Beschlussvorlage - 0702/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein “Fit for Future e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.     

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

 

Der eingetragene und gemeinnützige Verein „Fit for Future e.V.“, 58095 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.

 

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:

 

-                      wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

 

-                      gemeinnützige Ziele verfolgen,

 

-                      aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

 

-                      die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.“

 

 

Der Verein „Fit for Future e.V.“ gründete sich nach einer Bedarfserhebung des örtlichen Arbeitskreises für lernbehinderte junge Menschen, in dem das Jugendamt, Förderschulen, das Gesundheitsamt, die Fachstellen der Wohlfahrtsverbände, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und das Jobcenter vertreten sind. Diese gehören auch zu den Netzwerkpartnern des Vereins.

 

Im Rahmen dieser Kooperationen ist ersichtlich geworden, dass über das bestehende Angebot hinaus eine spezielle Beratungsstelle für lernbehinderte Menschen aufgebaut werden sollte, die individuelle Hilfestellungen geben kann.

 

Deswegen wurde in 2011 der Verein „Fit for Future e.V.“ gegründet, um auf ehrenamtlicher Basis eine Beratungsstelle für junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen bieten zu können.

 

Seit dieser Gründung suchen zusätzlich auch junge Menschen mit multiplen sozialen Problemen, wie psychischen Störungen und Erkrankungen, Obdachlosigkeit, Opfern von Gewalttaten und Missbrauch etc. Unterstützung bei diesem Verein.

 

Die Beratungsstelle hilft diesen jungen Menschen bei der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe, indem sie die individuellen Probleme gemeinsam mit den jungen Menschen zu lösen versucht.

Die angebotenen Hilfen werden u.a. in den Bereichen Arbeit und Arbeitslosigkeit, Finanzen, Wohnung, Behinderung, Gewalt, Mobilität, kulturelle Probleme, psychische Problematiken sowie gesetzliche Betreuung gewährt.

 

Die angebotenen Aktivitäten des Vereins „Fit for Future e.V.“ umfassen diesbezüglich insbesondere die Initiierung von Hilfen, das Beantragen von Leistungen, die Begleitung zu den verschiedenen Ämtern, Behörden, Institutionen, Ärzten, Wohnungsgenossenschaften bzw. Vermietern etc.

 

Die Beratungsstelle zeichnet sich dadurch aus, dass sie die jungen Menschen zu den verschiedenen Institutionen tatsächlich begleitet und nicht nur über die diversen Hilfsmöglichkeiten informiert. Das ist besonders für die jungen Menschen sehr wichtig, die wegen der Beantragung von Leistungen überfordert sind.

 

Fit for Future e.V.“ war 2019 Begünstigter der Weihnachtsaktion der Westfalenpost und konnte resultierend aus den Spendengeldern diese als notwendiges Eigenkapital einsetzen für eine Antragstellung auf eine personelle Anschubfinanzierung bei der „Aktion Mensch“r eine Förderung über den Zeitraum von fünf Jahren. Der Antrag ist Anfang 2021 in vollem Umfang genehmigt worden.

 

Bis zum Frühjahr 2021 hat der Verein ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis gearbeitet und konnte aufgrund der vorgenannten finanziellen Förderung zum 01.05.2021 zwei Sozialarbeiter in Teilzeit einstellen. Diese werden neben den Beratungen auch Leitungs- und Führungsaufgaben übernehmen und versuchen, weitere ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen, anzuleiten und in die Arbeit mit den unterschiedlichen jungen Menschen einzuweisen.

 

Weiterhin soll das bestehende Netzwerk ausgebaut werden.

 

Die Öffnungszeiten der Beratungsstelle konnten von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr erweitert werden.

 

Der Verein „Fit for Future e.V.“, 58095 Hagen erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 Die angebotenen Hilfen werden u.a. in den Bereichen Arbeit und Arbeitslosigkeit, Finanzen, Wohnung, Behinderung, Gewalt, Mobilität, kulturelle Probleme, psychische Problematiken sowie gesetzliche Betreuung gewährt.“

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

X

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen