsmittel werden für beide Teilmaßnahmen für den Doppelhaushalt der Jahre 2022/2023 der Stadt Hagen, vorbehaltlich der Finanzierung, eingeplant.

 

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 2022 zu beginnen und durchzuführen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Kindertageseinrichtung wird barrierefrei zugänglich sein.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Durch den Anbau des Schlafraumes für die unter dreijährigen Kinder wird die überbaute Fläche um ca. 15 m² vergrößert. Weiterhin entsteht dadurch ein Raum, der für die Nutzung als Schlafraum auch in der kalten Jahreszeit beheizt werden muss.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Anbau eines Schlafraumes sowie Erweiterung des Personalraumes. Gemäß Baukostenschätzungen entstehen Kosten von insg. 166.200 €.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000403

Bezeichnung:

Bauliche Maßnahmen Kitas

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen Bund/Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681100

 

149.580,00€

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

 

166.200,00€

 

 

 

 

Eigenanteil

 

16.620,00€

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist Haushaltplan 2020/2021 noch nicht eingeplant, wird jedoch im Haushaltsplan 2022/2023 berücksichtigt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 166.200 € für die Baumaßnahmen am Schlaf- und Personalraum stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und werden in der Bilanz aktiviert. Bei einer Restnutzungsdauer von 48 Jahren entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 3.463 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für den Anbau werden Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 133.380 € beantragt. Für die Umbaumaßnahme werden ebenfalls Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 16.200 €

beantragt. Die restliche Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Bildungspauschale, so dass

eine 100 %ige Finanzierung des Projektes erfolgt. Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der

Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam

aufzulösen. Die jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten beträgt damit (3.463 €, siehe Aktiva).

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.463 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

3.463 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-3.463 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2021 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der An- und Umbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung Droste-Hülshoff-Str. 43 wird, vorbehaltlich der Finanzierung und der Befürwortung durch die Bezirksvertretung Hagen-Nord, zugestimmt. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

SPD

1

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

6

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

Erweitern

29.09.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen