Beschlussvorlage - 0719/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

endgültige Einziehung eines Teils der Corbacher Straße (Stellplätze für KiTa Markanaplatz).

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe, Flur 21, Teil aus Flurstück 194 mit einer Größe von ca. 103 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

Die Bezirksvertretung Haspe hatte bereits in der Sitzung vom 10.02.21 die beabsichtigte Einziehung eines Teils der Corbacher Straße für den Stellplatznachweis zum Bau der KiTa Markanaplatz beschlossen. Auf die als Anlage beigefügte Vorlage Nr. 640/2020 wird insofern Bezug genommen. Der Beschluss war am 07.05.21  im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit kann der Bereich der Stellplätze nun endgültig eingezogen werden.

 

Anlage:

Einziehungsplan

Kopie der Vorlage 640/2020

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

X

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

gez. Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2021 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen