Beschlussvorlage - 0771/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Es wird dargestellt, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung derzeit personell unterbesetzt ist. Hieraus resultiert eine monatelange Wartedauer für die Klienten.

 

Begründung

 

  1. Schuldner- und Insolvenzberatung

 

Der Begriff Schuldnerberatung ist gesetzlich nicht geschützt. Ebenso wenig gibt es eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater*innen. I.d.R. sind in diesem Feld Sozialarbeiter*innen/ Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Betriebswirt*innen und Jurist*innen tätig.

Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt.

Die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) ermöglichen überschuldeten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung). Diese erfolgt aktuell nach erfolgreichem Durchlaufen des 3-jährigen Verfahrens. Die auf die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichtete Beratung wird als Insolvenzberatung bezeichnet.

 

Im Detail umfasst die Beratung folgende Punkte:

 

 Schuldnerberatung

  • Feststellung und Überprüfung der Forderungen
  • Psycho-soziale Beratung
  • Rechtsberatung
  • Budgetberatung
  • Erstellen von Ratenzahlungs-, Stundungsvereinbarungen und Vergleichen und die damit verbundenen Gläubigerverhandlungen
  • Bescheinigung über erhöhte Freibeträge für Pfändungsschutzkonten

 

 Insolvenzberatung

  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Abschluss außergerichtlicher Vergleiche
  • Ausstellung der Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung
  • Einleitung des gerichtlichen Verfahrens
  • Begleitung des gerichtlichen Verfahrens

 

 

  1. Entwicklung der Beratungsangebote

 

Die Diakonie Mark-Ruhr bietet seit 1985 Schuldnerberatung in Hagen an. Dieses Angebot wurde ab 1994 auch mit städtischen Mitteln gefördert.

Nachdem die auf 3 Jahre befristete zusätzliche kommunale Förderung für die Insolvenzberatung 2010 ausgelaufen war, stehen dort für Hagener Bürger*innen aktuell 1,5 Stellen (inklusive 0,15 Std. Verwaltungskraft) für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung. Die Insolvenzberatung (0,3 Stellenanteil) wird durch Landesmittel und Eigenmittel der Diakonie Mark-Ruhr gesichert.

Am 01.05.1986 wurde die städtische Schuldnerberatungsstelle mit zunächst einem Mitarbeiter eröffnet. Der Einstieg in die Insolvenzberatung erfolgte 1999 mit der notwendigen Anerkennung als „geeignete Stelle“ durch das Land. Durch die Landesförderung für Insolvenzberatung war eine Ausweitung auf 2 Stellen möglich.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist im Stadtgebiet Hagen seit 01.08.2006 mit einer 0,5 Stelle in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig. 1997 erfolgte die Anerkennung als Insolvenzberatungsstelle durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Stelle wird weitgehend durch städtischen Zuschuss finanziert. Eine Landesförderung für die Insolvenzberatung erfolgt derzeit nicht.

 

 

  1. Aktuelles Hilfeangebot

 

Gemeinsam bieten die städtische Schuldner- und Insolvenzberatung , die Diakonie Mark-Ruhr (DMR) und die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen – Märkischer Kreis (AWO) Schuldnerberatungsstellen 4 Stellen (inkl. 0,15 Verwaltungskraft) Schuldner- und Inslovenzberatung für Hagener Bürgerinnen und Bürger an.

 

Zielgruppen sind ver- und überschuldete Hagener Haushalte, die ohne unterstützende Hilfe ihre Verschuldungssituation nicht bewältigen können.

Weitere kostenlose Beratungsmöglichkeiten bestehen in Hagen nicht.

 

Zur Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können gemäß § 16a SGB II, bei persönlichem Bedarf des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, kommunale Eingliederungsleistungen erbracht werden. Hierzu zählt auch die Schuldnerberatung. Überschuldung wird also ganz zu Recht als

Eingliederungshindernis identifiziert.

Mit dem Jobcenter Hagen wurde deshalb vereinbart, dass Leistungsberechtigte, bei denen die persönliche Verschuldung ein wesentliches Eingliederungshemmnis darstellt, im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung an die örtlichen Schuldnerberatungsstellen verwiesen werden. Zur zeitnahen Bearbeitung speziell dieser Zielgruppe werden deshalb je eine halbe Stelle bei der AWO und der DMR kommunal gefördert. 

 

Die städtische Beratungsstelle leistet durch die organisatorische Anbindung bei der Zentralen Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen auch einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Wohnungsverlusten.

 

Die o.g. Angebote sind für die Hilfesuchenden kostenfrei.

 

Neben den kostenfreien Angeboten gibt es in Hagen auch Hilfeangebote von z.B. Rechtsanwält*innen. Diese sind jedoch kostenpflichtig und kosten mehrere hundert Euro. Je nach Schuldsumme/ Gläubigeranzahl können die Honorare bis zu 1.000€ betragen.

Überschuldete Menschen können dieses Geld jedoch nur in den seltensten Fällen aufbringen.

 

 

  1. Hilfebedarf

 

2020 galten in Deutschland rund 6,9 Millionen Personen über 18 Jahren als überschuldet (Schuldneratlas Creditreform), wobei Überschuldung angenommen wird, wenn eine Person die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihr weder Vermögen noch andere Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Oder kurz: Die zu leistenden monatlichen Gesamtausgaben sind höher als die Einnahmen.

Aus dem Verhältnis von überschuldeten Personen zur Bevölkerungsanzahl über 18 Jahre errechnet sich eine Schuldnerquote von bundesweit 9,87% und in NRW von 11,6%.

 

Hagen liegt mit einer Verschuldungsquote von 16,66% deutlich über dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Im Jahr 2020 gehörte die Stadt Hagen zu den 10 Kreisen/ kreisfreien Städten mit dem höchsten Anstieg der Überschuldungsquote seit 2004 (Schuldneratlas Creditreform).

 

In den Jahren 2011-2017 konnten in Hagen pro Jahr im Durchschnitt 700 Langzeitberatungen (Schuldner- und auch Insolvenzberatungsfälle) durchgeführt werden.

Der große Hilfebedarf konnte dennoch mit den zur Verfügung stehenden Fachkräften nicht gedeckt werden. Es herrscht eine akute Mangelversorgung in diesem Bereich.

Dies wird u.a. auch deutlich bei der Betrachtung der Zahlen aus den Jahren 2018 – 2020. Während zuvor durchschnittlich 700 Menschen pro Jahr längerfristig beraten werden konnten, sind die Fallzahlen aufgrund der Corona-Pandemie und personeller Herausforderungen wie. Z. B. Personalwechsel, unbesetzten Stellen, Einarbeitungsphasen zwangsläufig zurückgegangen.

Die personellen Ressourcen sind dauerhaft so ausgereizt, dass Unregelmäßigkeiten in täglichen Arbeitsabläufen wie z.B. durch die o.g. Aspekte nur mangelhaft begegnet werden und Personalausfall nicht aufgefangen werden kann.

 

Die Kapazitäten der örtlichen Beraterinnen sind ausgereizt. Besonders die Kurzberatungen, die nicht länger als 1 Stunde dauern und in der keine Kontakte zu Gläubigern erforderlich sind (Informationsweitergabe, Krisenintervention, Orientierungshilfen, Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto etc.) haben im Laufe der Jahre zugenommen und mit der Corona-Pandemie einen neuen Höhepunkt erreicht. Während in den Jahren 2011-2017 jährlich durchschnittlich 1.121 Kurzberatungen durchgeführt wurden, sind die Zahlen in 2019 um 547 und 2020 sogar um 838 angestiegen.

 

 

 

Den durchgeführten Langzeit-/ Kurzzeitberatungen stehen die Wartelisten entgegen. Die Wartelisten sind ein weiterer maßgeblicher Indikator für die Mangelversorgung im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen, da sie den ungedeckten Bedarf an Beratungen aufzeigen.

Zum 30.06.2021 befanden sich insgesamt 320 Personen auf den Wartelisten der Beratungsstellen, welche bis zu 24 Monate auf einen Beratungsplatz warten müssen. 320 Personen konnten also bei Anfrage nur per Kurzberatung versorgt und anschließend auf die Warteliste verwiesen werden.

 

Eine Entspannung der Situation kann nicht erwartet werden.

Aufgrund von Herausforderungen wie z. B. der hohe Anteil von Hagener Bürgern mit Migrationshintergrund hat sich das Klientel der Beratungsstellen verändert. Für die damit einhergehenden Kommunikations-/ Verständnisschwierigkeiten werden für die Beratung oftmals mehr Zeitkapazitäten benötigt.

Neben dem erhöhten Zeitaufwand ist in Zukunft auch mit weiter steigenden Hilfeanfragen zu rechnen, wie die Erfahrung der letzten Jahre zeigt.

Zudem hat die Corona-Pandemie auch eine weitere Polarisierung von Einkommen und Vermögen bewirkt. Die oberen sozialen Schichten („Gutverdiener“) können Einkommensausfälle kompensieren. Die unteren sozialen Schichten haben keine oder nur sehr geringe finanzielle Reserven und ver- und überschulden sich zwangsläufig. Bereits jetzt zeigen sich die finanziellen Überlastungen, die sowohl aktuell als auch zeitlich versetzt, zu einem weiteren Anstieg der Anfragen führen (werden).

Außerdem ist zu befürchten, dass der bestehende bzw. erwartete „Nachholbedarf“ an Verbraucherinsolvenzverfahren (auch durch Bearbeitungsstau) durch die Verkürzung des Insolvenzverfahrens zu einem zusätzlichen Anstieg der Anfragen führen wird (Schuldneratlas Creditreform).

Hinzu kommt speziell für Hagen die aktuelle Hochwasserkatastrophe, welche viele Haushalte betrifft und Existenzen zerstört oder bedroht. Die entstehende Ver- und auch Überschuldung wird es für viele Menschen notwendig machen, sich an eine Schuldner-/ Insolvenzberatungsstelle zu wenden.

 

Die Schuldnerberatung wird sicherlich auch die aktuellen Herausforderungen bewältigen. Wie die Stadt Hagen die sich voraussichtlich stark verstärkende Überschuldungsthematik insgesamt meistern wird, hängt aber zu einem ganz erheblichen Teil davon ab, wie die Schuldnerberatung sowohl personell als auch finanziell ausgestattet sein wird. Nur eine insoweit gut aufgestellte Beratungslandschaft wird in der Lage sein, auch alle Ratsuchenden mit dieser wichtigen Beratungsleistung zu versorgen.

 

 

  1. Fazit

 

Die Stadt ist nach dem SGB II im Rahmen der Eingliederung von Erwerbsfähigen verpflichtet einen Zugang zu Schuldnerberatung sicherzustellen. Auch für Leistungsempfänger nach SGB XII ist, sofern erforderlich, auf Schuldnerberatungsstellen hinzuweisen, wobei ggf. auch Kosten zu übernehmen sind. Grundsätzlich kommt die Stadt dieser gesetzlichen Vorgabe nach.

 

Die Zahlen und Zukunftsperspektiven jedoch zeigen deutlich auf, dass die personelle Situation in Hagen weder dem jetzigen noch zukünftigen Hilfebedarf entspricht.

Die Fachkräfte können der großen Nachfrage im Stadtgebiet nicht nachkommen.

Seit Jahren herrscht eine Mangelversorgung, welche in der Form ausschließlich im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung toleriert wird. Das ist weder fachlich noch politisch betrachtet zielführend.

Schuldnerberatung weist nicht nur einen individuellen, sondern auch gesellschaftlichen Nutzen auf.

Die Schuldnerberatung hat einen beträchtlichen gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Nutzen. Sie vermeidet Folgekosten, die mit privater Überschuldung verbunden sind, etwa Obdachlosigkeit, Krankheit, Straffälligkeit, Haft usw. Sie trägt dazu bei, Sozialausgaben präventiv zu begrenzen und entlastet Kommunen, Justiz und Sozialversicherungen.

Außerdem wirkt sie stabilisierend auf die Gesundheit überschuldeter Menschen und auf familiäre und soziale Beziehungen. Auch Arbeitgebern, Gläubigern und Finanzwirtschaft nutzt die Schuldnerberatung. Verwaltungskosten und Rechtsverfolgungskosten können reduziert werden. Die Forderungsabwicklung wird beschleunigt und Verbindlichkeiten/ Dauerschuldverhältnisse können langfristig wieder erfüllt werden. Die Schuldnerberatung trägt mit dazu bei, private Haushalte, Familien und Einzelpersonen an der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben zu lassen. Nicht zuletzt trägt sie zur Sicherung und Entfaltung der Kaufkraft bei und ermöglicht das Bilden von Rücklagen für die Altersvorsorge und/oder für eine Absicherung gegen Krankheit.

Ein angemessener Zugang zu kostenfreier Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist im Sinne einer präventiven Sozialpolitik vorteilhaft (BAG Schuldnerberatung e.V.).

 

Die Verschuldungssituation in Hagen ist überdurchschnittlich und gravierend. Die personelle Ausstattung in den Beratungsstellen hingegen ist seit Jahren knapp bemessen und entspricht weder den allgemeinen noch den für Hagen spezifischen Umständen.

 

Bereits 2011 formulierte die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) einen Bedarf von mindestens 2 Vollzeitstellen pro 50.000 Einwohner. Auf Hagen bezogen hieße das, dass die aktuellen personellen Ressourcen fast verdoppelt werden müssten und macht erneut die absolute Mangelversorgung deutlich.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2021 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Förder- und Finanzierungsmittel für die personelle Aufstockung der Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen und diese dann zu beantragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0 

Enthaltungen:

  0